In welcher Zeit muß ein Protokoll zugestellt werden

3 Antworten

man kann doch auch Einspruch einlegen ohne das Protokoll zu besitzen. Die Einspruchsfrist von 4 Wochen gilt nämlich ab Beschlußtag und nicht nachErhalt des Protokols

Das Protokoll sollte daher mind. 1 Woche davor da sein. Wenn es sich abzeichnet, daß es nicht rechtzeitig da ist, sollte man alles anfechten, wenn man einen Punkt anfechten will

Was ist aber nun, wenn man bei der Versammlung nicht anwesend war und deshalb nicht weiß, was beschlossen wurde und der Verwalter das Protokoll erst 4 Wochen nach der Vesammlung zustellt?

eine Zustellungspflicht gibt es nicht. Das wird meist als Zusatzleistung erbracht. Man kann dieses Protokoll anfordern. Aber auch ohne Protokoll kann man Beschlüsse mit Monatsfrist ab Beschlussfassung anfechten. Und wann die Versammlung ist weisst du ja.

Wenn der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung führt (Regelfall nach § 24 Abs. 5 WEG), ist er auch für die Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die "Niederschrift" (so die Bezeichnung des Gesetzes in § 24 Abs. 6 WEG für das Protokoll ) ist unverzüglich zu erstellen. Die Rechtsprechung fordert, dass das Protokoll spätestens eine Woche vor Ablauf der einmonatigen Frist für die Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) vorliegen muss.