Verletzung eines Pferdes durch Haftpflicht abgedeckt, wenn zwei andere Pferde es gejagt haben?

6 Antworten

Ein Tier hat keine Schuld. Und den Halter der Pferde trifft hier auch keine Schuld. Hier ist die Betriebshaftpflicht des Stalls gefragt. Der nimmt schließlich Geld für das Einstellen der Pferde.

Bei der Unterbringung auf einer Koppel oder Weide hat er dafür Sorge zu tragen, dass keines der ihm in Obhut gegebenen Tiere zu Schaden kommt.

friesennarr  22.03.2014, 16:46

Meine Versicherung sagt ganz klar aus: Vom versicherten Tier verursachte Schäden werden übernommen - egal ob es ein Gegenstand, ein Mensch oder ein anderes Tier ist das geschädigt wurde. Meine Versicherung hat einen Schaden( Beinverletzung eines anderen Pferdes), den mein Pferd auf der Weide verletzt hat reguliert.

Manche Versicherungen haben aber durchaus keine Weideunfälle mit im Programm - da muß man als Pferdebesitzer halt selber genau nachsehen ob es mitversichert ist oder nicht.

Tangstedt  22.03.2014, 21:34
@friesennarr

Nein, meine Betriebshaftpflicht würde das nicht abdecken. Deshalb habe ich zusätzlich eine Tierhütehaftpflicht abgeschlossen. Die deckt Weideschäden, bzw. "Fehlverhalten" von Helfern im Stall ab.

Tiere haben natürlich keine Schuld. Es werden die Halter zur Kasse gebeten.

Ich als Stallbetreiber kann ja nichts dafür, wenn sich die Pferde untereinander fetzen - und kann es vor allem nicht verhindern. Wenn der Platz, wo die Tiere gehalten werden, pferdegerecht ist und vor allem groß genug...

Na ja, im Schadensfall würde ich wahrscheinlich alle Versicherungen anschreiben und hoffen, dass überhaupt eine zahlt.

Keine der Haftpflichtversicherungen zahlt, weil Dinge, die auf Weide oder Paddock passieren, nicht abgedeckt sind.

SunnyBurn 
Fragesteller
 21.03.2014, 21:38

Mir ist ein Fall bekannt, bei dem ein Pferd aus Panik (wurde auch gejagt) über den Zaun sprang und sich dabei verletzte. Die Haftpflicht des anderen Pferdes hat den Schaden übernommen.

friesennarr  22.03.2014, 16:41

Meine zahlt auch Weideunfälle - und das was die Fragerin/er beschrieben hat ist ein Weideunfall.

Menuett  23.03.2014, 14:14

Das ist falsch.

friesennarr  23.03.2014, 14:26
@Menuett

könnte schon sein das bei FelixFoxx die Weideunfälle ausgenommen sind es gibt Versicherungen die das nicht mit einschließen.

Was stellst du dein Pferd mit anderen Pferden auch zusammen ? Passieren kann immer was, entweder du lebst mit dieser "Gefahr" oder du stellst es alleine auf eine Koppel, ich kann mir nicht Vorstellen das da jemand etwas zahlt, denn es war einzig und allein deine Entscheidung die Pferde zusammen zu lassen, solltest du damit nicht einverstanden gewesen sein kannst du jedoch die Person, die sie zusammengestellt hat zur Rechnung ziehen :)

Das eine Versicherung einen Koppelunfall mit Menschlichen Fehlern zahlt kann ich mir nicht vorstellen :o

Dem Pferd alles alles gute und einen möglichst kurzen Krankenstand :)

Die Pferde, die die Verletzung verursacht haben, werden sich den Schaden teilen. Zumal es ja einen Zeugen gibt.

Guckst du hier:

http://www.pferde-rechtsanwalt.de/weideunfall.html

Wenn die drei Pferde alleine auf der gemeinsamen Weide waren, dann zahlt gar keine Versicherung. Denn dann wird das als normales "tierisches" Verhalten ausgelegt. Höchstens kann der Besitzer der Weide verklagt werden, weil er einen Stacheldrahtzaun um die Weide gezogen hat, was man bei Pferdehaltung tunlichst vermeiden sollte. Wenn es sich denn an so einem verletzt haben sollte. Ansonsten hast du einfach Pech gehabt.

SunnyBurn 
Fragesteller
 21.03.2014, 21:36

Es waren noch drei andere Pferde auf der Koppel. Das macht dann einen Unterschied?

Stacheldraht gibt es dort nicht. Das Pferd hat nur nicht mehr rechtzeitig bremsen können, weil es den Abstand in der Panik anscheinend nicht mehr abschätzen konnte, und hat sich dabei am Bein verletzt. Die jagenden Pferde haben etwas früher angehalten und sind heil geblieben.

trollshow  21.03.2014, 21:42
@SunnyBurn

Es ist egal, wie viele Pferde auf der Koppel waren oder auch gar keine. Pferden kann man keine "Absicht" unterstellen. Das ist natürliches Verhalten. Wenn ein Spaziergänger mit einem freilaufenden Hund vorbei gekommen wäre und der Hund hätte auf der eingezäunten Weide dein Pferd gejagt und es hätte sich dadurch in Panik verletzt, dann hättest du den Hundehalter (wenn er von Zeugen identifiziert worden wäre) haftbar machen können, weil das kein natürliches Verhalten ist und der Hund widerrechtlich die Weide "betreten" hätte. Da hätte der Halter sich falsch verhalten, weil der Hund nicht angeleint war.

Tangstedt  21.03.2014, 23:08
@trollshow

Nein, das stimmt so nicht. Auch die Pferdekumpels auf der Weide, bzw. deren Halter können haftbar gemacht werden - wenn der Tierarzt bestätigt, dass sich das Pferd die Verletzungen nicht selbst beigefügt haben kann...

http://www.pferde-rechtsanwalt.de/weideunfall.html