Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

4 Antworten



Was für Strafe kann ich erwarten

Keine !

§ 201 STGB ist ein Antragsdelikt . Da dein Rechtsanwalt aber weder Anzeige noch Strafantrag gestellt hat wird das verfahren eingestellt ! 

Warum ist Deine Schwägerin zur Polizei gegangen? Doch wohl wegen Dir und nicht wegen dem Anwalt.

Wird denn wegen "Erpressung" gegen Dich ermittelt, oder wegen "Nötigung".

Bei Deiner Darstellung wird max. eine Geldstrafe erfolgen, keine Freiheitsstrafe.

>> In beiden Fällen: Der Versuch ist schon strafbar. 

Das der Anwalt Deine Interessen vertritt ist klar. Der Staatsanwalt prüft die strafrechtliche Seite und mit Glück wird die Sache eingestellt, weil es eine Bagatelle ist (Geringfügigkeit). Das bleibt dann ohne Folgen.

Gruß

Wenn der Anwalt keine Anzeige macht, sollte es kein Problem sein. Schließlich kann nur er entscheiden, ob diese Aufnahme legal war oder nicht.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt ohne die Erlaubnis von jemandem seine Stimme aufzunehmen.