Wie viel darf ich als Student tatsächlich verdienen, um familienversichert zu bleiben? Brutto oder netto?
Hallo,
ich studiere und bin über die Familie versichert. Nun möchte ich einen Nebenjob annehmen, aber wenn möglich über die Familie versichert bleiben. Ich finde im Web, dass die versicherungen ab 425€ Einkommen wollen, dass man sich getrennt versichert.
Ist diese Angabe netto oder brutto zu verstehen? Was hat es in diesem Zusammenhang mit der Werbungskostenpauschale auf sich? Darf ich diese zu den 425€ dazu rechnen? Das wären dann ca 500€, die ich verdienen dürfte?
Ich finde leider keine Eindeutigen Angaben diesbezüglich und würde mich über eine Aufklärung freuen.
5 Antworten
Hallo Oaniel,
einfach mal googeln nach Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung
Entweder Einkommen bis 425 € oder ein 450-Euro-Minijob: www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/456470/Datei/692/Familienversicherung-Beratungsblatt.pdf
wie z.B.:
Dazu zählen unter anderem
• Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld),
•Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
•Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
•Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
•Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
•steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge,Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Gruß siola55
Also auch bei einem 450-Euro-Minijob gibt es keine Werbungskostenpauschale...
Leider nein - weder bei 425 € Einkommen noch beim 450-Euro-Minijob sind Werbungskostenabzüge erlaubt :-((
Ich finde auf diesem Link etwas anderes:
http://www.iww.de/lgp/archiv/ermittlung-des-einkommens-beruecksichtigung-des-arbeitnehmer-pauschbetrags-bei-der-familienversicherung-f2477
Die Zahlen sind zwar nicht aktuell, aber dort steht, dass es möglich ist..
Nur bei einem 450€-job nicht
Leider Stand von 2004!!!
01.09.2004 | Ermittlung des EinkommensBerücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Familienversicherung
Also dort steht sinngemäß, dass ich die 1000€/12 auf einen Monat draufrechnen darf. 500-80<425.
Somit wäre ich berechtigt, in der Familienversicherung zu bleiben?
Und das wurde seit 2004 geändert?
Einfach die KK der Eltern fragen - dann weißt du 100 Pro Bescheid oder wie schon geantwortet: einfach googeln nach Name der KK der Eltern, Leistungen, Familienversicherung
Kann doch nicht so schwer sein für einen angehenden Studenten - oder nenn mir bitte die KK deiner Eltern...
In studis-online.de findest du auch aktuelle Infos:
Geht es nicht um einen Minijob, so beachtet noch folgendes:
Unberücksichtigt bleibt bei der Einkommensermittlung die
Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (83,33 Euro pro Monat).
Diesen Betrag könnt Ihr also zunächst von Eurem Bruttoverdienst abziehen
(nur bei abhängige Beschäftigung, bei Selbständigkeit gibt es keine Werbungskostenpauschale!).
Hast du jetzt einen 450-Euro-Minijob oder eine selbstständige Tätigkeit als Nebenverdienst???
Ich habe noch keinen Job, werde aber voraussichtlich als studentische Aushilfe in den kommenden Tagen beginnen.
Also weder 450€-Mnijob noch selbstständig.
Als abhängig Beschäftigter bist ja dann eh' selbst versichert...
Es handelt sich um einen Job in einer Lebensmittelkette.
Und als Student mit Nebentätigkeit (weniger als 20 Stunden die Woche) darf ich doch familienversichert bleiben, solange ich die Einkommensgrenze beachte..
Also doch ein 450-Euro-Minijob?
Nein...
Ich werde dort als "studentische Aushilfe" angestellt.
Steuervorteile für den Arbeitgeber... Ich denke es ist das selbe wie "Werkstudent".
Es ist zu 100% kein Minijob.
Verdienen kann ich dort zwischen 455 und 781€.
Erst ab 450,01€ ist es möglich, als studentische Aushilfe angestellt zu werden.
Du hast leider gar nichts verstanden :-((
Zwischen 455 € und 781 € mtl. Brutto bist du ein abhängig Beschäftigter und somit sozialversichert!!! Und natürlich auch selbst krankenversichert!!! Dies nennt ein Midijob!!!
Schönen Abend noch...
Stichwort "Werkstudentprivileg".
