Prüfung Vorversicherung Familienversicherung

4 Antworten

Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich versichert bist, also aufgrund abhängiger Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (56.250 Euro jährlich in 2016), hat die Krankenversicherung nicht zu interessieren, wo du vorher versichert warst.

Sie wird nur prüfen, ob die zur Familienversicherung angemeldeten Familienmitglieder eventuell über eigenes Einkommen verfügen oder ob die Kinder nicht doch beim privat versicherten Partner zu versichern sind; einfach um zu verhindern, dass jemand mit richtig viel Einkommen versucht, die Kinder beim gesetzlich versicherten Partner unterzubringen und die Versicherungskosten zu sparen.

Bella0815 
Fragesteller
 21.09.2016, 21:31

und wie ist es bei einem Pärchen die heiraten, wo ein Partner vor 2007 mal nebenberuftlich selbstständig war und aufgrund der Kohle aus der Versicherung geworfen wurde und seit dem nun nicht mehr versichert ist?

Altersweise  22.09.2016, 08:24
@Bella0815

Wenn der Partner einen neuen Job annimmt, in dem er mit seinem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt, wird er automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Gleiches gilt, wenn er z.B. seine Arbeitszeit reduziert und damit eikommensmäßig unter diese Grenze rutscht. Es sei denn, er ist bereits älter als 55 Jahre, dann ist der Weg zurück in die GKV versperrt, weil der Gesetzgeber verhindern wollte, dass die Leute in jungen Jahren von den günstigen Tarifen in der privaten Krankenversicherung profitieren und dann im Alter, wenn es dort teuer wird, wieder in die Gesetzliche wechseln.

In die Familienversicherung kann er nur mit aufgenommen werden, wenn sein monatliches Einkommen (einschließlich z.B. Zins- oder Mieteinnahmen) unter 415 Euro liegt bzw. 450 Euro bei einem Minijob.

Bella0815 
Fragesteller
 25.09.2016, 12:59
@Altersweise

ohne Strafzahlungen zu erwarten?

Altersweise  25.09.2016, 21:11
@Bella0815

Strafzahlungen in dem Sinne gibt es nicht. Die Krankenkasse wird lediglich Beiträge nachfordern, wenn sich herausstellt, dass jemand unberechtigt in die Familienversicherng reingeschlüpft ist. Deswegen überprüfen das die Kassen ja auch einmal jährlich; zumindest meine macht das bei mir so.

Ich würde einfach mal zur Krankenkasse gehen und wegen der Familienversicherung nachfragen.

Die alte Kasse hat sicher noch Forderungen an das ehemalige Mitglied, aber ob diese noch verfolgt werden, kann ich aus der Ferne einfach nicht beurteilen.

Bella0815 
Fragesteller
 26.09.2016, 18:37

mhhh, weil eigentlich gibt es ja die pflicht zur Krankenversicherung... 🤔

Altersweise  26.09.2016, 19:11
@Bella0815

Das mit der neuen Krankenversicherung dürfte nicht das Problem sein, sonder die Tatsache, dass der Mann vermutlich als ehemals Selbstständiger aus seiner damaligen privaten oder freiwilligen Versicherung wegen nicht bezahlter Beiträge herausgekündigt worden ist. Wenn die Rückforderungen von damals tituliert worden sind, kann daraus dreißig Jahre lang vollstreckt werden.

So detailliert ist jetzt der Sachverhalt auch nicht geschildert worden, dass man das genau sagen könnte.

Bella0815 
Fragesteller
 02.10.2016, 12:11
@Altersweise

Richtig, herausgekündigt und die bis dahin aufgelaufenen Beiträge wurden an die Krankenkasse in Raten zurück gezahlt. Also einen Titel gibt es nicht.

Mich interessiert halt, wie es nun weiter geht. Theoretisch gehört er ja in die PKV (weil dort halt zuletzt versichert). Die Beiträge sind zwar irgendwie aufbringbar, aber die horenden Strafzahlungen sind unhaltbar...

Da die Heirat eh ansteht ist halt die Frage, was ihn an "Strafzahlungen" wegen jahrelanger fehlender KV erwarten würde.

Ggf. kann er sich auch vorrübergehend in einer EU-KV (die erheben keine Strafzahlungen) melden um die eventuell benötigte Vorversicherungszeit für eine Familienversicherung zu erreichen?! 

Diese Strafzahlungen im hohen vierstelligen Bereich finde ich persönlich unmöglich...

Altersweise  02.10.2016, 18:53
@Bella0815

Jetzt verlassen wir langsam den Bereich, wo ich noch eine halbwegs fundierte Auskunft geben kann. Aber meines Wissens gibt es keine Strafe dafür, dass man nicht krankenversichert war, solange in der Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Und in die gesetzliche Krankenversicherung kommt der künftige Ehemann hinein, sofern er a) unter 55 Jahre alt ist und b) einen Job unterhalb der Versicherungspflichtgrenze annimmt.

hallo,

kannst du mal genau erklären mit "vorversicherung" ? bei mir war einfach der fall das ich über meine mutter versichert war , bis ich die ausbildung anfing , ich denke dass die kinder automatisch über die eltern versichert sein müssten ?

Bella0815 
Fragesteller
 20.09.2016, 17:59

Bei Kindern ist mir das vollkommen klar. Aber wie ist es mit Paaren die heiraten und der Ehepartner in die Familienversicherung mit aufgenommen werden soll? Werden die vorherigen Verischungsverhältnisse geprüft?

Bei den gesetzlichen Krankenkassen dürfte das kein Problem sein - sofern du nicht selbstständig bist.

Von welcher Versicherung sprichst du?

Bella0815 
Fragesteller
 20.09.2016, 17:58

Ich spreche von der gesetzlichen Krankenversicherung und ob bei Eintritt des Ehepartners in die Familienversicherung die Vorversicherung geprüft wird.