EILT! Verjährung Stromkosten

9 Antworten

Im Internet habe ich gelesen, dass eine Stromrechnung drei Jahre zum Jahresende verjährt.

Ja, wenn die Forderung erst danach geltend gemacht wir. Was denkst du aber, ist dem vollstreckbaren Titel vorausgegangen? Richtig, eine Mahnung, und die hemmt die Verjährungsfrist eben.

Bitte um dringende Hilfe.

Einfach: Zahlen oder eidesstattliche Versicherung abgeben. Selbst wenn du die verweigerst und in den Knast gehen möchtest, bleibt die Forderung 30 Jahre lang bestehen und mit dem schufa-Eintrag bist du finanziell dann mausetot.

G imager761

Richtig, eine Mahnung, und die hemmt die Verjährungsfrist eben.

Außergerichtliche Mahnungen beeinflussen die Verjährung nicht. Die Verjährung unterbrechen (für 6 Monate) können nur die Einleitung des Mahnverfahrens oder die Klageerhebung.

Ganz einfach, du verlangst die Zusendung der Titelkopie, dann rufst du beim Amtsgericht an und fragst ob das seine Richtigkeit hat (Aktenzeichen!). Dann gibt es 2 Möglichkeiten

  1. Es liegt kein Titel vor: Forderung zurückweisen, da verjährt. Anwalt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug.
  2. Es liegt ein Titel vor: Akteneinsicht fordern, insbesondere die Zustellungsurkunde des Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Wenn du so dämlich warst Gerichtspost zu ignorieren, hast du Pech gehabt, ein Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Wenn jedoch MB und VB an falsche Adressen gegangen sind, kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) beantragen und dem Mahnbescheid widersprechen.

Wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, dann hättest du dazu einen Brief vom Amtsgericht bekommen; wenn darauf nicht reagiert wurde, dann hilft alles nichts - dann ist der Titel rechtskräftig und zwar für 30 Jahre.

Ein vollstreckbarer Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Also zahlen oder demnächst ohne Strom auskommen.

falls es da wirklich einen vollstreckbaren titel gibt, ist nix mehr mit verjährung. der titel wurde ja innerhalb der frist erwirkt. du wirst wohl zahlen müssen falls du nicht nachweisen kannst, die besagte rechnung gezahlt zu haben...