Gilt §201 StGB auch für das geschriebene Wort?

7 Antworten

Deine Kommentare zu den antworten habe ich gelesen. Du kannst Dich noch so sehr auf den 201 versteifen, er greift nicht. Es wird ausdrücklich das gesprochene Wort verlangt, alles Andere, auch Mails etc. sind nicht gesprochen.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 15:30

Und inwiefern unterscheiden sich gesprochene und geschriebene Worte in Bezug auf deren Vertraulichkeit?

Ein Kollege unterhält sich mit mir direkt oder am Telefon und bezeichnet in diesem Gespräch seinen Chef als A...loch.

Zeichne ich dieses Gespräch auf und spiele es dem Chef oder wem auch immer vor, dann mache ich mich strafbar.

Ein Kollege schreibt mir eine Mail und bezeichnet darin seinen Chef als A...loch.

Leite ich diese Mail an seinen Chef oder wen auch immer weiter, dann mache ich mich nicht strafbar.

Logik?

Artus01  24.08.2017, 16:34
@Franz577

Es ist so wie Du es schreibst.

Recht muß und kann auch nicht immer nicht logisch sein, das ist vor Gericht kein Argument.

Franz577 
Fragesteller
 25.08.2017, 08:24
@Artus01

Und wie verhält es sich dann mit Sprachnachrichten, die man ja z.B. über WhatsApp verschicken kann?

Das ist dann zwar gesprochenes Wort, aber wurde nicht unerlaubterweise aufgezeichnet, sondern vergleichbar mit einer Mail bewusst an den Empfänger geschickt.

Franz577 
Fragesteller
 25.08.2017, 08:33
@Artus01

Und doch, ich finde, daß Recht sehr wohl den Anspruch haben sollte, auch logisch und nachvollziehbar und v.a. GERECHT zu sein.

Daß geschriebenes und gesprochenens Wort mit zweierlei Maß gemessen wird, ist jedenfalls nicht nachvollziehbar und wenn die Rechtsprechung nicht logisch und verständlich ist, dann fühlt man sich als Opfer ungerecht behandelt, was den perfekten Nährboden für Selbstjustiz schafft. Und das kann im Sinne von niemandem sein.

V.a. in diesem Beispiel habe ich auch stark den Eindruck, daß hier das Gesetz dem Stand der Technik hinterherhinkt und dringend überarbeitet werden muss, wenn es das geschriebene Wort nicht gleichermaßen schützt wie das gesprochene.

Artus01  25.08.2017, 11:53
@Franz577

Sprachnachrichten über Whatsappel sind bei der Übermittlung schriftliche Nachrichten, also kein gesprochenes Wort in einer Unterhaltung.

Das Recht nicht unbedingt logisch sein muß habe ich bereits erwähnt. Dein nächster Irrtum, der sogar noch schlimmer ist, ist das mit der Gerechtigkeit. Jeder angehende Jurist lernt zu beginn seines Studiums folgenden Grundsatz: "Recht, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Vor Gericht werden Rechtsfragen geklärt und am Ende erhält man ein Urteil, mehr nicht."

Ob nun das Recht dem Stand der Technik hinterher hinkt, ist nicht Sache der Justiz, denn sie beschließt keine Gesetze sondern urteilt nach ihnen. Hier ist die Politik gefordert.

Franz577 
Fragesteller
 28.08.2017, 07:34
@Artus01

Gut, dann billigt der Staat also indirekt die Selbstjustiz, wenn er nicht in der Lage ist, durch Gesetze für eine logische und gerechte Rechtsprechung zu sorgen. Zumindest schafft er den Nährboden dafür. Nur zu diesem Schluß kann man dann kommen, wenn man die Sache weiterdenkt.

Artus01  28.08.2017, 07:59
@Franz577

Wie soll sowas gehen?

Erkläre doch einfach mal was Du unter Gerechtigkeit verstehst?

Ist es Gerecht einen Menschen der einen anderen Menschent tötet einzusperren? Wie kommt das bei den Betroffenen an, das Opfer selbst hat nichts davon.

Was machst Du mit einem Einbrecher der z. B. einen Ring geklaut und verkauft hat. Der Ring war ein Erbstück über viele Generationen, vom Material her nichts Wert, aber für die Besitzerin eigentlich unbezahlbar.

