Mieter im Urlaub, trotzdem ständig Besuch in der Wohnung

10 Antworten

Ein Mieter kann auch selbstverständlich Besuch haben, wenn er selbst in Urlaubs ist. Vielleicht passt nur jemand auf die Goldfische und Blumen auf.

Das geht dich als Vermieter eigentlich überhaupt nichts an.

Ja, das ist zulässig.

Die Urlaubsvertretung durch anderer Personen ist ausdrücklich mietvertragsgemäße Nutzung.

Allerdings solltest Du schon schauen, wie viele Menschen dort wie lange leben.

Davon hängt ja der Verteilerschlüssel der Nebenkosten ab.

Bis zu 6 Wochen Besuch sind hinzunehmen.

Du als Vermieter müsstest dich damit doch auskennen..

und wenn müsste es im Mietvertrag stehen

Solange sich das nicht um eine ungenehmigte Untervermietung oder gewerbliche Nutzung handelt, ist das zulässig.

Auch Wohnungstausche sind zulässig, solange die Bewohner nicht die Hausordnung missachten oder Nachbarn stören.

Eigentlich ist das doch auch für den Vermieter gar nicht schlecht. Auf diese Weise ist immer jemand da, der sich auch kümmen kann.

Wir haben auf Besuch in einer Wohnung von Bekannten mal einen Wasserschaden entdeckt und konnten veranlassen, dass das Leck abgestellt wurde. Hätte die Wohnung den ganzen Urlaub der Bekannten über leergestanden, wäre der Schaden erst später bei viel größerem Ausmaß entdeckt worden.

Ja ? Mal dran gedacht, dass die "Besucher" sich um Pflanzen etc. kümmern während die Mieter im Urlaub sind? Das ist ne Sache zwischen Mieter und den "Besuchern" - und nicht Deine Angelegenheit .