Bei unserem Haus wurde die Kläranlage letztes Jahr abgepumpt. Bezahlt Vermieter oder Mieter?

5 Antworten

Du hast sicher laut Mietvertrag die Kosten für den Verbrauch des Trinkwassers anteilig und jährlich zu tragen. In diesen Kosten ist auch der Preis für das Abwasser enthalten. Wenn nicht jährlich die Kläranlage geleert wird, dann schwanken die Wasserkosten beträchtlich von Jahr zu Jahr oder anderen 12-Monate-Abrechnungszeiträumen.

Einer Rechnung des Vermieters bezogen auf Abwasserbeseitigung außerhalb der BK-Abrechnung solltest du daher widersprechen.

Wenn du allerdings eine Inklusivmiete bezahlst, dann ist der Rechnung erst recht zu widersprechen, weil dann die Abwasserkosten Teil der Inklusivmiete sind.

 

Schaue in deinen Mietvertrag. Wenn da drin steht, dass der Mieter für diese Kosten aufkommen muss, dann musst du zahlen.

Wenn nichts drin steht, dann muss der Vermieter das alleine zahlen.

Gute Antwort. Das sollte man in der Tat prüfen. Wenn aber im Mietvertrag ganz pauschal steht, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung vom Mieter zu tragen sind, muss man das als Mieter auch übernehmen.

Steht aber drin "Abwassergebühren" bezieht sich das nicht auf die Kläranlae, denn die Kosten der Grubenentleerung sind keine Gebühren.

Ihr habt das Haus komplett gemietet? Dann seid ihr es auch, die die Kläranlage voll gemacht haben. Deshalb ist es nun auch an Euch, die Rechnung für das Auspumpen zu bezahlen.

Aber: Wenn ihr noch gar nicht lange drin wohnt, waren andere an dem "Besch..." auch beteiligt, sofern die Kläranlage nicht jedes Jahr ausgepumpt wird.

Man darf mit einigermaßen Sicherheit davon ausgehen, dass die Kläranlage, wenn nicht jedes Jahr, so doch alle paar Jahre mal ausgepumpt werden muss. Im Grunde sind das dann die laufenden Kosten für die Wartung der Abwasseranlage, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit sicher zu stellen. Diese Kosten müßten eigentlich vom Vermieter auf den ganzen Zeitraum bis zum nächsten Mal Abpumpen aufgeteilt werden.

Beispiel: Abpumpen alle 3 Jahre = monatlich 1 36stel des Rechnungsbetrags.

Diese Aufteilung hätte zur Folge, dass ihr im Falle eines Auszugs tatsächlich nur für die Menge Abwasser zahlt, die von Euch in die Kläranlage geleitet wird.

Wenn ihr jetzt schon wisst, dass ihr die letzten 5 Jahre in dem Haus gewohnt habt und die nächsten 5 Jahre auch dort wohnen werdet, ist es aber einerlei. Dann könnt ihr auch gleich die ganze Rechnung auf einmal zahlen.

Zum Vergleich: Turnusmäßige Öltankreinigung alle 5 Jahre.

Wenn die Reinigung wirklich alle 5 Jahre durchgeführt wird, sind die Reinigungskosten auf 5 Jahre aufzuteilen, sodass damit nur ein geringer Monatsbetrag raus kommt, den auch jeder versteht und bezahlen wird.

Wird der Tank aber zum ersten Mal nach 20 Jahren gereinigt und steht gar nicht fest, wann das dann wieder gemacht wird, können die Kosten nicht umgelegt werden. Das wären dann Kosten der Instandhaltung bzw. Sanierung. Im Unterschied zu einer Kläranlagenentleerung darf man aber davon ausgehen, dass letztere nach gewisser Zeit zwingend notwendig wird, während ein Öltank auch ohne Reinigung oder Prüfung jahrzehntelang problemlos funktionieren kann.

Erst mal zahlt das der Vermieter.

Die Kosten kann er aber, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umlegen.

Also Mietvertrag lesen.

Warum sollte Euer Vermieter bezahlen, was ihr da "hingemacht" habt?

Solche Kosten muss der Mieter nur dann übernehmen, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Denn unser Mietrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit der Kaltmiete alle Nebenkosten mit abgegolten wurden.

@Hugito

Bei solchen Zweifelsfragen empfehle ichja immer gerne den Mieterbund. Die 100 Euro im Jahr für die Vollmitgliedschaft zahlen sich echt aus.

@Hugito



Denn unser Mietrecht geht grundsätzlich davon aus, dass mit der Kaltmiete alle Nebenkosten mit abgegolten wurden.



Wo hast du denn diesen Blödsinn her? In welchem Paragraphen soll das denn bitte stehen????