"Unser Tipp: Wenn Ihre Beschäftigung kein Minijob ist, können Sie eine
Werbungskostenpauschale von 1000,- Euro jährlich (entspricht 83,33 Euro
monatlich) geltend machen. Es würde somit nur das Einkommen oberhalb
dieses Betrages berücksichtigt. De fakto können Sie in diesen
Nicht-Mini-Jobs also 498,33 Euro monatlich verdienen, ohne den
Familienversicherungsschutz zu verlieren"
Unterschrieben vom Expertenteam der AOK.
Naja ich werde morgen meine Krankenkasse anrufen und die Experten mal fragen..
Das selbe finde ich hier:
https://www.thesius.de/blog/articles/jobben-minijob-midijob-werkstudent-nebenjob/
"
Als Werkstudent arbeitest Du ebenfalls auf Mini- oder Midijob-Basis, im
Rahmen eines Aushilfsjobs oder in einer regelmäßigen Beschäftigung. Du
giltst als Teilzeitkraft. Allerdings gelten für Dich hier einige
Sonderregelungen.
...
...
Gilt die Familienversicherung noch, gibt es zusätzlich eine
Verdienstgrenze, die nicht überschritten werden darf: 405 Euro im Monat.
Kleiner Tipp: Die (gesetzlichen) Krankenkassen berechnen
grundsätzlich eine Pauschale für Werbekosten, die den möglichen
Zuverdienst auf 488,33 Euro im Monat steigen lässt."
midi-job ist nicht gleich midi-job..
Naja, nach dem Anruf morgen weiß ich mehr ;)
Guten Abend,
Als Arbeitsloser ohne Leistungen geht bei einem Kollegen von mir ein 450€ Job, ob dass das Maximal ist, weiß ich nicht.
Schönen Abend und ein einfaches Studium
~
Werbungskosten werden bei nichtselbständiger Arbeit nicht in Abzug gebracht. Es zählt das Bruttoeinkommen.
Bei einem pauschal versteuerten Minijob gibt es grundsätzlich keine Werbungskosten. Mit den 2% des Arbeitgebers ist das Thema steuerlich abgegolten.
Anstatt diese geistig behinderte Diskussion hier zu vertiefen, mach einfach für 600,- € einen Werkstudentenjob, Thema erledigt.
Um noch mal auf die FamV zurück zu kommen. 1/7 der Bezugsgröße oder nei einem Minijob 450,- €.
Die Werbungskostenpauschale ist eine rein steuerliche Angelegenheit. Die hat mit der Krankenversicherung nichts zu tun.
Du kannst aber einen 450 € Minijob ausüben und zusätzlich noch einen Job bei einem ANDEREN Unternehmen bis zu 425,00 € haben.
Du kannst aber einen 450 € Minijob ausüben und zusätzlich noch einen Job bei einem ANDEREN Unternehmen bis zu 425,00 € haben.
Leider falsch! Entweder 425 € Einkommen oder ein 450-Euro-Minijob; beides geht nicht!!!
DerHans mal wieder mit Fehlinformationen unterwegs. Dann werden beide Jobs versicherungspflichtig und er ist darüber selbst versichert.
Aktueller Stand nach telefonat mit meiner Krankenkasse (Techniker):
Der Herr am Telefon ruft morgen nach genauerer Prüfung zurück.
Er sagte mir, dass die Werbekostenpauschale in der Tat anwendbar sei, wenn der Job NICHT pauschal versteuert wird, und ich in diesem Falle tatsächlich etwa 500€ verdienen könne, ohne aus der Familienversicherung ausgeschlossen zu werden.
Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wie ich vom AG versteuert werde.
Da es kein Minijob ist (da über 450€), gehe ich davon aus, dass ich per Lohnsteuerkarte versteuert werde und nicht pauschal. Das hat er nachgelesen, nachdem ich ihn auf das Stichwort Werbekostenpauschale hingewiesen hatte.
Also scheint dies auch bei den Kassen nicht so bekannt zu sein.
Ich bin nun gespannt, was sich morgen herausstellen wird und werde mich dann noch mal äußern.
Also er hatte das mit der Werbekostenpauschale und der Familienversicherung nachgelesen. Ist irgendwie im Absatzversprungen.
Neuester Stand:
Für Werkstudenten gilt bei meiner Krankenkasse, dass die Werbepauschale gilt.
Bekomme ich einen Werkstudentenvertrag, so darf ich 425+ca 83 € verdienen und in der Familienversicherung bleiben.
Da möchte ich noch mal nachfragen:
Darf ich nun die Arbeitnehmer-pauschale vonn 1000€ aufgeteilt auf die Monate zu den 425€ dazurechnen? Das war meine eigentliche Frage. Also wäre ein Bruttoeinkommen von 508,3€ die eigentliche Grenze?