Es lassen sich bei genauer Betrachtung reichlich Beispiele finden die nicht gerecht und auch nicht logisch gelöst werden können.

Und was der Gesetzgeber mit Leuten die Selbstjustiz begehen macht, dürfte Dir wohl klar sein.

Franz577 
Fragesteller
 28.08.2017, 11:10
@Artus01

Natürlich gibt es Sonderfälle, die sich durch ein Urteil nicht 1 zu 1 kompensieren lassen (z.B. der Fall mit dem Erbstück).

Aber man kann natürlich in einem solchen Fall etwas anders urteilen, wie wenn es nur ein banaler Gegenstand gewesen wäre. Die Folgen für das Opfer sollten also immer ausreichend mit in das Urteil einfließen.

Wäre ich Richter, würde ich in so einem Fall zumindest das höchstmögliche Strafmaß ausschöpfen, um die Folgen für das Opfer bestmöglich zu würdigen.

Wenn aber der Empfänger einer Mail, die nur für ihn bestimmt war, diese anderen zugänglich macht und dem Absender dadurch sehr unangenehme Konsequenzen entstehen, dann ist es wohl verständlich, daß dieser auf den Empfänger nicht besonders gut zu sprechen sein wird.

Hat er aber rechtlich keinerlei Handhabe gegen ihn, dann liegt die Versuchung nahe, ihn anderweitig für sein Verhalten zu bestrafen, was ich auch bestens verstehen könnte.

Insofern schaffen solche Gesetzeslücken den idealen Nährboden für Selbstjustiz.

Denn wer irgendwas unternimmt, um einer anderen Person zu schaden, ohne daß es dafür einen wichtigen Grund oder eine Rechtfertigung gibt, der muß dafür auch bestraft werden können. Alles andere ist nicht einzusehen.

Artus01  28.08.2017, 11:53
@Franz577

Wäre ich Richter,

Dann wäre Deine Karriere höchst wahrscheinlich sehr kurz.

Die Richter dürfen und können nur nach dem richten was ihnen das Gesetz vorgibt, niemals können und dürfen sie eigene Gesetze erfinden. Das ist ein Grundprinzip der Gewaltenteilung in unserer Demokratie. Gesetze zu beschließen ist, ich erwähnte es bereits, Sache des Bundestages.

Wenn man über irgendwas sauer ist, was nicht verboten ist, dann mit Dingen reagiert die ebenfalls nicht verboten sind ist das in Ordnung. Man beachte hierbei den Spruch : Man trifft sich immer zweimal im Leben.

Verstößt er aber gegen irgendein geltendes Gestz und ist sein Verhalten mit Strafe bedroht muß er mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Nur so kann es letztlich funktionieren, indem der Staat seinen alleinigen Straf- und Sanktionsanspruch auch durchsetzt. Alles Weitere führt in die Anarchie.

Franz577 
Fragesteller
 28.08.2017, 12:48
@Artus01

Dann wäre Deine Karriere höchst wahrscheinlich sehr kurz.

Dann hast du scheinbar nicht richtig gelesen.

Ich habe nicht geschrieben, daß ich eigene Gesetze erfinden würde, sondern nur, daß ich ggf. das höchstmögliche Strafmaß, welches mir zur Ahndung einer bestimmten Tat zur Verfügung stünde, ausschöpfen würde.

Und da haben Richter durchaus einen gewissen Ermessensspielraum und können bestimmte Tatmerkmale oder die Schwere der Folgen für die Opfer würdigen und entsprechend in das Strafmaß einfließen lassen.

Wenn man allerdings jemanden, der einem anderen aus Böswilligkeit einen Schaden zufügt, nicht auf legalem Weg dafür bestrafen kann, dann öffnet man damit der Selbstjustiz Tür und Tor.

Artus01  28.08.2017, 14:48
@Franz577

Das war auf Deinen Fall bezogen. Es gibt kein Strafmaß auf eine Tat die nicht mit Strafe bewehrt ist, wie in Deinem Fall.

Zudem könntest Du Dich als Richter ebenfalls nicht lange halten wenn Du nur Höchsstrafen verhängst. Der Ermessenspielraum ist eben nicht so unbegrenzt.

Mal eine ganz einfache Frage an Dich, warum kann man nicht an seinem Eigentum zum Dieb werden?

