darf ein Lehrer einen Schüler schlagen?

11 Antworten

"Taktisch Ausschalten" klingt irgend wie nach nem befreundeten Scharfschützen der den Schulhof überwacht und den Lehrer schützt... das scheint mit illegal und bedenklich.

Wenn Leben, Gesundheit oder Eigentum akut bedroht sind, darf man sich wehren und geht wenn es angemessen war auch straffrei aus. Das nennt sich Notwehr.

Aber ein Lehrer sollte ein par Mittel zur Hand haben, damit es nicht so weit kommt.

Die Regelungen über Notwehr gelten für jeden, auch für einen Lehrer. Und der darf sich selbstverständlich verteidigen wenn er angegriffen wird. Dabei ist es egal ob es der Direktor, ein Schüler oder der Hausmeister ist, der ihn angreift.

"3.3 Rechtfertigungsgründe 3.3.1 NOTWEHR UND NOTHILFE § 32 Abs. 2 StGB bestimmt: „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Beispiel Abwehr Angriff gegen sich: Lehrperson wehrt den Angriff eines Schülers ab, der sie mit einer spitzen Schere bedroht, indem sie dem Schüler den Gegenstand wegnimmt. Beispiel Abwehr Angriff gegen eine andere Person: Lehrperson wehrt den Angriff eines Schülers ab, der einen Mitschüler mit einer spitzen Schere bedroht, indem sie ihm den Gegenstand abnimmt. Der Nothelfer steht gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 13a SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für beamtete Lehrpersonen gilt das Dienstunfallrecht. 3.3.2 RECHTFERTIGENDER NOTSTAND (ZUR VERTEIDIGUNG EINES RECHTSGUTS) § 34 StGB bestimmt: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder eines anderen Rechtsguts eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigende wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Das heißt umgangssprachlich ausgedrückt: „Ich darf nicht mehr Schaden anrichten, als ich im Moment der Bedrohung gerade abwehre.“ Der rechtfertigende Notstand greift sozusagen als „Auffangrechtfertigungsgrund“ dort ein, wo andere, speziellere Rechtfertigungsgrund- 16 sätze versagen; durch die Notstandshandlung wird ein beliebiges, in gegenwärtiger Gefahr befindliches Rechtsgut gegen eine Verletzung geschützt, wobei der Täter zum Schutz eines höherwertigen Rechtsguts ein geringer wertiges beeinträchtigt. Im Gegensatz zur Notwehr werden auch gefahrdrohende Zustände von längerer Dauer erfasst. Notwehr, Nothilfe und rechtfertigender Notstand greifen als Rechtfertigungsgründe nicht mehr, wenn die unmittelbare Gefahr für die Lehrperson oder für andere nicht mehr besteht."

http://www.rps-schule.de/recht/koerperliche_zuechtigung_oder_notwehr.pdf

Nein, seinen Job gefährdet der Lehrer nicht, wenn er sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt.

Nur, wenn er den Angreifer tötet ;-)

Der Angriff auf Lehrer dürfte heute häufiger sein, als zu meinen Zeiten.

Noch kurz vor meiner Pensionierung wollte ich einen Schüler der Klasse verweisen, der im Informatikraum heftig und ständig randalierte.

Dieser warf mich einfach über eine Bank - meine Reaktionen waren früher besser.

Ich war in diesem Moment perplex, aber wirklich bereit, ihn mit körperlichem Einsatz hinauszubefördern.

Ich hatte aber Glück und denke immer wieder dankbar daran, dass drei kräftige Schüler mir diese Entscheidung abnahmen.

Ratz Fatz war der auf dem Flur mit einem kräftigen Tritt in den Hintern.

Danke, Jungs.

Ein Zeichen, dass unsere Jugend mehrheitlich immer noch ordentlich und anständig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider sind die schlechtesten meist am lautesten.