Ermittlungssache vorsätzliche einfache Körperverletzung?

8 Antworten

Einfache KV wird nur auf Antrag oder bei besonderem vorliegenden öffentlichen Interesse verfolgt.

Anwalt würde dich Geld kosten. Musst du wissen ob du dessen Hilfe in Anspruch nehmen würdest. Niemand hier kennt den Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ouafidahi 
Fragesteller
 10.06.2019, 12:21

Der Fall ist wie folgt: meine 91jährige pflegebedürftige Mutter ist mit dem Rollator in meiner Wohnung gefallen und ich konnte sie nicht aufheben, dann rief ich den Rettungsdienst und diese machten mir den Vorwurf und riefen die Kripo, die dann kam. Wenige Tage später erhielt dich die Vorladung. Warum sollte ich nicht zur Polizei gehen, wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe?

Nachdem ich deine Ergänzung gelesen habe:

Ja, du solltest zur Vernehmung gehen und aussagen. Bleibe bei der Wahrheit und sachlich. Falls du es für erforderlich hältst, kannst du Beweisanträge stellen oder sogar - vor einer Aussage zur Sache- Akteneinsicht verlangen.

Einen RA benötigst du m.E. noch nicht. Es ist in diesem Stadium eine reine Kosten/Nutzenrechnung. Zudem hätte der RA sowieso kein Anwesenheitsrecht bei der polizeilichen Vernehmung.

Nicht zur Vernehmung gehen und nicht aussagen ist m.E. die schlechteste Lösung. Mit der Ladung wurde der Gewährung auf rechtliches Gehör Genüge getan, d.h. der Weg zu einem Strafbefehl ohne weitere Anhörung ist frei.

Anwalt nehmen, die Justiz arbeitet nicht so wie sie soll.

Ohne Anwalt hast du keine Rechte und ob du etwas getan hast, ist relativ egal.

Das machen die mehr oder weniger nach Einfachheit der Umstände.

vielleicht sollte ich die Sache aufklären - ich habe meine pflegedürftige Mutter (91)bei mir wohnen und diese ist in meiner Wohnung gefallen, sie hat sich nicht verletzt, trotzdem konnte ich sie nicht mehr aufheben und musste den Rettungsdienst rufen.

Diese haben mir unterstellt, ich hätte sie auf den Boden geworfen und riefen die Kripo, die dann kam. Wozu einen Anwalt nehmen, wenn ich sie nicht hingeworfen habe

Ich würde zumindest mal mit einem Anwalt etwas ausführlicher sprechen.

Man kann sich da schnell um Kopf und Kragen reden.