Franz577 
Fragesteller
 29.08.2017, 07:55
@Artus01

Sag mal, liest du eigentlich nur schlampig oder machst du das mit Absicht, mir hier ständig irgendwas zu unterstellen bzw. anzudichten, was ich nicht gesagt habe?

Ich habe nicht gesagt, daß ich NUR Höchststrafen verhängen würde, sondern eben nur dann, wenn die Tat eine besondere Schwere aufweist bzw. wenn die Folgen für die Opfer entsprechend gravierend wären. Das ist durchaus legitim und es gibt auch viele altgediente Richter, denen eine besondere Strenge in ihren Urteilen nachgesagt wird und so einer wäre ich eben auch. So viel zum Thema "könnte mich nicht lange halten". Aber ich denke eigentlich schon, daß ich mich klar genug ausdrücke.


Nein, man kann natürlich nicht an seinem Eigentum zum Dieb werden und deine Frage zielt jetzt sicher auf die Tatsache ab, daß Briefe oder Mails in das Eigentum des Empängers übergehen.
Das bedeutet aber trotzdem nicht, daß man damit einer anderen Person (insbesondere dem Absender) nicht schaden kann und nur darum geht es. Wer redet von Diebstahl?

Artus01  29.08.2017, 08:17
@Franz577

Ach ... vergiß es einfach, es reicht jetzt.

Franz577 
Fragesteller
 29.08.2017, 11:00
@Artus01

Hast recht, würde ich auch so machen, wenn ich merken würde, daß ich keine vernünftigen Argumente mehr hätte, um eine Gesetzeslücke krampfhaft zu verteidigen.

Im § 201 StGB ist nur vom "gesprochenen" Wort die Rede. Für geschriebene Worte ist § 201 StGB nicht einschlägig.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 10:49

Welcher § regelt das dann? Insbesondere bezogen auf elektronischen Schriftverkehr, denn auch dieser ist ja nur für den Adressaten bestimmt.

Omikron6  24.08.2017, 10:57
@Franz577

Ggf. kämen §§ 202a, 202b, 203 StGB zur Anwendung. Lies diese Normen durch und prüfe, ob sie einschlägig sind. Ich habe sie nicht gelesen.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:02
@Omikron6

Sehe ich eher nicht. Ein "Ausspähen" oder "Abfangen" ist es ja nicht, wenn man der Adressat einer Mail ist. Dann ist man ja "legal" in Besitz dieser Mail oder dieses Schriftverkehrs.

Und §203 gilt auch wieder nur für einen bestimmten Personenkreis.

Du verstehst den zitierten Paragraphen falsch. Hier geht es explizit um "Abhörtatbestände". Wenn du jemandem etwas erzählst oder per Mail schreibst, so ist es grundsätzlich nicht strafbar, wenn dieser es weiter erzählt! Mal abgesehen von einigen Ausnahmen wenn es sich zB um einen Arzt oder Rechtsanwalt handelt

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:12

Naja, der §201 ist aber ziemlich eindeutig. Er bezieht sich außerdem auf jedermann und besagt ganz klar, daß das gesprochene Wort vertraulich ist diese Vertraulichkeit nicht zum Nachteil des anderen verletzt werden darf (indem man es etwa Dritten zugänglich macht, für die es nicht bestimmt war). Ganz unabhängig davon, wer die Vertraulichkeit verletzt und wem es zugänglich gemacht wird.

Ebensolches muß doch auch für das geschriebene Wort gelten.

Beispiel:

Jemand schreibt einem Arbeitskollegen eine Mail (privat!) und zieht darin über den Chef her.

Wenn nun dieser Arbeitskollege die Mail ausdruckt oder direkt dem Chef weiterleitet, obwohl sie nicht für ihn bestimmt war und dem anderen dadurch ein Nachteil entsteht, dann ist das doch auch ein Straftatbestand bzw. eine Verletzung der Vertraulichkeit, weil der Inhalt der Mail nur für den Kollegen und sonst für niemanden bestimmt war.

SaVer79  24.08.2017, 11:14

Da steht eindeutig, dass man das nichtöffentlich gesprochene Wort nicht abhören oder aufnehmen darf. Wenn ich etwas, das du mir erzählst, weitererzähle tue ich weder das eine noch das andere. Es gibt keine strafrechtlichen Folgen, wenn man etwas weitererzählt

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:22
@SaVer79

Ich rede ja auch nicht von mündlichem "weitererzählen". Das hat keinerlei Beweiskraft, denn erzählen kann man viel.

