Verheiratetes kind- FamilienVersicherung?

5 Antworten

Wenn sie verheiratet ist, ist sie normalerweise bei ihrem Mann in der Familienversicherung.

Bis 25 kann sie aber in deiner Kasse bleiben, wenn er auch Student ist

sie kann bei dir versichert bleiben, solange sie studiert und noch keine 25 Jahre alt ist. für die Familienversicherung ist unerheblich, ob sie bereits ausgezogen oder verheiratet ist.

wenn der Mann selbst auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und eine eigene Krankenversicherung hat (also selbst auch nicht familienversichert ist), kann deine Tochter wählen, ob sie bei ihrem Mann in die Familienversicherung will, oder bei dir bleiben will.

Wenn Anspruch auf FamV nach Absatz 1 und 2 § 10 SGB V gegeben ist, so kann sich die betroffene Person aussuchen von wem sie den Anspruch ableitet, Eltern oder Ehepartner (Absatz 5).

Ist der Ehepartner privat versichert, fällt dies natürlich weg.

Blop52 
Fragesteller
 14.02.2017, 11:47

Soweit ich weiß hat er eine Studentenversicherung bei der AOK Niedersachsen. Heißt also dass meine Tochter doch nicht weiter bei mir versichert sein kann, oder?  sorry, ich hab das nicht so gut verstanden (Deutsch ist nicht meine Muttersprache) 

kevin1905  14.02.2017, 17:25
@Blop52

Als Student ist man versicherungspflichtig in der GKV, wenn man sich nicht befreien lässt. Über diese Pflichtversicherung kann der Ehegatte einen Anspruch auf FamV ableiten.

Daher hat deine Tochter die Wahl ob sie über den Ehemann oder dich familienversichert werden will. Wenn sie 25 wird, endet das Wahlrecht, dann ginge es nur noch über den Ehemann.

Was verstehst du unter Familienversicherung? Meinst du damit tatsächlich die gesetzliche Krankenversicherung? Oder irgendein Versicherungspaket bei einer Privaten Versicherung mit z.B. Haftpflicht und Unfallversicherung?

Wenn es um die GKV geht dann kann deine Tochter dann bei ihrem Ehemann familienversichert werden, der dann eine Versicherung für Studenten hat. Sollte glaube ich die günstigste Alternative sein.

Hier empfiehlt es sich aber, dass deine Tochter und ihr Ehemann in spe sich bei einer Krankenversicherung beraten lässt.