Schwere körperverletzung. Folgen?

4 Antworten

Das hört sich fast danach an, als sei dieser Jugendliche vorher schonmal auffällig geworden (schließlich schlägt man niemanden KO wenn man nicht schon Prügelerfahrung hat).

Dann könnte es tatsächlich zum Jugendarrest in Verbindung mit einer Therapieanordnung kommen, wenn der Richter der Meinung ist, dass eine resozialisierung nur auf diesem Weg möglich ist.

  1. Das klingt so, als wäre es keine schwere sondern eine gefährliche Körperverletzung.
  2. Es lässt sich unmöglich vorhersagen, wie das ausgeht. Dafür hängt es von zu vielen Faktoren wie Vorstrafen, krimineller Energie, Reue, Tatbegehung, Folgen der Tat, etc. ab. Den Strafrahmen kannst du dir im Gesetz ansehen.

Das kommt darauf an, wie schwer die Verletzungen sind und ob er schon vorher aufgefallen ist, d.h. polizeibekannt war und schon andere Strafen hatte. Es wird auf jeden Fall ziemlichen Ärger geben und zwar zu recht. Wenn sich kleine Kinder prügeln, ist auch nicht o.k., aber ab 14 Jahre ist man strafmündig, das sollte man wissen.

Das kommt doch auch auf den Grund des Schlages an! Von Notwehr bis Mordabsicht ist da doch alles drinn!