Aber wenn jemand eine private Mail, die nur für ihn bestimmt ist, an andere weiterleitet oder anderweitig zugänglich macht und dem Absender dadurch Nachteile entstehen, dann muß das doch als ähnlich schwerwiegender Verstoß wie ein Verstoß gegen §201 zu sehen sein.

Wenn nicht, dann wäre das eine große Gesetzeslücke und für mich nicht nachvollziehbar.

Warum ist das gesprochene Wort und das Briefgeheimnis besonders geschützt, aber das elektronische Briefgeheimnis nicht?

Eine E-Mail ist doch letztlich auch nichts anderes als ein Brief, nur eben in elektronischer Form.

SaVer79  24.08.2017, 11:25

Auch das Briefgeheimnis endet beim Empfänger! Auch hier ist es grundsätzlich nicht strafbar, wenn jemand dein an ihn gerichteten Brief einem Dritten zeigt. Genauso ist es straflos, wenn ich eine an mich gerichtete Mail einem Dritten weitergebe. Ich sehe auch ehrlich gesagt keine Gesetzeslücke. Es liegt hier einfach kein Verhalten vor, das so schlimm ist, dass es mit einer Strafe bedroht werden müsste

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:31
@SaVer79

Warum siehst du das nicht bzw. warum ist die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes schlimmer?

Dieses darf man ja auch keinen dritten Personen zugänglich machen, um dem Urheber einen Nachteil zu verschaffen.

Und z.B. eine Mail an einen Bekannten oder Kollegen, in der über den Chef gelästert wird, kann für den Absender durchaus unangenehme Folgen haben, wenn sie der Chef zu lesen bekommt.

Das kann man doch nicht als "harmlos" abtun, wenn jemand dadurch vielleicht sogar seinen Arbeitsplatz verliert.

Zitat aus §201:

"Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen."


SaVer79  24.08.2017, 11:34

Du hast den §201 immer noch nicht verstanden....wenn du mit mir über deinen Chef lästerst, darf ich das straflos weiter erzählen.

Der Paragraph erfasst nur solche Fälle, in denen Gespräche (heimlich) von einem Dritten abgehört werden. Und das steht dann analog des unbefugten Öffnens eines Briefes unter Strafe.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:38
@SaVer79

Und du hast mich scheinbar auch nicht verstanden oder willst mich nicht verstehen.

Was du meinem Chef mündlich erzählst, würde mich einen feuchten Furz interessieren, weil du nicht beweisen kannst, daß ich dieses oder jenes gesagt habe und ich es ggf. abstreiten könnte.

Aber wenn du ihm eine Mail weiterleitest oder ausdruckst und ihm hinlegst, in der ich derb über ihn hergezogen wäre (was ich zwar nicht machen würde), dann hat das doch eine ganz andere Qualität.

Das mußt du doch selbst einsehen!

Eckengucker  24.08.2017, 13:38
@Franz577

ist zwar übel und eine Sauerei aber keine Straftat.

Link: http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/01/15/art-10-gg-brief-post-und-fernmeldegeheimnis/

Zitat daraus:

Alle drei Grundrechte haben eines gemeinsam: Der Schutz endet in dem Zeitpunkt, in dem die Information beim Empfänger eingetroffen ist. Weitere Gemeinsamkeit ist, dass jeweils nicht nur der Inhalt der
Kommunikation geschützt wird, sondern auch der Kommunikationsvorgang als solcher.

Sprich hinterher darf der Empfänger den Brief weiterreichen

Und zum § 201: es sind immer technische Maßnahmen notwendig. etwa heimliches aufnehmen auf Tonband am Telefon usw, Lauschangriff. Wenn jemand weitererzählt was ihm vertraulich gesagt wurde ist das eine Petze und sonst nichts. Der § 201 StGB ist hier eindeutig.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 15:25
@Eckengucker

Aber mal ganz ehrlich: Macht das für dich irgendeinen Sinn?

Das gesprochene Wort darf man nicht aufzeichnen und dritten Personen zugänglich machen, aber das geschriebene Wort (sei es in Papierform oder elektronisch) darf man jedermann straffrei zugänglich machen und den Absender damit ggf. in große Schwierigkeiten bringen.

