Verjährung Mieter Vermieter Behörden?
Wir haben eine Rechnung im Dezember 2021 erhalten weil unsere Mieter 4 JAhre lang keine Müllgebühren bezahlt haben. Nun müssen wir diese für unsere Mieter bezahlen.
Nun kommt die Frage, können wir überhaupt bis zu 4 Jahre alte Forderungen eintreiben?
5 Antworten
Die Verjährung bei Zahlung von Kommunalabgaben liegt soweit ich mich entsinne bei 5 Jahren, weicht also von der 'Standard-BGB-Verjährung' von 3 Jahren ab.
Naja... die Frage ist wer grundsätzlich Schuldner der ganzen Sache ist. Wenn die Mieter Schuldner sind und ihr nur zur Haftung herangezogen werdet könntet ihr euch auf die Subsidiarität der Haftung an sich berufen, sodass die Stadtwerke oder wer auch immer erstmal bei den Mietern vollstrecken muss.
Dann war es missverständlich, denn das weiß ich schon.
Die Frage für mich ist, ob ich die Forderung an meine Mieter weiterreichen kann und wie lange die Verjährung ist.
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ablauf der letzten Periode beim Mieter VORLIEGEN. Du könntest also jetzt noch die Abrechnung von 2020 korrigieren.
Und die Berechtigung der Forderung, müsste aus euren Mietvertrag hervor gehen. Wenn der Mieter da aufgefordert wurde die Entsorgung selbst anzumelden, ist er auch in der Pflicht.
aber die kosten für 2018,2019 und 2020 hab ich erst jetzt aufgebrummt bekommen. Vorher konnte ich es gar nicht machen.
Du hättest dich aber rechtzeitig darum kümmern müssen. Wieso ist das denn nicht im Mietvertrag geregelt, wer welche Kosten zu tragen hat?
steht im Mietvertrag und der Mieter hat mit der Behörde einie Entsorgungsvereinbarung selbst gemacht und dennoch muss ich als Vermieter zahlen.
Dann haftest du als Hauseigentümer der Stadt gegenüber. Dann kannst du natürlich anschließend den Mieter zur Zahlung auffordern.
Genau das ist die Frage, denn Nebenkosten verjähren in einem JAhr.
Das sind ja nicht unbedingt Nebenkosten, wenn er vertraglich verpflichtet war, die Abrechnung mit der Gemeinde selbst zu tätigen. Dann gilt die allgemeine Verjährungsfrist.
Wieso müssen denn die Mieter die Müllgebühr zahlen? Das macht normalerweise der Hauseigentümer (auch wenn das Haus komplett vermietet ist). Der Mieter hat in der Regel doch gar keinen Entsorgungsvertrag mit der Gemeinde. Die Kosten kann der Vermieter natürlich über die Nebenkosten abrechnen. (Soweit sie nicht verfristet sind)
Bei uns in der Region ist es zumindest bislang üblich gewesen, dass der Mieter mit dem Entsorger Verträge abschließt.
Mir ist aus der Nachbarschaft ein Fall bekannt, wo ein Einfamilienhaus vermietet ist, und zwar OHNE Nebenkosten. D.h. daß sich die Mieter um alle anliegenden Sachen selber kümmern müssen( Müll, Strom usw.). Selbst die Grundsteuern tragen sie. Ist so im Vertrag vereinbart. Und das ist m.E. das Entscheidende: ist das bei Euch mit drin oder nicht? Anscheinend ja nicht, denn ansonsten hätten die Entsorger nicht Euch angeschrieben. Und Ihr könnt es umlegen. Ist es doch mit drin, dann braucht ihr auch nicht zahlen. Denn dann wären der Entsorger und die Mieter Vertragspartner.
spielt keine Rolle, der Vermieter ist immer der Gearschte.
Das kann man natürlich vertraglich so festlegen. Das hat der Fragesteller aber scheinbar GENAU NICHT vertraglich festgelegt
In meinem Bestand hat sich der Grundstückseigentümer beim Entsorger anzumelden, und der bekommt auch die Bescheide.
Wer sie bezahlt, ist denen egal.
Die Kosten und Lasten des Grundstücks sind doch in den BK-Abrechnungen, oder wurde ein Einfamilienhaus vermietet?
ja Einfamilienhaus und bei uns ist es üblich dass der Mieter mit dem Entsorger Müllentsorgung vereinbart - zumindest bislang war es so.
