Kindergeld Anspruch vom Sozialamt abgezogen?
Hallo
Ich brauche dringend Hilfe . Ich bin 24 Jahre alt und habe Anspruch auf Kindergeld aufgrund Behinderungen bekommen Dadurch bin ich Arbeitsunfähig und bekomme ca 3 Jahre Sozialhilfe . Damals mit 19 hatte ich Abzweigung von der Mutter bekommen aber es wurde dann nicht mehr gezahlt weil ich keine Ausbildung machen konnte . Meine Betreuerin fiel ein dass ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld habe . Letzte Woche kam der Bescheid zum Sozialamt heute rief ich die Sachbearbeiterin an um mich zu erkundigen und Sie meint das Geld Plus Nachzahlung seit 2011 werden mir abgezogen . Sie müsse noch einmal nachsehen , aber das Geld würde abgezogen Das finde ich komisch weil ich "behindert" bin durch meine Krankheiten . Damals Beim Jobcenter wurde mir das Geld auch nicht abgezogen , Sie wussten dass ich das Geld bekam . Welche Rechte habe ich ? Soll ich am besten zum Anwalt ? Bin langsam am verzweifeln ...
5 Antworten
Das ist ueblich, sowohl beim Sozialamt wie auch beim Jobcenter, dass das Kindergeld angerechnet wird, denn es mindert ja die erforderlichen Leistungen.
Und da das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist bisher, sackt es halt auch die Nachzahlung ein.
Wenn du das ueberpruefen willst, kannst du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und dir einen Anwalt nehmen zur Beratung.
Auch im SGB - ll wurde dein Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet !
Ab dem 18 Lebensjahr werden dir dann im SGB - ll von dem Kindergeld theoretisch 30 € Versicherungspauschale abgezogen,so das nur 154 € anrechenbares Kindergeld bleiben würden,das gibt es im SGB - Xll aber nicht.
Da muss man tatsächlich Beiträge für Versicherungen oder Altersvorsorge nachweisen können.
Dein Kindergeld würde im SGB - Xll nur nicht auf deinen Bedarf angerechnet,wenn du es tatsächlich auch nicht bekommst,weil normalerweise die Eltern die Berechtigten sind.
Würden die Eltern dein Kindergeld bekommen und für deine Zwecke einsetzen,dann würde es bei dir auch nicht angerechnet,so schon.
Einen Anwalt kannst du dir also meiner Meinung nach sparen,wenn du deine vollen Leistungen vom Sozialamt bekommen hast,jetzt eine Nachzahlung und die laufende Zahlung des Kindergeldes bekommst.
Die Nachzahlung hätte nur nicht angerechnet werden dürfen,wenn das Sozialamt dir das Kindergeld auf deine Leistungen angerechnet hätte,du das Kindergeld aber tatsächlich als Einkommen gar nicht erhalten hättest.
Beratungsschein vom Amtsgericht (10 €uro Zuzahlung beim Anwalt),Anwalt für Sozialrecht suchen , Problem darlegen und schauen was herauskommt.Gegebenenfalls Klagen.lg.
Ja danke , habe schon einen Termin gemacht beim Anwalt
Bedank dich beim staat ganz höfflich fürs abziehen ;)
Mir haben die auch meine Rückzahlung nicht gezahlft hätte 1000 + mehr euro bekommen weil über einige jahre nicht gezahlt wurden ist,mussten immer sehen wie wir klar kommen..den wars egal obwohl wir ständig ab zettel ausfüllen waren,die beamten denken sich einfach die dürfens ist sen latze ib man zurecht kommtvoder nicht
Beim Arbeitsamt hattest du wahrscheinlich noch Anspruch auf AlG 1. dabei wird nichts gegen gerechnet.
Natürlich bekommst du vom Staat nicht doppelt Geld.