Oder auch an dich die Frage:

Hat so eine Mail oder ein Brief keinerlei Beweiskraft, z.B. bei einer Anzeige? Kann man von einer dritten Person, die man in einer E-Mail beleidigt hat, erfolgreich angezeigt werden oder nicht?

SaVer79  24.08.2017, 11:40

Ich habe verstanden, dass du findest, dass das strafbar sein soll. Es ist es jedoch nicht!
Weder das weitererzählen noch das zeigen/weiterleiten einer Mail, noch das zeigen eines Briefes.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 11:43
@SaVer79

Ok, aber warum ist das gesprochene Wort und das Briefgeheimnis besonders geschützt, aber das elektronische Briefgeheimnis nicht?

Eine E-Mail ist doch letztlich auch nichts anderes als ein Brief, nur eben in elektronischer Form.

Und daß eine Mail, die in falsche Hände gerät, für den Absender ebenfalls erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist doch unstrittig.

Außer du sagst mir, daß so eine Mail von niemandem verwertbar ist, gegen niemanden verwendet werden darf und vor Gericht keinerlei Beweiskraft hat.

BalZakBarsoom  24.08.2017, 12:02
@Franz577

AUCH eine Email ist geschützt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen!

Eine E-Mail ist aber gleichgesetzt mit einer Postkarte! Und DIE fällt auch nicht unter Briefgeheimnis, weil sie für jeden lesbar ist.

AUCH eine E-Mail ist für jeden lesbar, er darauf Zugriff hat.

Ist die E-Mail GESCHÜTZT,  zB durch Passwort, oder in Form eines "R-Postbriefes", ist auch die Email vom Briefgeheimnis geschützt.

SaVer79  24.08.2017, 11:52

Noch mal: weder das gesprochen Wort noch ein Brief sind stärker geschützt als eine Mail. Bei allen ist es strafbar, wenn ein unberechtigte dritter sie anfängt, öffnet oder abhört.  Bei allen ist es nicht strafbar, wenn der berechtigte Empfänger sie weiter erzählt, weitergibt oder weiterleitet.
Das einzige, was man vielleicht als weitergehenden Schutz bezeichnen könnte, ist, dass es unter Umständen strafbar sein kann, wenn der "berechtige Empfänger" des gesprochenen Wortes hiervon heimlich eine Aufnahme macht um diese dann weiter zu verwenden.

SaVer79  24.08.2017, 12:11

Ja, aber auch nur "bis zum Empfänger "! Wenn dieser sie ausdruckt und herumzeigt, dann ist das nicht strafbar

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 12:54
@SaVer79

Und genau das ist es eben, was ich nicht verstehe.

Ganz grob kann man doch sagen, daß alles gesetzlich geregelt bzw. unter Strafe stehen muß, wodurch einer den anderen schädigt.

Und das Weiterleiten einer Mail, die EBEN NICHT für jeden lesbar ist, sondern nur für den Inhaber der Mailadresse, an die sie geschickt wurde, kann durchaus dem Absender einen Schaden zufügen.

Das ist doch soweit mal unstrittig, oder?

Wenn das nicht unter Strafe steht, dann ist das doch geradezu eine Einladung zur Selbstjustiz. Denn angenommen, der Absender einer solchen Mail bekommt dann Ärger, weil sie der Empfänger an sensible Personen oder Stellen weitergeleitet hat, dann kann ich mir gut vorstellen, daß der Absender fortan nicht mehr sehr gut auf den Empfänger zu sprechen ist. Ihm ist also ein Schaden entstanden und er hat keine rechtliche Handhabe, denjenigen zur Rechenschaft zu ziehen, der ihm diesen Schaden zugefügt hat. Was also ist dann die logische Konsequenz? Richtig, nämlich daß man selbst für Gerechtigkeit sorgt. Kann das im Sinne des Gesetzgebers sein?

Aber ich kann eigentlich nach wie vor nicht glauben, daß das wirklich völlig straffrei ist, denn siehe hier:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/e-mail-disclaimer-ueberfluessiger-textbaustein/

Es wird dort zwar gesagt, daß dieser Hinweis in einer Mail
„Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht gestattet“ verzichtbar ist,

aber nur,

da es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften gibt, die einen Schutz der Vertraulichkeit der Inhalte sicherstellen. So enthalten u.a. das Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht Vorschriften, die eine unbefugte Weitergabe oder Nutzung der Inhalte verbieten.

