Verhältnis zwischen einem Schüler und einem Lehrer, Strafbar?

4 Antworten

Nachdem der Vorgang (egal ob Beziehung oder einmaliger Ausrutscher) bekannt geworden ist, stellt die Bildungsbehörde (und ggf. die Eltern) eine Strafanzeige gegen den Pädagogen / die Pädagogin. In der Regel wird der/die Betroffene Person direkt vom Dienst suspendiert.

Hier ist es unerheblich, ob es sich um einen minderjährigen Schüler oder einen bereits volljährigen Schüler handelt. Ein Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer stellt immer ein Dienstvergehen des Lehrers dar.

Strafanzeige wird gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen gestellt.

Rotfuchs716  04.11.2022, 18:22

Strafbarkeit gemäss StGB setzt jedoch hier Minderjährigkeit des Schülers zwingend voraus!

Also der Lehrer wird sein Job verlieren und darf nicht mehr als Lehrer arbeiten es kommt drauf an wie alt der Lehrer ist und der Schüler dann kann auch eine Strafe dazu kommen…….der Schüler wird höchstens von der Schule fliegen

Eismondsplitter 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:05

Der Lehrer hat sein studium zuende, welche Strafen stehen da zur Sicht?
Was für Arten der anderen Strafen?

lewei90  14.02.2022, 18:07
@Eismondsplitter

Versetzung, (wenn Beamter), Entlassung, Berufsverbot, ...

Ja er wird angezeigt weil er mit einer Minderjährigen/m geschlafen hat und das laut gesetzt verboten ist.

Eismondsplitter 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:03

Und wenn der Schüler volljährig ist?

Gothgirl16  14.02.2022, 18:04
@Eismondsplitter

er würde trotzdem angezeigt werden weil das schutzalter bis 20 gilt.

Eismondsplitter 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:06
@Gothgirl16

Und wenn der Schüler das Schutzalter verlassen hat?

Eismondsplitter 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:07
@Gothgirl16

Nein XD ich würde gerne alles über dieses Thema herausfinden.

Ja er wird Angezeigt und Bekommt noch andere Strafen. und es ist egal wie Alt der Schüler ist!.

Eismondsplitter 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:04

Gibt es im Internet eine Art Liste von diesen Strafen?

Biometrisch  14.02.2022, 18:51
@Eismondsplitter

willst du etwa deine Lehrerin Bumsen? dann mach das. wenn es Rauskommt muss dein Lehrer mit Haft usw Rechnen. Auch wenn du es wolltest

Rotfuchs716  04.11.2022, 18:23

Strafrechtlich gesehen ist es irrelevant wenn der Schüler oder die Schülerin volljährig sind! Disziplinarrecht des Arbeitgebers bleibt vorbehalten.