Dann kann ja auch diese Rechnung weitergeleitet werden.
Was ist denn mit den Mietern mitvertraglich zu Betriebskosten und speziell Müllentsorgung vereinbart? Oder hatten die eigene Verträge mit dem Entsorger? Wenn eigene Verträge, dann bist du als Vermieter nicht der richtige Adressat, die Rechnung wäre zurückzuweisen (Einspruch einlegen). Der Entsorger müsste sich dann die Mieter als Vertragspartner richten (Verjährung 4 Jahre).
Wenn aber du als Vermieter Vertragspartner des Entsorgers warst/bist, bist du verpflichtet, die Gebühren zu tragen. Du hättst sie dann auf den/die Mieter abwälzen können im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Tatest du das nicht, sind diese bis einschl. 2020 verfristet (per 31.12.21). Für 21 könntest du sie in der Abrechnung bis 31.12.22 noch umlegen.
Dies wäre so, wenn der Entsorger nicht die kommune wäre. Hier gilt kommunalgesetz und damit Verjährung 5 JAhre und wenn Mieter nicht zahlt kann der Vermieter in Regress genommen werden.
MAn müsste eben seine eigenen Gesetze machen können.
Es gibt dazu mehrere Rechtstreite mit immer dem selben Ausigang
Die Entscheidung des VG ist von 2013, inzwischen könnte sich die Rechtslage geändert haben. Da hier nicht ein OVG geurteilt hat, ist diese Entscheidung nicht unbedingt übertragbar, sondern eine Einzelfallentscheidung. Ich rate zum Widerspruch.
Notfalls könnte der Vermieter die ihm auferlegten Kosten von seinen Mietern zurückfordern (einklagen).
Außerdem aktuell die Mietverträge dahingehend ändern, dass der Vermieter Vertragspartner ist und die Müllgebühren im Rahmen der Vorauszahlungen auf die Mieter umgelegt werden.
laut meinem Anwalt ist dies leider immer noch gültig.
Mach ich auf alle Fälle aber die Frage ist, ist die Forderung nicht bereits verjährt. Denn der Vermieter kann Nebenkosten nur 12 Monate lang einfordern.
Hier steht in deinem Link, dass der Vermieter Schadenersatz von den betr. Mietern fordern kann. Das hat ja zunächst mit umzulegenden Betriebskosten nichts zu tun, da ja die Mieter direkt mit dem Entsorger vertraglich gebunden waren. Es gilt also diesbezüglich nicht eine mögliche Verfristung.
Meine Intension zielt auf die Zukunft und nicht die Vergangenheit. Auf Grund der Sachlage darf der Vermieter den Mietvertrag dahingehend ändern, dass er für alle Mieter geltend Vertragspartner des Entsogers wird/ist und dann die Kosten der Müllentsorgung über Betriebskosten anteilig nach Wohnfläche oder Personen umlegen kann/wird.
Natürlich hab ich eine NEbenkostenänerung eingebaut sonst zahle ich ewig die Müllgebühren und nebenbei gleich die längst überfällige Mieterhöhung.
Die Mieter zahlen noch immer 450 € für über 100qm leg jedes Jahr schon so 800€ drauf und jetzt nochmal 600€ für Müll.
Für die Vergangenheit forderst du Schadenersatz. Für die Zukunft forderst du entsprechend anteilige erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen.
Die Netto- bzw. Grundmiete ist etwas anderes. Die kannst du max. erst mal nur um 20% erhöhen. Danach erst wieder nach 3 Jahren
ich weiß, hab die Miee aber nur um 7,7 % erhöht. Es ist eine kinderreiche Familie die ich nicht noch mehr belasten will. Aber ich muss meine Kosten wieder reinholen.
Dann erhöhe nach 15 Monaten erneut die Miete. Warum willst du zubuttern?
Die Nebenkosten habe ich (musste ich) natürlich detlich mehr anheben.
Dem steht absolut nichts im Wege. Die Anpassung ist nach jeder korrekten Abrechnung ab übernächstem Monat nach Zustellung möglich.
das ist klar - ob gerechtoder nicht steht hier eh nicht zur Diskussion.
DIE FRAGE IST EINE ANDERE
KAnn ich meinerseits diese Forderung gegenüber meinen Mietern geltend machen.