SaVer79  24.08.2017, 13:02

Lange nicht jedes Verhalten, das einen anderen schädigt, ist strafbar.

Und ja, wie es der disclaimer schon sagt, kann das weiterleiten Probleme mit dem Datenschutz, dem Wettbewerbsrecht oder dem Urheberrecht mit sich bringen, aber zum einen ist das alles nicht automatisch strafbar und zum anderen dürfte das bei einer privaten Mail in der du über deinen Chef lästerst, kaum der Fall sein

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 13:10
@SaVer79

Der Datenschutz greift hier aber schon, oder was verstehst du in diesem Zusammenhang darunter?

Außerdem heißt es ja "u.a.", also muß es ja noch mehr geben.

Ok, und dann hätte ich außerdem noch gerne ein konkretes Beispiel eines Verhaltens, mit dem man jemandem mutwillig einen Schaden zufügen kann und das nicht unter Strafe steht.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 13:29
@Franz577

Oder, ich wiederhole mich, kann man jemandem durch die Weiterleitung solch einer Mail nicht schaden?

Angenommen, man bezeichnet in der Mail an seinen Kollegen den Chef als "A...loch" und der Kollege legt die Mail dem Chef vor, könnte der dann damit nichts machen? Einen nicht anzeigen, nicht kündigen? Weil diese Mail keine Beweiskraft hat?

Dann, aber nur dann könnte ich noch halbwegs verstehen, daß das nicht unter Strafe steht.

Aber in eine blöde Situation würde man den Absender damit trotzdem bringen.

SaVer79  24.08.2017, 15:33

Wir drehen uns im Kreis: natürlich kann man jemandem Schäden, wenn man eine Mail ausdruckt uns herumzeigt! Keine Frage! Natürlich kann das je nach Inhalt der Mail auch unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen für den Schreiber haben. Aber: es ist doch deine eigene Verantwortung, was du in eine Mail hineinschreibst und versendest!

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 15:37
@SaVer79

Richtig, aber es ist auch meine Verantwortung, was ich sage.

Wird aber das, was ich sage, von Person X aufgezeichnet und diese Aufzeichnung einer dritten Person zugänglich gemacht, dann macht sich Person X zum einen strafbar und zum anderen dürfte diese Aufnahme nicht gegen mich verwendet werden.

Warum gilt also selbiges nicht auch, wenn Person X einer dritten Person etwas zugänglich macht, was ich Person X und eindeutig nur Person X geschrieben habe?

SaVer79  24.08.2017, 15:43

Weil du du wenn du mit jemandem sprichst, wie du weiter oben ja selber ausgeführt hast, grundsätzlich davon ausgehst, dass du genau siehst mit wem du sprichst und das gesprochene Wort schwierig bewiesen werden kann.

Durch die heimliche Aufnahme wird es gegen deinen Willen und ohne dein Wissen sozusagen manifestiert. Bei einer Mail weißt du jedoch genau, dass der Text vorhanden und was damit passieren kann.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 16:01
@SaVer79

Ja, das weiß ich!

Aber trotzdem muß ich davon ausgehen können, daß der Text nur die Person erreicht, an die ich ihn richte.

Deiner Argumentation zufolge könnte man ja jede Straftat verharmlosen, wenn die Opfer eigentich vorher genau wissen, was passieren kann.

Wer seine prall gefüllte Geldbörse in einer armen Wohngegend sichtbar in einem unverschlossenen Auto liegen läßt, der weiß doch auch genau, daß sie nach einer Stunde vermutlich nicht mehr da sein wird bzw. kann er schwer davon ausgehen. Trotzdem bleibt das Entwenden dieser Geldbörse eine Straftat.

Also nur weil man weiß, daß irgendjemand etwas machen könnte, rechtfertigt das für mich die Tat selbst noch lange nicht.

SaVer79  24.08.2017, 16:06

Ich habe nur versucht, dir zu erklären, warum es den §202 StGB gibt.... und du darfst eben nicht davon ausgehen, dass diese Mail nur die Person liest, an die du sie geschickt hast (es gibt natürlich Ausnahmen bei Personen, die der Schweigepflicht unterliegen).

Die ganze Diskussion bringt jetzt aber nichts mehr. Ich habe verstanden, dass deiner Meinung nach das Verhalten strafbar sein sollte. Das ändert jedoch nichts daran, dass es da eben nicht ist.

