Vollzeitjob und Kleingewerbe wie Krankenversichert?

3 Antworten

Zum einen es gibt kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das betrifft einzig die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer) .

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und ja, auch selbstständige können in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, und zwar als freiwillig versicherter.

Und was bist du nun?

Deine Angaben wiedersprechen sich.

Entweder hast du einen Vollzeitjob,( wie von dir in Punkt 1 angegeben) dann bist du selbst KV, PV und RV versichert.

Und in Punkt 2 schreibst du, du bist über deinen Mann Familienmitverischert.

Ja was denn nun?

Hast du einen Vollzeitjob, dann kannst du nicht kostenfrei über deinen Mann Familienmitversichert sein.

Das geht nur, wenn du kein eigenes Einkommen hast, bzw. einem Minijob nach gehst.

Einkünfte =Gweinn ( Nicht Umsatz) aus einer Selbstständigkeit bleiben bis zu einem Betrag von mtl. 435€ für die KK unbelastet.

Steuerlich jedoch werden diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu allen andern Einkunftsarten zugerechnet.

wie kannst du Vollzeit arbeiten und trotzdem nur 450 Brutto haben ????

bist du sicher, dass du familienversichert bist ?

darfst du.

für das kleingewebe brauchst du einen gewebeschein, den holst du dir beim bürgerbüro, kostet 10 euro

Also darf ich im 1. Fall in der Familienversicherung bleiben ? Und im 2. Fall bin ich weiterhin beim Vollzeitjob krankenversichert ?

Bitte schreibe doch mal. bei welcher Gemeinde man ein "Kleingewerbe" anmelden kann.

@Helmuthk

natürlich am wohnort

@rafaelmitoma

Auch wenn Du bei Deiner Antwort bleibst:Es gibt kein Kleingewerbe!