Zeitungen austragen - auf Treppe ausrutschen und verletzen -> Schmerzensgeld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, wenn Dir dies beim Zeitungsaustragen passiert wäre, dann müsste es Dein Arbeitgeber, so Du angemeldet bist, es seiner Berufsgenossenschaft (= gesetzliche Unfallversicherung) melden.

Von der BG bekommst Du aber nur ein Verletztengeld als eine Art Verdienstausfall. Schmerzensgeld wird nur von einem zum Schadenersatz Verurteilten bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn ihn ein Verschulden trifft. Ob ihn ein Verschulden trifft, dass kann ggf. eben nur ein Gericht klären.

Es gehört in dieser Jahreszeit zu den bekannten Lebensumständen, dass man sich auf Winter und den damit verbundenen Schnee und Eis einstellen muss. Somit muss jeder jederzeit sein Verhalten entsprechend darauf einstellen und die Zugangswege müssen nicht 24 Stunden geräumt sein. Ich kann Dir also nur eine besondere Aufmerksamkeit empfehlen.

und die Zugangswege müssen nicht 24 Stunden geräumt sein.

Und genau das ist falsch. Der Zuständige hat für eine gefahrlose Nutzung von Gehwegen, Treppen usw. Dauerhaft in der Zeit von 7 Uhr morgens, bis 22 Uhr abends zu sorgen.

"Musste arbeiten", "kann doch nicht den ganzen Tag zu Hause bleiben" usw haben Gerichte noch nie anerkannt. Entweder muss man es selber machen oder jemand anderen damit beauftragen.

Stürzt jemand in der genannten Zeit, hat der verantwortliche immer eine Mitschuld!

@Scaver

Frage: Sind 24 Stunden von 07 Uhr bis 22 Uhr?? Soweit mir bekannt NEIN.

@Scaver

Hoi.

Stimmt so auch nicht. Bei heftigstem Schneetreiben verlangt kein Gericht das man draussen andauernd Schnee fegt. Logischerweise sollten die Intervalle kürzer sein, aber eben nicht andauernd.

Ciao Loki

Danke für den Stern.

Zunächst einmal ist das ein reiner Arbeitsunfall, der von der Berufsgenossenschaft reguliert werden würde. Diese würde Dir bei bestehender Sachlage auch ein Schmerzensgeld zahlen. Doch wenn diese Dir eine Zahlung Prüfung ablehnen würde, bliebe Dir nu der Weg einer Klage.

Hoi.

Nein, die BG zahlt kein Schmerzensgeld. Da muß man sich beim Verursacher selbst holen.

Ciao Loki

Ja in diesem Fall kann man selbstverständlich Schmerzensgeld verlangen da jeder Bürger dafür zu sorgen hat das sein jeweiliger Bereich gefahrlos zu betreten ist.

Nicht, dass ich vorhabe, mir da jetzt einen Arm zu brechen (ich würde verzweifeln weil ich dann klein Klavier mehr spielen könnte :O) aber wie viel würde man da so bekommen?

@vivi97hi

Das weiß ich nicht aber ich denke das ist von Fall zu Fall unterschiedlich

@KaausM

Okay, trotzdem danke! Passe dann beim nächsten Mal besser auf damit ich das gar nicht erst herausfinde :)

@vivi97hi

Kleines Referenzbeispiel aus meiner Familie:

Komplizierter Knöchelbruch mit höllischen Schmerzen, Operation (geschraubt - allein die Einbauteile sehen gruselig aus), mehrere Wochen Krankenhaus/Reha.

Schadenersatzsumme 5.300 € - aufgrund des langsamen Heilungsverlaufs, endloser Schriftwechsel und der unglaublich langsamen Justiz wird das Geld voraussichtlich demnächst überwiesen - ziemlich genau drei Jahre, nachdem es passiert ist.

Zusammegefasst: Nicht genug!