Franz577 
Fragesteller
 25.08.2017, 08:27
@SaVer79

Danke, das hast du mir jetzt zu genüge erklärt.

Einzig deine Argumentation finde ich etwas seltsam und daß du diesen gesetzlichen Missstand mehr oder weniger auch noch verteidigst mit Aussagen wie "bei einer Mail weiß man doch, was mit dem Text passieren kann".

SaVer79  25.08.2017, 08:36

Ja, ich finde die Rechtslage so vollkommen in Ordnung, denn wenn ich eine Mail oder einen Brief schreibe oder jemandem etwas erzähle (oder auch per sprachnachricht schicke) so weiß ich , dass dieser es weiter erzählen oder weiterleiten darf. Und deshalb überlege ich mir, wem ich was schreibe oder erzähle. Man kann sowas nun mal grundsätzlich niemandem verbieten.

Franz577 
Fragesteller
 25.08.2017, 09:00
@SaVer79

Und warum kann man dann verbieten, ein Gespräch aufzuzeichnen?

Weitererzählen und etwas Geschriebenes weiterleiten sind außerdem zwei Paar Stiefel, aber das scheinst du nicht verstehen zu wollen.

SaVer79  25.08.2017, 09:06

Es geht um das heimliche aufzeichnen! Das ist verboten! Schutzzweck ist hier nämlich, wie es in den Lehrbüchern so schön heißt "die Ungezwungenheit des persönlichen Gesprächs und die Flüchtigkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes".

Es mögen zwei paar Stiefel sein (wobei es das im Grundsatz natürlich nicht ist, nur hat schriftliches einen anderen Beweiswert als Gesprochenes) aber beides ist erlaubt. Und weil es eben erlaubt ist, kann ich mich nicht drauf verlassen, dass meine Nachricht alleine beim Empfänger verbleibt.  

Franz577 
Fragesteller
 25.08.2017, 10:54
@SaVer79

Aber heimliches Weiterleiten ist im Grunde nichts anderes als heimliches Aufzeichnen. Beides erfolgt ohne Einverständnis und beides dient dazu, jemandem einen Schaden zuzufügen (denn sonst müßte man es ja nicht heimlich machen, wenn man das Einverständnis des anderen voraussetzen könnte). Insofern ist es nicht nachvollziehbar, warum das eine erlaubt ist und das andere nicht.

Nur wenn für das Weiterleiten oder Zugänglichmachen einer Mail an dritte Personen das schriftliche Einverständnis des Absenders vorliegen müßte (wie eben bei Tonaufnahmen auch), dann würde ich es in Ordnung finden, aber nur dann.

SaVer79  25.08.2017, 12:41

Nein, das ist eben nicht das gleiche: denn beim weiterleiten einer Mail ist diese ja schon so, wie du es gewollt hast, eben in schriftlicher Form als Mail beim Empfänger angekommen. Genau wie zB ein Brief auch! Was er dann damit macht, ist alleine seine Sache!

Beim heimlichen aufzeichnen wird das gesprochene Wort "festgehalten". Es kommt eben nicht mehr so wie du es wolltest (flüchtig und schwer nachweisbar) beim Empfänger an.

In beiden Fällen hört der Schutz dann auf, wenn die Nachricht beim Empfänger in der von dir gewählten Form angekommen ist.

Franz577 
Fragesteller
 29.08.2017, 08:06
@SaVer79

Was er damit macht, ist nur solange seine Sache, solange er damit anderen (insbesondere dem Absender) keinen Schaden zufügt.

Wenn er Mails mit brisantem Inhalt anderen zugänglich macht oder sie veröffentlicht, dann tut er das aber, was einen massiven Eingriff in den Lebensbereich des Absenders darstellt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das der Absender eigentlich hätte wissen können oder ob er leichtfertig gehandelt hat, indem er vertrauliche Dinge in eine Mail oder einen Brief geschrieben hat.

Aber er hat sie ja ausschließlich nur dem Empfänger geschrieben und darauf vertraut, daß er sie für sich behält.

Hier zu sagen, der Absender wäre selbst schuld, ist für mich in etwa vergleichbar, wie wenn man leicht bekleideten Mädchen, die nachts durch einen Park gehen eine Mitschuld gibt, wenn sie vergewaltigt werden. Es mag vielleicht fahrlässig oder riskant sein, aber schuld an der Tat ist trotzdem nur der Täter und auch nur er wird dafür bestraft.

