Familie mit drei Kindern! Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet und erhebt jetzt Räumungsklage.

8 Antworten

Befürchten müsst Ihr, dass ihr zur Räumung verurteilt werdet, allerdings solltet Ihr Euch tunlichst (neben weiterer Wohnungssuche) um einen Anwalt kümmern, der Euch die Räumung erspart.

So ganz erschließt sich mir die Frage nicht: Wenn Ihr der Kündigung widersprochen habt, ist der Ball zunächst mal wieder beim Vermieter. Eine Räumungsklage ist jedenfalls dann nicht der nächste Schritt, sondern zunächst muss der Vermieter erstmal seine Kündigung gerichtlich durchsetzen.

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 02.05.2014, 14:04

Wir sind im Mieterverein, aber ich bin etwas unzufrieden...

Es ging jetzt um eine Einigung. Der Vermieter sprach vom Auszug zu ende Juni und wir baten um ende september ( einfach um Sicherheit zu haben dass wir dann auch eine Wohnung haben). Wir suchen wie verrückt nach Wohnungen, aber viele Vermieter wollen keine drei kleinen Kinder. Daher werden wir oft schon am Telefon abgeschmettert.

Zumal hat unser Vermieter beim Einzug mehrfach mitgeteilt er Suche langfristige Mieter. Deshalb hatten wir die Wohnung überhaupt genommen und nun nach vier Jahren so etwas...

Mikkey  02.05.2014, 15:33
@xxcocosnussxx

Der Mieterverein ersetzt keinen Anwalt!

Solange man es in der Hand behält, was für Aktionen der Anwalt unternimmt, muss so etwas auch nicht teuer sein. Nur - wenn es einen Anwalt auf der anderen Seite gibt und der bereits mit Räumungsklage droht, ist es höchste Zeit, sich kompetenten Beistand zu holen.

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 02.05.2014, 16:07
@Mikkey

Wir sind leider finanziell sehr eingeschränkt und bekommen, weil wir im Mieterverein sind, leider keine Beratungshilfe. Daher haben wir leider keine andere Möglichkeit.

KaeteK  02.05.2014, 18:12
@xxcocosnussxx

Dann frag bei einer Wohnbaugesellschaft an...die nehmen auch Familien mit Kinder

albatros  05.05.2014, 07:01
@Mikkey

Mitglieder im Mieterverein sind dank einer Gruppenversicherung kostengünstig auch rechtsschutzversichert. Demzufolge werden von diesem auch Rechtsanwälte gestellt bzw. vermittelt.

albatros  05.05.2014, 07:04
@xxcocosnussxx

Die Verweigerung eine Beratungshilfe wegen Mitgliedschaft im Mieterverein hallte ich für unrechtmäßig. Wer hat diese denn tatsächlich abgelehnt? Ihr hättet auch wegen geringen Einkommens Anspruch auf Prozesskostenhilfe (wäre von einem Anwalt zu beantragen (beim Amtsgericht).

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 09.05.2014, 09:01
@albatros

Ich hatte mit einem Rechtsanwalt telefoniert der meinte grade weil wir im Mieterverein sind, bekommen wir keine Beratungshilfe.

henryV  05.04.2016, 07:58
@albatros

Tatschlich ist das so, dass man keinen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommt, wenn eine andere Versicherung oder ein Verein diese Aufgabe übernimmt. Steht schon im Antrag dazu. Über den Mieterverein hat man allerdings automatisch eine Rechtsschutz und die müssen den Anwalt bezahlen. Achtung : Dafür muss man aber mindestens 3 Monate vor dem Vorfall ( hier Kündigung) schon dort Mitgelid gewesen sein. Eine normale Beratung von denen ist sofort möglich aber nach meiner Erfahrung nichts wert. Unsere Beraterin hat nie rechtzeitig einen Termin frei, die Kontaktaufnahme ist schwierig und zeitnah nie möglich und was die so schreibt an Haus und  Grund ist alles wenig zielführend und unbrauchbar gewesen. 

Bevor hier korrekt geantwortet werden kann, müsstest du den exakten Wortlaut der Kündigung wegen Eigenbedarf hier einstellen. Es geht mit dabei vorrangig um die formale Wirksamkeit. Vermieter können da ganz leicht stolpern. Zusatzfrage: Wann eingezogen? Wann kam das Kündigungsschreiben? Was verstehst du unter angemeldet.

Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet 
xxcocosnussxx 
Fragesteller
 02.05.2014, 22:17

Ich habe die Unterlagen jetzt nicht vorliegen, aber die Kündigung wurde vom Haus im Grund aufgesetzt und vom Mieterverein geprüft. Da war leider alles richtig ...

Eingezogen sind wir am 01.01.2010 Damals hatte unser Vermieter uns extra drauf hingewiesen dass er LANGFRISTIG Mieter sucht, deshalb haben wir die Wohnung überhaupt genommen. Wir haben auch sehr viel an Geld reingesteckt. Wir hatten leider immer Probleme ( Nebenkostenabrechnung falsch etc...) deshalb drängt sich uns der Verdacht auf dass er uns los werden will.

albatros  03.05.2014, 00:19
@xxcocosnussxx

Bitte: Ich möchte den Text der Begründung der Eigenbedarfskündigung.

