Kann Kindergeld, dass rückwirkend zusteht, abgezweigt werden?
Hallo, werte "gutefrage.net"-Community.
Ich lebe seit dem 10.07.2017 nicht mehr im Elternhaushalt und als "seelisch behindert" eingestuft worden, somit besteht theoretisch gesehen Anspruch auf Kindergeld. Da der Anspruch seit dem 10.07.2017 besteht, besteht dadurch auch zusätzlich Anspruch auf 3 Monate Kindergeld rückwirkend. (Stand 01.10.2017)
Nun müsste das Kindergeld aufgrund erneuter Prüfung neu beantragt werden, da es um Kindergeld für einen über 18-Jährigen geht. Da mein Vater Hartz-IV-Bezieher ist, werden mein Vater und ich zum Kindergeld-Hauptantrag ein Abzweigungsantrag stellen.
Meine konkrete Frage ist: Wenn Kindergeld gewährt wird, wird das rückwirkende Kindergeld direkt mit den Sozialleistungen meines Vaters verrechnet oder landet es im Falle einer Abzweigung bei mir? Wird rückwirkendes Kindergeld bei einer Abzweigung überhaupt gezahlt? Muss man für das rückwirkende Kindergeld einen Extraantrag stellen? Oder habe ich irgendwo ein Fehler in meiner Rechnung?
Um jede hilfreiche Antwort wäre ich froh! :)
Vielen Dank schon mal im Voraus!
2 Antworten
du lebst noch bei deinem vater? dann gibts keine abzweigung, sondern er stellt einen antrag auf kindergeld und bekommt es auf sein konto. es wird deinem bedarf in voller höhe angerechnet und wenn es deinen bedarf überdeckt, wird dieser betrag deinem vater angerechnet.
lebst du allein, kannst du die abzweigung beantragen, allerdings müssen deine eltern dem zustimmen. rückwirkend wirds nix geben, da das kindergeld von deinen eltern bereits bezogen wurde und an diese adresse musst du dich wenden um deine ansprüche geltend zu machen für die vergangenheit.
Bei markusher brauchst du nicht auf hilfreiche Antworten zu hoffen. Such mal nach dem Nutzer "Isomatte", wenn er dir nicht sogar deine Frage beantwortet. Er ist so ziemlich der Einzige, der Ahnung hat.
Wo wohnst du denn? Wenn in einer Einrichtung, dann bekommt der Kostenträger das Kindergeld um einen Teil der Kosten damit abzudecken.
Hallo, markusher!
Erstmal danke für deine Antwort! Aber deine Antwort hilft mir nicht weiter. Du hast meine Frage nämlich nicht beantwortet.
In der Frage steht die Situation und das Vorgehen geschildert, somit werden der Kindergeldantrag und der Abzweigungsantrag gestellt. Der Antrag muss überprüft werden, da der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus sowieso neu geprüft wird. Somit wäre in der Situation OHNE Abzweigungsantrag 3 Monate rückwirkendes Kindergeld fällig. Da spielt der Bezug von Kindergeld davor keine Rolle.
Was mich nur fraglich macht, ist, ob rückwirkendes Kindergeld, worauf Anspruch besteht, im Falle einer Abzweigung dennoch als Einkommen vom Jobcenter meines Vaters verrechnet wird oder bei mir auf dem Konto kommt und ob rückwirkendes Kindergeld im Falle einer Abzweigung überhaupt gezahlt wird.
Vielleicht ist es jetzt verständlicher und du kannst mir die Fragen beantworten.
Freundliche Grüße
Timo Neumann