Verjährung von Eigentümerbeschlüssen

4 Antworten

  1. bitte beim Verwalter nach der Beschlusssammlung fragen! - die muß der Verwalter seit Sommer 2007 für Eure wohnanlage führen
  2. eine "Verjährung" von Beschlüssen gibt es in diesem Sinne nicht . Es wäre nachzuprüfen, ob ein Beschluss überhaupt gültig gefasst worden ist, wenn ja, dann bleibt er eigentlich gültig, bis er umgesetzt ist oderr bis er durch ernetue Beschlussfassung aufgehoben wird.
  3. und dann weiterhin, wer ist für die Umsetzung des Beschlusses zuständig - hat da ein Verwalter seine Arbeit nicht gemacht?

Es geht darum das angeblich bei uns im Haus 2008 ein Beschluss gefasst worden ist wo beschlossen wurde die Kellerräume zu überprüfen ob jeder seinen Strom an seinem Stromzähler hat.Ich selber Bewohne die Wohnung seit 2010 und auf nachfrage beim Verwalter ob ich den Beschluss von damals sehen könnte sagte er mir das es den nichtmehr gibt.Ich selber habe kein problem mit einer überprüfung,nur finde ich das alle Eigentümer davon in kenntnis gesetzt werden sollten bevor eine Firma beauftragt und Geld aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wird vorallem da unsere letzte Versammlung 3monate zurück liegt. Verjährt das nicht normal nach 3Jahren sodas es hätte neu beschlossen werden müssen?Was können die anderen Eigentümer tun damit das Geld erstmal bis zur nächsten Versammlung zurück gehalten wird?

Immofachwirt  20.11.2013, 16:10

Du hast da ja einen sehr pampigen Verwalter.

Forde deinen Verwalter auf, dir die Beschlusssammlung vorzulegen und prüfe den Inhalt dieses Beschlusses nach.

Hat es diesen Beschluss tatsächlich gegeben und der Verwalter diesen nicht unverzüglich durchgeführt, habe ich eine gute Nachricht für dich. Du brauchst die Kosten nicht tragen, denn das muss der Verwalter für dich tun.

Denn durch die Verzögerung durch den Verwalter bei der Umsetzung des Beschlusses entsteht dir ein Schaden. Denn wäre er zeitnah umgesetzt worden, hätte dein Vorgänger die Kosten zu tragen gehabt. Weil aber dein Verwalter gepennt hat, hat er sich schuldhaft verhalten und dir damit besagten Schaden zugefügt. Daher steht dir im Falle der Durchführung des Beschlusses ein Schadenersatzanspruch gegen den Verwalter zu.

es den Beschluss nicht mehr gibt

wie meint er das?? Das der aufgehoben ist? Eine Beschlusssammlung muss er haben. Oder was habt ihr da für einen Hobbyverwalter.?????

Ein Beschluss ist so lange gültig bis er vom Gericht für nichtig erklärt wird, und das nur wenn er Auf Antrag eines Beteiligten innerhalb von 30 Tagen angefochten wird, oder wenn er durch einen neuen Beschluss aufgehoben wird.

Gar nicht.

Beschlüsse gelten so lange, bis sie erledigt wurden. Entweder durch Erfüllung, oder andere Tatsachen die den Beschluss nicht mehr durchführbar machen. Darunter fällt auch die Aufhebung eines Beschlusses durch ein Gericht oder durch einen Aufhebungsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung.