Ich werde beschuldigt wegen Nachstellung.?
Ich war heute bei der Polizei um den Sachverhalt klarzustellen. Mir werden Sachen unterstellt die nicht wahr sind. Habe den tatsichlichen Vorfall als Aussage wiedergegeben. Wenn ich mir einen Anwalt nehmen muss,hat der dann das Recht meine Aussage und die des Klägers ein zusehen. Für jede Antwort bin ich dankbar
8 Antworten
Wenn Du schon einen Anwalt nehmen würdest, solltest Du das vor Deiner Aussage bei der Polzei machen, denn dann wäre Deine Aussagen gar nicht zustande gekommen.
Der Anwalt würde Akteneinsicht beantragen und auch bekommen, das kannst Du übrigens selbst auch beantragen.
Denke aber daran daß Du den Anwalt selbst bezahlen mußt, wenn Das Verfahren eingestellt wird, Du einen Strafbefehl erhältst oder verurteilt wirst. Das ist nicht billig, unter 500 Euronen läuft da nichts.
Bei der Staatsanwaltschaft, gem. § 147, Abs. 7 StPO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html
Das wird etwas dauern, bis sich was regt. Letztlich ist nicht sicher daß Du damit auch was anfangen kannst. Juristen haben eine vollkommen andere Blickrichtung auf Ermittlungsergebnisse.
Warte doch jetzt erst einmal ab. Sollte es überhaupt zu einem Verfahren kommen, ist immer noch Zeit genug einen Anwalt einzuschalten.
Du hättest nicht zur polizei gehen sollen
Einfach ignorieren, nachstellung ist sowieso ein delikt was kaum vor gericht landet da extrem hohe hürden bestehen
Da habe ich aber heute eine andere Erfahrung gemacht.
? die polizei hat nichts mit gerichten zu tun. polizei vorladungen müssen immer verschickt werden bzw ermittlungen eingeleitet werden, weil polizisten nicht befugt sind irgendwas zu entscheiden. nachdem du deine aussage gemacht hast entscheiden die die was zu sagen haben (staatsanwälte) was passiert und 99% aller anzeigen werden dann eingestellt (öffentliches interesse fehlt, beweismangel, blabla). Man sollte aber nie aussagen als beschuldigter. Denn je weniger du sagst desto weniger haben sie gegen dich
Vorladungen der Polizei muss man übrigens nicht Folge leisten (im Gegensatz zu gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Vorladungen)
ja das auch
Ja,der Anwalt hat Akteneinsicht.
ja er kann die aussage anfordern und eine Aussage anfertigen
Hallo Artus,
wo müßte ich den Antrag stellen um Akteneinsicht zu bekommen