Schuld ist also immer nur der, der anderen mutwillig einen Schaden (gleich welcher Art) zufügt. Egal, wie leicht ihm das jemand gemacht hat.

SaVer79  29.08.2017, 08:29

Dein Vergleich hinkt, denn natürlich darf ich mich drauf verwalten, dass andere Menschen nicht das Gesetz brechen, also niemand eine Vergewaltigung begeht. Das weiterleiten von Mails ist jedoch , wie ja nun schon ausreichend ausgeführt, nicht rechtlich verboten. Es mag vielleicht moralisch verwerflich sein, aber verboten ist es nicht! Und da darf ich mich eben nicht darauf verlassen, dass der Empfänger moralisch korrekt handelt.

Abschließend nochmal (auch wenn du es gerne anders hättest): das Weiterleiten von Mails ist nicht strafbar!

Franz577 
Fragesteller
 29.08.2017, 11:09
@SaVer79

Richtig, aber DASS etwas moralisch Verwerfliches nicht verboten ist, das ist ja der eigentliche Missstand!

Sonst ist auch jeder mögliche Scheiss in Gesetzen geregelt, der kaum jemanden wirklich interessiert. Es gibt genügend Gesetze, die von der Mehrheit der Bevölkerung nur als Schikane und Gängelung empfunden werden.

Aber bei sowas sieht man keinerlei Handlungsbedarf.

Ich will ja auch nicht sagen, daß es GENERELL strafbar sein soll, E-Mails oder Briefe weiterzuleiten. Wenn mir jemand z.B. ein freudiges Ereignis mitteilt oder eine andere Person lobt bzw. viel Gutes über sie schreibt, dann besteht wohl kein Zweifel darin, daß man solche Inhalte auch teilen oder der jeweiligen Person auch mitteilen kann.

Wenn es aber um offensichtlich vertrauliche Informationen geht, welche die Qualität haben, dem Absender bei Weiterverbreitung potentiell großen Schaden oder Imageverlust zuzufügen, dann muss es eben eine Grenze geben und dann sollte der Gesetzgeber eben eingreifen. Das sagt doch eigentlich der gesunde Menschenverstand.

Da sich der §201 StGB mit unberechtigter Aufnahmen auf Tonträgern bzw. Abhörgeräten befasst stellt sich mir die Frage, wie ich das geschriebene Wort auf diese Weise speichern könnte.

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 10:49

Naja, das geschriebene Wort. z.B. in Form einer Mail, liegt ja in deinem Mail-Postfach.

Von dort aus kannst du es entweder ausdrucken oder du kannst die Mail an andere Personen direkt weiterleiten, für die sie nicht bestimmt ist.

Und dies ist ja auch eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und damit sicher ebenfalls strafbar.

Mich würde nur interessieren, wo das explizit geregelt ist.

BalZakBarsoom  24.08.2017, 12:08
@Franz577

Und wen willst du hier anzeigen? Dich selber?

Ob du deine Mails weiter schickst, ist deine Sache, und wenn DU SELBST das machst: WIE BITTE SCHÖN kannst du selbst deine eigene "Vertraulichkeit des Wortes" verletzen? Das können nur ANDERE!

Wenn du Anderen Zugriff auf dein Email-Postfach gewährst, ist es eigene Dummheit, NUR wenn dein Postfach gehackt wird, und ANDERE deine Email weiter geben, liegt eine Straftat vor.

Man kann sein eigenes Briefgeheimnis nicht verletzen!

Dann dürftest du ja nicht mal deine eigenen Postbriefe öffnen oder andren zeigen!

Franz577 
Fragesteller
 24.08.2017, 12:42
@BalZakBarsoom

Also das verstehe ich jetzt nicht.

Warum verletze ICH die Vertraulichkeit meines Wortes, wenn der EMPFÄNGER meine Mail an jemanden weiterleitet, für den sie nicht bestimmt ist?

Wer redet davon, anderen Zugriff auf mein Mail-Postfach zu geben?

Mir geht es nur darum, daß wenn Person A eine Mail an Person B schickt und diese nur für Person B bestimmt ist, es dann für Person B strafbar sein müßte, wenn sie diese Mail an Person C weiterleitet und Person A dadurch Nachteile entstehen.

Hallo.

Darunter fällt auch Tonbandaufnahmen, Webcam und Fotos (Bilder )