Student und verheiratet?

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Hallo,

für den Berufstätigen Ehepartner ändert sich bei der Wahl der Steuerklasse III insofern etwas, als das er nun auch deinen steuerlichen Grundfreibetrag auf sein Gehalt angerechnet bekommt. Der Grundfreibetrag für einen Alleinstehenden beträgt in 2016 EUR 8.652 für Verheiratete beträgt er EUR 17.304.

Ein Beispiel:

Einkommen EUR 50.000 nach Abzug steuerlichen Grundfreibetrag werden auf EUR 41.348 Steuern gezahlt.

Bei Verheiratetenen mit einem Alleinverdiener werden nun nur auf EUR 32.696 Steuern gezahlt.

Der Effekt kann entweder durch die Steuerklasse-Wahl bereits unterjährig in Anspruch genommen werden oder , falls die Steuerklassen beibehalten werden, am Ende des Jahres in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Festzuhalten ist, dass die Steuerklassen somit nur ein unterjähriges Phänomen sind.

VG, David