Hundehaltung trotz Verbot, kann Eigentümer gekündigt werden?

10 Antworten

Wie man so ein Verbot durchsetzen kann - ist sehr fraglich.

Fakt ist aber, dass wenn ein eigener Eingang zur Wohnung besteht, dass dann dieses Verbot nicht durchsetzbar ist. Denn es gibt keinen Grund dann die Hundehaltung zu verbieten bei einem Eigentümer.

Wenn aber (wie es meistens ist) nur ein Eingang für alle besteht und irgend jemand Angst vor einem Hund hat - dann dieses Verbot auch durchsetzbar ist. Wie ist allerdings fraglich.

Ich persönlich würde mir Rat beim Anwalt holen.

Sternenbande 
Fragesteller
 25.11.2014, 15:57

Naja Hundeangst ist ja nun kein Argument. Gibt ja genug Leute die haben Angst vor Ausländern, deswegen kann man nicht einfach Ausländer verbieten.

shark1940  25.11.2014, 16:50
@Sternenbande

Leider hinkt der Vergleich, weil es sich bei Ausländern um Menschen handelt. Hunde sind nun mal Tiere, die leider nicht so angesehen sind und deren Haltung man eben nun mal verbieten kann.

Und leider ist es in Deutschland wirklich so. Wenn auch Hunde erlaubt waren, kann eine Hundehaltung verboten werden, wenn sich andere Mieter dadurch bedroht fühlen. Ob Du das gut und richtig findest oder nicht, spielt leider keinen Rolle. Ich finde es auch bescheuert.

Aber das ist der Grund warum wir einen eigenen Ein-/Ausgang in unserer Wohnung geschaffen haben - somit ist ein Hundeverbot niemals durchsetzbar.

schelm1  26.11.2014, 11:12
@shark1940
kann eine Hundehaltung verboten werden, wenn sich andere Mieter dadurch bedroht fühlen.

Hier geht es nicht um Mieter!

schleudermaxe  27.11.2014, 11:20
@schelm1

Aber ein ET darf nicht schlechter gestellt werden als ein Mieter, so schon viele LG zur Tierhaltung in WEG.

Sofern die Teilungserklärung keine Beschränkung für die Miteigentümer enthält, dort keine Hunde halten zu dürfen, wäre ein solcher mehrheitlich gefaßter Beschluiß, dem sich der Betroffene ja hoffentlich nicht angeschlossen hat, innerhalb der dafür vorgesehen Frist vor dem zuständigen Amtsgericht mit Erfolg anfechtbar und danach nichtig!

Ein solcher Beschluß würde jeden Eigentümer in der Nutzung seines Eigentums unangemssen beschränken.

Tierverbot ist heut zu Tage ne klausel

Duponi  25.11.2014, 15:49

und was heisst das auf deutsch?

schelm1  26.11.2014, 11:13
@Duponi

Nichts!

Nein, natürlich nicht. Zudem ist zu befürchten,daß dieser Beschluss gar nicht ordnungsgemäss ist bzw. angefochten werden kann. Was ein ET darf oder nicht darf, wurde in der TE vereinbart und jetzt anderslautende Beschlüsse fassen, wird meist von den Gerichten nicht hingenommen. Viel Glück und beachte ggf. die Beschlussanfechtungsfristen.

Im schlimmsten Fall kann die Eigentümergemeinschaft beschließen das der Eigentümer seine Wohnung verkaufen muß.Problem ist:Eigentümer beschließen selber ob die Hausordnung überhaupt für Eigentümer gültig ist. Gruß Ralf

Tabaluga1961  26.11.2014, 13:40

hätte denn dieser Beschluss überhaupt Beschlusskompetenz?? Und wenn ja bezweifle ich das das gerichtlich durchgeht. Meiner Meinung nach ist der Grund viel zu gering. Es handelt sich hier um Eigentümerrechte.

rallytour2008  26.11.2014, 16:12
@Tabaluga1961

Das wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben,da Eigentümer selbst regeln durch Beschluss.Es kommt also auf die Durchsetzung des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft an.Und das regelt die Eigentümergemeinschaft (notfalls)durch Gerichtsbeschluss. Gruß Ralf