Gewährleistung auf Handwerkerarbeiten
ich habe folgende Frage: Im Oktober 2010 habe ich eine Wohnung gekauft. In dieser Wohnung wurde 2006 das Badezimmer saniert bzw komplett erneuert. Bei den Renovierungsarbeiten Im November 2010 hab ich Schimmel an der zum Badezimmer angrenzenden Schlafzimmerwand entdeckt. Der Schimmel ist auf die undichte Dusche zurück zu führen. Der Mangel wurde im Dezember 2010 durch die Fa, welche das Bad 2006 saniert / erneuert hat, behoben. Frage: gilt bei Handwerks-/Sanierungsarbeiten die 5 jährige Gewährleistungsfrist? Ich habe nämlich für die Mängelbeseitigung eine Rechnung erhalten. Ist die Rechnung gerechtfertigt?
3 Antworten
Hallo, danke für die Antwort. AN sich denke ich auch so. Jedoch hat sich der Monteuer in die Duschwanne gestellt und die Dusche ist auch sichtbar abgesackt. Weiß jetzt nicht, ob Dichtungen eine Duschwanne "oben"halten Nachträglich wurde auch erst ein "Revisionsschacht" erstellt, also Fliese raushauen, drunter arbeiten und hinterher wieder eine Fliese mit Silikon rein.. Wurde "seinerzeit" vergessen. Bin halt ein wenig unschlüssig was das angeht da ich Handwerker-/Dienstleistungsangelegenheiten nicht so fit bin
Wenn die Wanne sichtbar absackt, wenn sich jemand reinstellt, dann ist da schon was nicht in Ordnung. Da kann man darauf warten bis die Silikonfuge wieder undicht wird.
Die Frage ist, ob die Dusche am Abfluss oder an der Silikonfuge undicht war. Auf Silikonfugen gibt es keine 5 Jahre Garantie, das dies ein Wartungsdetail ist und die Wartung in der Verantwortung des Eigentümers liegt.