Verletzung mit lebenslangen Folgen durch Sozialstunden entstanden - Schmerzensgeldforderung möglich?

10 Antworten

Wow, welch umfangreiche Erklärung des Sachverhaltes. So kann man Dir gar nichts dazu raten. Und genauso wird es auch gehen, wenn Du Dich bei einer Eingabe derart nichtssagend verhältst.


Sollte es tatsächlich einen Zusammenhang geben, wäre die Forderung möglich. Sollte dann aber sinnvoll erklärt und die Forderung somit begründet werden.


Ansonsten kannst Du das gleich vergessen.

welfiii 
Fragesteller
 08.06.2015, 13:01

Sorry, dachte nach dem ersten Fragefeld käme noch die möglichkeit den Text einzufügen. Deshalb nachträglich!

Hallo liebe gutefrage.net Community! 

Habe Anfang '12 Sozialstunden auf einem Gnadenhof machen müssen (16J) wegen einem eingestellten Verfahren (BtM). An einem Wochenende hat man mich jeweils 6h am Stück mit ner Mistgabel einen Misthaufen weiter nach hinten verlegen lassen. Am Montag nach diesem Wochenende hatte ich Schmerzen im Bauchbereich, Untersuchung und Ultraschall ergaben die Diagnose: Bauchwandbruch.

Vergleichbar mit einem Leistenbruch, jedoch weiter oben (Höhe Bauchnabel/Beckenknochen). Es gibt 2 Möglichkeiten damit zu verfahren, Operation und das Einsetzen eines Netzes oder damit zu Leben. Ersteres birgt hohe Infektionsrisiken & keine Sicherheit auf Besserung, damit zu leben bedeutet die Gefahr eines Darmbruches und viele mit den Gefahren verbundene Einschränkungen. (Kein schweres Heben, keine hohe körperliche Belastung, vorsichtigstes Training, Schmerzen beim gehen, Fahrrad fahren, Sex etc) Aufgrund der damals nicht allzugrossen akuten Gefahr wurde mir damals von einer OP abgeraten. Jetzt hat sich der Zustand verschlimmert und zu 2 Bruchstellen am äusseren Bereich sind noch 2 in der Nähe des Bauchnabels hinzugekommen.

Deswegen meine Frage: inwiefern ist es möglich, jemanden zur Verantwortung ziehen zu können und wen?

Zur "Verantwortung" kannst Du nur den Gemeindeunfallversicherungsverband ziehen. Über diesen bist Du bei Ableistung von Sozialstunden versichert. Voraussetzungen sind aber 1. eine Dokumentation des Sachverhalts, damit ein Zusammenhang der Erkrankung mit der Arbeit hergestellt werden kann und 2. muss es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handeln. Dies scheint hier allerdings eher zweifelhaft.

Ggf. kann die Jugendgerichtshilfe Dir weitere Auskünfte erteilen oder sich zumindest schlau fragen.

Nun, generell hast Du die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu erstreiten - aber ohne Wissen der Umstände ist eine vernünftige Antwort kaum möglich. Was ist Dir denn "durch die Sozialstunden" passiert? Was musstest Du tun und welche "lebenslangen Folgeschäden" sind gemeint?

Da ich in einer Anwaltskanzlei in der Schweiz gearbeitet habe hast du das Recht auf Schadensersatzgeld, aber nur wenn der Sachverhalt erstellt ist das du keinerlei Schuld daran hast. Aber ohne Anwalt ist es schwer da die richtige "Summe" des Schadensersatzgeldes herauszufinden und die Stelle zu verklagen, setz dich mit einem Anwalt in Verbindung du hast das recht auf einen unendgeltlichen Rechtsbeistand, aber die erste Stunde musst du im voraus bezahlen, alles gute