Kindergeld an Behinderte?

2 Antworten

Für Kinder, die wegen einer Behinderung auch als Erwachsene nicht für sich selbst sorgen können, zahlt der Staat lebenslang Kindergeld. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Außerdem muss das Kind außer Stande sein, sich finanziell selbst zu versorgen.
Manchmal versucht das Sozialamt das Kindergeld direkt zu erhalten, wenn das Kind mit Behinderung in einem Wohnheim lebt. Dies nennt man Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt. Sollten die Eltern aber tatsächliche Kosten für das Kind haben, muss das Kindergeld an die Eltern fließen.

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/kindergeld.php

Hier würde ich mich jetzt mal mit dem Sozialhilfeträger auseinander setzen, ob man von dort das Kindergeld "beansprucht". Wenn deine Mutter tatsächlich Aufwendungen für die Tante in Höhe des Kindergeldes hat (also für Fahrten, Übernachtungen, Wochenende bei ihr etc.), dann kann sie das Geld auf sich abzweigen lassen.

Für evtl. zu Unrecht bezogenes Kindergeld könntet Ihr nicht herangezogen werden, weil nicht Ihr es bekommen habt, die Familienkasse könnte dann aber evtl. zustehendes Kindergeld um bis zu 50 % kürzen, bis die Schulden dann getilgt wären.

Wenn die Behinderung vor der Vollendung des 25 Lebensjahres schon vorhanden war und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, dann besteht zeitlich unbeschränkt Anspruch auf Kindergeld, dass könnte die Tante wenn möglich und Vollwaise auch selber beantragen, oder eben auch dritte die für den Unterhalt zumindest teilweise aufkommen.

Das könnte z.B. das Sozialamt sein, wenn diese einen Zuschuss zahlen.

Beantragt Ihr das Kindergeld, dann kann es nicht als Einkommen der Tante mindernd auf evtl. Sozialleistungen vom Sozialamt angerechnet werden.

Die Oma hat dann also Anspruch auf das Kindergeld gehabt, auch wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt lebt, wenn die Oma selber keine Leistungen vom Sozialamt bezogen hat und das Kindergeld zum Wohl der Tochter eingesetzt hat, dann hätte das Sozialamt im Regelfall auch keine Chance gehabt eine Zahlung des Kindergeldes auf sich umleiten zu lassen, wenn sie Leistungen für die Tochter gezahlt haben bzw. zahlen.

Das würde dann auch auf Euch zutreffen, wenn Ihr das Kindergeld auch für die Tante einsetzt, dann käme das Sozialamt nicht ans Kindergeld, sollten sie Leistungen für die Tante zahlen.