Verjährung einer Rechnung einer Physiopraxis über anteilige Gebühren?

2 Antworten

moralisch: wenn du die Lesitungen in Anspruch genommen hast solltest du sie bezahlen.

rechtlich: hier sind die Verjährungsfristen zu beachten!

Du solltest mal nachfragen ob bereits vorher Rechnungen geschrieben wurde und Wann bzw. ob dir hierfür eine Mahnung(en) gechickt wurden.

Warscheinlich hast du auch diese Leistungen mit der Praxis schriftlich vereinbart. Prüfe mal in dieser Vereinbarung wie die Termine für die Anwendungen waren und wie die Bezahlung dort geregelt wurde.

Ob du diese auch im einzelnen in Anspruch genommen hast, mußt du in denen persönlich Terminkalender gegenprüfen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist begann am 31.12.2006 und dauerte drei Jahre.
Das ganze ist somit verjährt.

Es sei den, diese Verjährung wurde gehämmt.