Vergewaltigung im Knast?

4 Antworten

Nein, Vergewaltigungen im Gefängnis sind zumindest in Deutschland nicht standard. Das ist in der Tat nur ein Trugschluss. Du wirst in ein normales Gefängnis gebracht und gelangst nicht bspw. in ein Hochsicherheitsgefängnis, da dafür der Straftatbestand der schweren Körperverletzung gemäß §226 StGB nicht ausreicht.

Darüber brauchst Du dir im Augenblick am allerwenigsten den Kopf zu zerbrechen!

Such dir umgehend (!) einen guten Rechtsanwalt. So, wie Du das beschreibst, scheint es noch gar nicht fest zu stehen, dass Du ins Gefängnis musst. Das wird dir aber ein Anwalt verbindlicher sagen können.

Schwere KV? Dann musste ja ordentlich zugelangt haben. 

Da auf die Schwere KV gem. § 226 I StGB mind. 1 Jahr (bis zu 10 Jahre) steht, muss dir gem. § 140 I Nr. 2 StPO ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

Ab 2,00 Promille kommt eine Strafmilderung gem. § 21 StBG in Betracht. Die 2 Promillegrenze ist ein Richtwert, der Richter daher nicht daran gebunden. Sollte es ein Gutachten geben, indem festgestellt wird, dass du trinkgewohnt bist, kann es auch sein, dass § 21 StGB nicht angewendet wird. Ist aber ehr selten, da aufwendig und höherer Begründungsaufwand für den Richter.

Bzgl. der zu erwartenden Strafe wäre das hier Kaffeesatzleserei. Niemand kann ohne Akteneinsicht und Teilnahme an der Hauptverhandlung eine ansatzweise zuverlässige Strafzumessung vornehmen. Es wären die Folgen der Tat, dein Vor- und Nachtatverhalten, der Gang der Hauptverhandlung etc. zu berücksichtigen. 

MynameisM 
Fragesteller
 13.02.2017, 11:47

Schwere Körperverletzung soll zustande gekommen sein weil ich einen Ast benutzt habe. Vlt hatte ich ja Glück und Sie hatten Jacken an so das bis auf ne Prellung nichts weiter passiert ist.

Bananarama1986  13.02.2017, 12:47
@MynameisM

Dann isses ne gef. KV und keine schwere KV, wies sich anhört. Das ist im Strafmaß schon weniger.

das sind nicht die Zustände in deutschen Knäsdten, da wirst du nicht vergewaltigt. Außerdem musst du nicht zwingend in den Knast wenn du nicht vorbestraft bist.

Mich würde aber interessieren ob du das Diebesgut wieder bekommen hast?

MynameisM 
Fragesteller
 13.02.2017, 00:04

Nein hab ne absolout weiße Weste bis auf den ausrutscher gestern. Wiederbekommen leider nicht die sind sofort abgehauen.