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 03.05.2014, 07:35
@albatros

Das sind drei Seiten gewesen. Kurzfassung: Die Schwester ( auch Vermieterin) wohnt etwas weiter weg und hört jetzt auf zu arbeiten. Kann sich daher angeblich Ihre Wohnung dann nicht mehr leisten und auch soziale Kontakte hätte sie dort nicht.

albatros  03.05.2014, 09:38
@xxcocosnussxx

Wurde denn die Schwester namentlich benannt und sind die Gründe bzw. Umstände des Entstehens des Eigenbedarfes erläutert und dargelegt worden? Beides ist notwendig zur Wirksamkeit der EBK.

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 03.05.2014, 12:14
@albatros

Ja, sie wurde namentlich genannt und es wurde auch ausführlich erklärt warum und weshalb.

Wir sind noch am bezweifeln ob sie wirklich einzieht. Die Garage ( gehört dem Vermieter) steht voll mit Möbeln ( für jedes Zimmer etwas dabei) und auch im Keller wurde sehr viel alter Krams ( Kisten, volle Schublande usw) gelagert. Das passierte alles ca. Dezember letzen Jahres. Aber dass beweist nun leider erstmal gar nichts... lässt uns nur Misstrauisch werden. Ich habe den Verdacht dass die Wohnung nur ein "Fake" von ihr wird und sie dann anschliessend, wenn etwas Zeit verstrichen ist, die Wohnung neu vermieten will. Die komplette Nachbarschaft sagt dass sie nämlich hier überhaupt keine sozialen Kontakte habe, weil sie mit niemandem etwas zu tun haben wollte.

henryV  05.04.2016, 07:52
@xxcocosnussxx

Das kenne ich. Scheinbar ist das immer die selbe Masche von Haus und Grund. Auch wir haben so ein Schreiben bekommen nach 12 Jahren Mietzeit und einem Haus. Direkt vorangegangen sind Streitigkeiten mit dem Vermieter, weil er die Bude total vergammeln lässt und nichts instand setzt hier. Haben auch widersprochen , mussten wir, weil auch wir nichts finden und auch uns wird unterstellt, dass wir nicht genug suchen würden, was total gelogen ist. Der Eigenbedraf ist 100%ig vorgetäuscht, einziehen will hier der Sohn mittleren Alters angeblich der schon vor 12 Jahren ganz woanders zur Miete gewohnt hat und ein anderer Grund steht da nicht. Und deshalb werden wir den Typen vor den Kadi ziehen. - Keine ausreichende nachvollziehbare Begründung und wegen der Streitigkeiten sind Gerichte eh so, dass sie das dann kritischer sehen. SOOO einfach ist das dann doch nicht.  Auch wir haben jetzt endlich etwas gefunden und mussten sogar kaufen um etwas zu bekommen. Das dauert einen Monat länger. Auch uns droht der nun deswegen. Pech für ihn ist, dass wir gültig und rechtzeitig der Kündigung widersprochen haben und er uns nur per Räumungsklage rausbekommen würde, was Jahre dauern kann. Es ist abzusehen, dass ein Gericht den einen Monat länger sowieso genehmigen würde. Wir haben 2 Kinder, eins ist 18, aber schwerbehindert.

albatros  09.04.2016, 00:33
@albatros

Da tatsächlich die Eigenbedarfskündigung rein formell in Ordnung geht und damit aus gegenwärtiger Sicht wirksam ist, bleibt nur die Inanspruchnahme von anwaltlichem Beistand. Da du verm. geringes Einkommen hast, bekämst du sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe.

Wenn der Eigenbedarf nicht vorgetäuscht ist, habt ihr auf Dauer da keine Chance. Alles weitere verteuert die ganze Angelegenheit nur für euch.

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 02.05.2014, 15:40

Wir wollen ja gar nicht dagegen angehen. Wir bitten lediglich um etwas mehr Zeit weil es leider mit drei Kindern total schwer ist eine Wohnung zu finden. Oft bekommen wir schon direkt am Telefon eine Absage. Aber der Vermieter stellt sich total stur und unterstellt uns jetzt wir würden uns nicht bemühen. Was absolut nicht stimmt. Sogar unsere komplette Nachbarschaft hilft uns schon beim suchen. Aber was sollen wir denn machen? Mehr als suchen können wir auch nicht.

Sucht die Gemeinde auf - eigentlich müssten die Notwohnungen zur Verfügung stellen. Die werden meist aber erst gestellt, wenn man schon eine Räumungklage erhalten hat.

http://www.asb.de/obdachlosenhilfe.html

Was haben wir jeztzt zu befürchten?

Nichts, wenn Ihr rechtzeitig Widerspruch eigereicht habt und keine Wohnung findet. Die Räumungsklage wird der Vermieter dann verlieren...

xxcocosnussxx 
Fragesteller
 02.05.2014, 18:41

Ja, haben wir über den Mieterverein.

Da wäre ich ja beruhigt... haben schon schlaflose Nächste :(.