Anzeige wegen Behinderung im Straßenverkehr?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo KAVWAI2,

also auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass Dich Jemand anzeigt, so würde Dich im Falle einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nur einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide erwarten:


Tatbestandsnummer: 105125

Tatvorwurf: Sie gefährdeten +) beim Wiedereinordnen nach dem Überholen Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 5 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 25 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 107100

Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Nach fristgerechter Zahlung der 30,- Euro hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt.

Probezeitrelevante Maßnahmen gibt es hier nicht.

Personendaten werden bei Verwarnungsgeldern nicht gespeichert.

Schöne Grüße
TheGrow

Der hat sich zu Recht aufgeregt, aber in der Regel zeigt man deshalb niemanden an. Ich würde mir keine Sorgen machen.

wer an so was Denkt (Anzeige) würde es zig Hundert geben , so was nennt man "Bagatelle" 

KAVWAI2 
Fragesteller
 13.11.2015, 14:48

Und er hat doch eigentlich auch einen Fehler gemacht, indem er gehupt und Lichthupe gegeben hat oder? 

rudelmoinmoin  13.11.2015, 14:52
@KAVWAI2

du hast doch gar nicht als "Anfänger" keine Daten & Beweise 

Ich glaube ehrlich nicht dass du eine Anzeige bekommen wirst.
Solange kein sachschaden enstanden ist nicht sowieso nicht.

es fahren so viele menschen wie die blöden, dann hätte die polizei ja alle hände voll zu tun diese Anzeigen zu bearbeiten :D

also mach dir keinen Kopf :)

KAVWAI2 
Fragesteller
 13.11.2015, 14:42

In der Probezeit ist das ja ein bisschen anders. Ist mein Fall eher ein A oder ein B-Verstoß?