Frage wegen Verkehrszeichen. Sind alle Verkehrszeichen an einem Pfosten mit der Entfernungsangabe gemeint oder ist da die Reihenfolge zu beachten?

So in etwa sieht das aus. Ist aber mit dem Computer zusammengestellt. - (Auto, Verkehr, Autofahren)

7 Antworten

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StVO §39(3):

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Da steht "unter deM Verkehrszeichen", nicht "deN".

Zusatzzeichen beziehen sich also immer nur auf ein Verkehrszeichen, und zwar das direkt darüber (in Ausnahmefällen auch mal daneben) angeordnete. (Zusatzzeichen beziehen sich übrigens auch immer nur auf das entsprechende "Hauptzeichen", nicht etwa auf ein weiteres Zusatzzeichen!)

Das "200 m"-Schild hat also nur mit dem Überholverbot zu tun, nichts mit der Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Der Abstand zwischen den beiden Schildern "80" und "Überholverbot" hat keinerlei Bedeutung.)


 

Schild  276 Stvo. Überholverbot .Bei dem 80 km/h Schild muss du auf  80 sein, soweit die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Die Höchstgeschwindigkeit gilt die ganze Strecke lang und der Überholverbot ab dem Schild 200m weit

Kennt jemand die Stelle, die das beschreibt, in der StVO?

Ja, §39(3), siehe meine Antwort ...

@claushilbig

Tut mir leid, habe ich überlesen.

Die 80 gelten sofort .. es gibt keine Meterabgaben bei Schilder mit Geschwindigkeitsangaben. 

Natürlich gibt es die, allerdings nur welche die die Länge der Beschränkung angeben.