Sind die Kosten einer Eigentumsänderung verjährt?

2 Antworten

Dazu sind die Fristen zu kurz.

Bei mir ist es anders herum.

Mein Bürge verstarb. und ich konnte die Kosten selber nicht tragen.

Also wurde der Verk. als Zweitschuldner herangezogen.

Du kannst ja selber gegen den Erweerber vollstrecken.

Er bleibt ja nicht immer insolvent.

Die Summe ist an die Landeskasse zu bezahlen, denn für diese Schulden haftest du - wie richtig vermerkt - als Zweitschuldner. Hier ist auch rein gar nichts verfristet. Du hats nur die Option, zivilrechtlich per Mahnbescheid gegen den Schuldner selbst vorzugehen. Nur - wenn der in die Privatinsolvenz geht, ist auch ein Titel ggfs. wertlos.