Unklare Sachlage Autounfall, Versicherung jetzt teurer?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie sieht es nun aus, wenn die Versicherungen vorschlagen, dass man eine 50%-Teilschuld erhält aufgrund der unklaren Sachlage?

Sobald du deiner Versicherung einen Schaden meldest, wir zum nächsten 1.1. dein Kfz-Vertrag schlechtergestuft nach deiner Rabattstaffel!

Gruß siola55

Die SF-Klasse ändert sich aufgrund der Anzahl an Schäden, nicht der Schadenhöhe.

Ob du 1% oder 100% schuld bist spielt keine Rolle, wenn der Versicherung ein schaden gemeldet wird, erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse zur nächsten Hauptfälligkeit.

ES SEI DENN

Du kaufst den Schaden zurück, dann behältst du die alte SF-Klasse.

Das steht in Deinem Vertrag, wann Du mit dem Schadensfreiheitsrabatt oder der Prämie nach oben gehst

Yvonne0809 
Fragesteller
 20.09.2018, 09:00

Ok danke. Les ihn mir dann mal eben durch.

Sobald deine Versicherung etwas reguliert steigst Du in der SFK im kommenden Abrechnungsjahr. Sei es 1,€ oder 10,000,-€ die reguliert werden.

Du kannst den Schaden aber selbst zahlen / zurückkaufen.

in so einem fall ist eine verkehrsrechtschutz versicherung immer sehr angenehm,denn dann kannst du dir einen anwalt nehmen , der das für dich klärt. die polize entscheidet übrigends garnichts ,die schildern nur den unfallstandpunkt, mehr nicht.

wenn du grün hattest , dann kann dein gegenüberstehender linksabbieger ebenfalls grün gehabt haben --der muss dann bis zur mitte der fahrbahn vorziehen ,vorfahrt achten -in dem fall auf dich - und kann erst dann links abbiegen -

genau so einen unfall hatten wir im sommer auch .. der gegner wollte auch an solch einer ampelabiegung links abiegen ,fuhr aber so ab , dass er beim weiterfahren nicht auf der echten seite er abbiegerstr. gelandet wäre , sondern auf der linken,hat also quasie geschnitten - trotzdem sollten wir zu 25 % eine mitschuld bekommen ,wogegen wir vor gericht gezogen sind.. (noch ohne ergebnis )

es besteht sogar die meinung ,dass man allei,weil man am strassenverkehr teilnimmt schon eine teilschuld hat .

finde ich also schon sehr eigenartig , dass de r linksabbiegende nicht die volle schud bekommen soll , sondern du zu 50 % beteiligt werden -- dazu besteht kein grund ,denn der linksabieger hat die vorfahrtsregelung nicht beachtet .

lass dich nicht wegen deiner jugendlichkeit überrumpeln und übergeb das einem anwalt !

du bist mit 1 jahr auchnoch fahranfängerin also in probezeit ,oder ds kann teuer werden