Verjährung von Abzweigung von Kindergeld?
Hallo,
ich frage mich etwas. Und zwar bekomme ich Sozialleistungen vom Sozialamt und lebe in einem Wohnheim das heißt die bezahlen mir aktuell alles quasi. Nun meine Frage ich habe eine Kindergeld Nachzahlung im 4 stelligen Bereich auf mein Konto bekommen. Jetzt frage ich mich ob die Abzweigung vom Sozialamt eine bestimmte Frist hat die die einhalten müssen und das in dem Zeitraum auch abzweigen müssen und ob das dann z. B. nach X Jahren verjährt wenn die das verpennen und ich das Geld dann doch behalten darf?
Freue mich auf eure hilfreichen Antworten!
MfG
4 Antworten
Also wenn ich sehe das ich viel zu viel als sonst erhalten habe, rufe ich an um nach zu fragen ob alles in Ordnung ist. Denn man darf das nicht behalten, es ist ja nicht unser Geld.
Werde die Tage mal dort anrufen, danke.
Nun meine Frage ich habe eine Kindergeld Nachzahlung im 4 stelligen Bereich auf mein Konto bekommen.
Und das meldest du hübsch dem Sozialamt.
Konsequenz ist, daß die Kindergeldnachzahlung nur im Monat der Zahlung (Zuflussmonat) angerechnet wird und ansonsten die Leistungen nach dem SGB II in den Folgemonaten ganz normal weiter zu zahlen sind.
Jetzt frage ich mich ob die Abzweigung vom Sozialamt eine bestimmte Frist hat die die einhalten müssen und das in dem Zeitraum auch abzweigen müssen
so als Unterschlagung?
Du wirst Deine Einkünfte angeben müssen.... und zwar ohne zeitliche Verzögerung.
Nein nicht als Unterschlagung ich frage mich nur ob die Fristen haben und ob die verjähren das kann ja manchmal bei den Ämtern so sein. Wäre dann gut für mich aber wenn nicht dann hat sich das sowieso erledigt und ich rufe die Tage mal beim Sozialamt an.
Wenn du Anstand hast, machst du das, was von dir erwartet werden darf. Immerhin lebst du auf Kosten Anderer.