Wohnungseigentümer muss Abfallgebühren fremder Mieter zahlen?
Moin, mal wieder eine 'gute Frage' an die Mietrechtsspezialisten. Wusstet Ihr, dass man als Miteigentümer einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten (bei uns: knapp 100 Wohnungen) die ausstehenden Müllgebühren fremder Mieter zahlen muss? Wir erhielten eine Rechnung eines uns unbekannten Mieters, der 2016 seine Müllgebühren nicht bezahlt hatte, nun aber nach unbekannt verzogen sei.
Obwohl wir nachweisen können, dass 2016 bei uns eine andere Person in der Wohnung lebte (Mietvertrag; Handwerkerrechnungen; Emails), hält das Amt an seiner Forderung fest. Mittlerweile mit Drohung einer Pfändung und extra Bearbeitungsgebühr, falls wir nochmal Widerspruch einlegen.
Unser Name als Miteigentümer sei vom Grundbuchamt genannt worden. Die Hausverwaltung kennt den Mieter auch nicht und kann deswegen nicht helfen, den Vermieter zu finden. Erinnert mich krass an Willkürjustiz. In einem größeren Objekt können da ja schnell erhebliche Summen zusammenkommen, die dann komplett willkürlich einem Miteigentümer in Rechnung gestellt werden.
11 Antworten
Müllgebühren werden über die Nebenkosten vom Vermieter berechnet.
eine Kommune wir sich immer an den Vermieter halten.
Miteigentümer bedeutet - gemeinschaftliche Haftung.
Das ist so richtig.
Steht in der Regel auch so in der Satzung des zuständigen Müllentsorgers.
Für Wasserver-/Entsorger gilt das übrigens meißt auch.
Viele Ver- und Entsorger schließen nicht mal Verträge mit Mietern ab.
Ob die Forderung aus 2016 jetzt, 2021, noch geltend gemacht werden kann entzieht sich meiner Kenntnis.
Normalerweise wäre die am 31.12.2020 um 24 Uhr verjährt.
Das Amt weiß nicht, wer der verantwortliche Eigentümer ist und sucht sich einen raus. Schickt doch die Rechnung zurück mit der Adresse der Eigentümergemeinschaft, also vermutlich Adresse der Hausverwaltung.
Notfalls muss die Hausverwaltung die Rechnung auf die Jahresabrechnung setzen und somit auf alle Eigentümer verteilen. Sollte es jedoch so sein, dass das Amt darauf besteht, dass Ihr die Rechnung erst einmal zu zahlen habt, dann sucht Ihr einen Rechtsanwalt auf.
Hilfreich könnte hier auch die Mitgliedschaft im Verein Haus & Grund sein, die Euch nach Zahlung des (geringen) Mitgliedsbeitrags sofort rechtlich beraten kann.
Nein, so lese ich die Spielregeln; bezahlen muss der Grundstückseigentümer, so wird es bestimmt auch in deren Satzung stehen.
Es gibt wenige Entsorger, die direkt mit den Bewohnern Verträge abschließen, wenn dem hier so ist, möge sich der angeschriebene ET durchsetzen. Wie, steht im Bescheid von denen.
Willkürjustiz ist das sicherlich nicht. Du vermietest und verdienst damit Geld. Jeder weiß, dass eine Vermietung auch mal nicht funktionieren kann, insbesondere wenn der Mieter nicht zahlt. Das ist das wirtschaftliche Risiko, das aus einer Vermietung hervorgeht und nun in Deinem Fall eingetreten ist.
Wenn die Stadt die fälligen Müllgebühren nicht von Dir einzieht, müsste die Allgemeinheit (also wir alle) dafür aufkommen, dass Du (bzw. ein anderer) als Vermieter nicht in der Lage war die fälligen Müllgebühren vom ehemaligen Mieter einzuziehen.
Das Grundbuchamt wird Dir nicht helfen können.
Es ist natürlich nicht einzusehen, warum DU als einer von vielen Eigentümern dafür aufkommen sollst. Da stimme ich Dir zu!
Meiner Meinung musst Du das wenigstens auf alle sonstigen Eigentümer verteilt werden. Logischer wäre noch, dass der Vermieter des säumigen Mieters alleine dafür aufkommen. Das musst Du im Innenverhältnis regeln und ggf. mit einem Anwalt durchdrücken. Die Abfallgebühren musst Du trotzdem erstmal zahlen.
dass Du (bzw. ein anderer) als Vermieter nicht in der Lage war die fälligen Müllgebühren vom ehemaligen Mieter einzuziehen.
Es geht um keinen ehemaligen Mieter des FS, wenn ich es richtig verstehe.
Ja, ich sehe das im Prinzip ähnlich, es muss nicht immer die Allgemeinheit (wir alle) die Veräumnisse einzelner ausgleichen. Das passiert oft genug. Zumal man die Auslagen als Vermieter ja sogar steuerlich gelten machen kann.
Es ist nur willkürlich, wer dann herangezogen wird nach 5 Jahren. Wir stehen weder ganz vorne im Alphabet, noch haben wir mehrere Wohnungen in dem Objekt. Mit dem säumigen Mieter haben wir, wie gesagt, nie etwas zu tun gehabt. Da muss man ja schon Beziehungspflege mit dem Grundbuchamt treiben, um bei größeren Forderungen nicht die Gefahr einer Insolvenz zu riskieren.