wann kann ich meine Unfallversicherung in Anspruch nehmen?

8 Antworten

Ich hatte einen Unfall ohne Selbstverschulden und ohne, dass jemand andres schuld war, Armbruch mit Krankenhausaufenthalt und Operation. Ich habe es sofort der Versicherung gemeldet. Die hat sich immer wieder bei mir gemeldet und nachgefragt, wie es mir geht. Nach 1 1/2 Jahren war der Ist-Zustand erreicht, alles verheilt, die Platte bleibt drin, leichte Beeinträchtigungen in der Bewegung, Gefahr späterer Athrosebeschwerden. Dann mußte ich zu einem Versicherungsarzt und anschließend habe ich ein ziemlich großes Schmerzensgeld bekommen und damit auf weitere Ansprüche verzichtet. Versuch es einfach. mehr als Nein sagen können die ja nicht.


Hey kog80,

bei der privaten Unfallversicherung sind Fristen einzuhalten! Ich geh' mal davon aus, dass du den Unfall bereits deinem Versicherer gemeldet hast.

Arzt hat nach einem Jahr einen Abschlussbericht erstellt. Verletzung ist
gut verheilt, nur hin u. wieder merke ich, das da was war.

In der Regel kann frühestens nach 12 Monaten vom Unfalltag an durch einen Arzt eine evtl. Invalidität/Dauerschaden festgestellt werden und muß spätestens bis 15 Monate dem Versicherer durch den Arzt mitgeteilt werden!
Die genauen Fristen kannst du aus deinen AUB (Allg. Unfallbedingungen) rauslesen.

Kann ich meine eigene Unfallversicherung noch mit ins Bot nehmen?

Die nächste Frist ist laut Gesetz u. AUB spätestens nach 3 Jahren seit dem Unfalltag - sollte sich eine evtl. Invalidität/Dauerschaden verschlechtert haben (oder auch verbessert), ist dies wiederum durch einen Arzt festzustellen und dem Versicherer zu melden.

Gruß siola55

kog80 
Fragesteller
 31.01.2017, 18:50

Hi u. danke für die Antwort,

kurz nach dem Unfall meinte meine Unfallversicherung, dass die Schuldfrage geklärt sein müsse.

Nun, ein gutes Jahr später zahlt zwar die Versicherung des Beklagten Schmerzensgeld... (Arzt u. Anwalt im Boot)

da ich aber laut denen eine gewisse Mitschuld am Unfall trage, wollte ich nochmals meine Unfallversicherung darauf ansprechen.

Bitte um Meinung

danke

lg

siola55  31.01.2017, 20:26
@kog80

...kurz nach dem Unfall meinte meine Unfallversicherung, dass die Schuldfrage geklärt sein müsse.

Die Schuldfrage spielt meines Wissens nur eine Rolle bei den Kosten (Krankenkasse, Krankenhauskosten mit OP... usw.), nicht jedoch bei den Leistungen wie der Invalidität bzw. einem Dauerschaden nach Gliedertaxe.

Kann ich meine eigene Unfallversicherung noch mit ins Bot nehmen?

Soll dann wohl bedeuten, dass du den Unfall noch nicht deiner Unfallversicherung gemeldet hast.

Dann wäre es sinnvoll, ein Formular "Unfallbericht" vom Versicherer anzufordern. Bitte dabei erwähnen, dass es einen Krankenhausaufenthalt mit OP gegeben hat.

Mit dem Unfallbericht solltest du auch den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus und einen ärztlichen Bericht über deine verbleibenden gesundheitlichen Beschwerden dem Versicherer einreichen.

Ein Tipp für die Zukunft:  Immer sofort bei einem Unfall den Versicherer informieren.

kog80 
Fragesteller
 31.01.2017, 18:51

Hi u. danke für Ihre Antwort,

kurz nach dem Unfall meinte meine Unfallversicherung, dass die Schuldfrage geklärt sein müsse.

Nun, ein gutes Jahr später zahlt zwar die Versicherung des Beklagten Schmerzensgeld... (Arzt u. Anwalt im Boot)

da ich aber laut denen eine gewisse Mitschuld am Unfall trage, wollte ich nochmals meine Unfallversicherung darauf ansprechen.

Bitte um Meinung

danke

lg

Apolon  01.02.2017, 10:53
@kog80

kurz nach dem Unfall meinte meine Unfallversicherung, dass die Schuldfrage geklärt sein müsse.

Da passt etwas nicht.

Wer an dem Unfall schuld hat, hat mit der Leistung der Unfallversicherung nicht das geringste zu tun.

Hattest du vielleicht einen Autounfall und du verwechselst jetzt die Antwort deiner Kfz-Versicherung mit der Unfallversicherung?

da ich aber laut denen eine gewisse Mitschuld am Unfall trage, wollte ich nochmals meine Unfallversicherung darauf ansprechen.

Sorry - aber hier geht etwas völlig durcheinander.

Kann es sein, dass es bei deiner Frage überhaupt nicht um eine Unfallversicherung geht, sondern um die Schadensabwicklung deiner Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung.

 

Wenn Du Ansprüche gegen Deinen privaten Unfallversicherer geltend machen möchtest, ist zunächst erforderlich, dass durch den Unfall Invalidität eingetreten ist. Nach den gängigen AUB muss innerhalb eines Jahr nach dem Unfall Invalidität eingetreten und binnen einer weiteren Frist von drei Monaten ärztlich (schriftlich) festgestellt und der Leistungsfall dem Versicherer angezeigt worden sein. Invalidität bedeutet das Verbleiben eines unfallbedingten Dauerschadens.

Ist ein solche Dauerschaden eingetreten?

Wenn ja, musst Du die o.g. Fristen (sofern identisch mit den Deinem Vertrag zugrunde liegenden AVB identisch) einhalten. Diese sind Anspruchsvoraussetzung.

Viele Grüße

Da der Unfall ja offensichtlich schon gemeldet war schick doch einfach den Abschlussbericht unter Angabe der Schadennummer an deine Versicherung mit der Bitte auf mögliche Leistungen zu prüfen. Was da rauskommen kann, kann dir keiner sagen, da wir weder den Vertragsinhalt noch deinen Gesundheitszustand und Heilungsverlauf kennen. 

kog80 
Fragesteller
 31.01.2017, 18:54

Hi u. danke für Ihre Antwort,

kurz nach dem Unfall meinte meine Unfallversicherung, dass die Schuldfrage geklärt sein müsse.

Nun, ein gutes Jahr später zahlt zwar die Versicherung des Beklagten Schmerzensgeld... (Arzt u. Anwalt im Boot)

da ich aber laut denen eine gewisse Mitschuld am Unfall trage, wollte ich nochmals meine Unfallversicherung darauf ansprechen.

Bitte um Meinung

danke

lg

NamenSindSchwer  31.01.2017, 19:27
@kog80

Verstehe ich nicht. Eine private (darum geht es doch, oder?) Unfallversicherung hat die vertraglich festgeschriebenen Leistungen zu zahlen, vollkommen unabhängig davon ob und wie viel eine Haftpflichtversicherung eines Verursachers zahlt.