Vergewaltigung im Knast?
Ja Hallo liebe Leute,
wurde gestern schwer alkoholosiert von einer Gruppe im Park ausgeraubt, Telefon und 200EU sind weg. Fotos haben sie auch von mir gemacht um Leute zu fragen ob mich jemand kennt und bestimmt noch anderen Mist. Mir sind wohl echt die Sicherungen durchgebrannt obwohl ich sehr friedfertig bin. Mit vielen Filmrissen und ohne zu wissen was ich eig. tue bin ich dann Nachhaus glaub und hab mir Sturmmaske und Knüppel mitgenommen um die Kerle zu jagen... alles sehr dumm ich weiß...
Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher das ich sie nach ner weile in der nähe eines Clubs ö.Ä gesehen hab und bin wie ferngesteuert einfach drauf gegangen weil ich meine Sachen wiederhaben wollte. Dann führte eins zum anderen und wer weiß was noch kann mich kaum errinern.
Jedenfalls habe ich nun eine Anzeige am Hals wegen schwerer Körperverletzung und werde in den Knast kommen. Ich hab schon immer diese Geschichten gehört das Vergewaltigungen im Knast Tagesordnung sind und die Neuen zu "Muttis" gemacht werden oder gibt es das doch nur in Amerikanischen Gefängnissen?
Ich welche Art von Gefängnis werde ich kommen? Und mit welcher Strafe kann ich spezifisch rechnen? Bin 22. Hatte 2,66 Promille im Blut ohne Drogen o.Ä. Polizei will mir nichts sagen.
Was mich auch interessieren würde ist wie ihr gehandelt hättet? Polizei anrufen obwohl man total betrunken ist? Hatte da irgendwie mehr Bammel als "Selbsjustiz" walten zu lassen oder was auch immer mir in den Kopf geschossen ist.
LG
4 Antworten
Nein, Vergewaltigungen im Gefängnis sind zumindest in Deutschland nicht standard. Das ist in der Tat nur ein Trugschluss. Du wirst in ein normales Gefängnis gebracht und gelangst nicht bspw. in ein Hochsicherheitsgefängnis, da dafür der Straftatbestand der schweren Körperverletzung gemäß §226 StGB nicht ausreicht.
Darüber brauchst Du dir im Augenblick am allerwenigsten den Kopf zu zerbrechen!
Such dir umgehend (!) einen guten Rechtsanwalt. So, wie Du das beschreibst, scheint es noch gar nicht fest zu stehen, dass Du ins Gefängnis musst. Das wird dir aber ein Anwalt verbindlicher sagen können.
Schwere KV? Dann musste ja ordentlich zugelangt haben.
Da auf die Schwere KV gem. § 226 I StGB mind. 1 Jahr (bis zu 10 Jahre) steht, muss dir gem. § 140 I Nr. 2 StPO ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Ab 2,00 Promille kommt eine Strafmilderung gem. § 21 StBG in Betracht. Die 2 Promillegrenze ist ein Richtwert, der Richter daher nicht daran gebunden. Sollte es ein Gutachten geben, indem festgestellt wird, dass du trinkgewohnt bist, kann es auch sein, dass § 21 StGB nicht angewendet wird. Ist aber ehr selten, da aufwendig und höherer Begründungsaufwand für den Richter.
Bzgl. der zu erwartenden Strafe wäre das hier Kaffeesatzleserei. Niemand kann ohne Akteneinsicht und Teilnahme an der Hauptverhandlung eine ansatzweise zuverlässige Strafzumessung vornehmen. Es wären die Folgen der Tat, dein Vor- und Nachtatverhalten, der Gang der Hauptverhandlung etc. zu berücksichtigen.
Dann isses ne gef. KV und keine schwere KV, wies sich anhört. Das ist im Strafmaß schon weniger.
das sind nicht die Zustände in deutschen Knäsdten, da wirst du nicht vergewaltigt. Außerdem musst du nicht zwingend in den Knast wenn du nicht vorbestraft bist.
Mich würde aber interessieren ob du das Diebesgut wieder bekommen hast?
Nein hab ne absolout weiße Weste bis auf den ausrutscher gestern. Wiederbekommen leider nicht die sind sofort abgehauen.
Schwere Körperverletzung soll zustande gekommen sein weil ich einen Ast benutzt habe. Vlt hatte ich ja Glück und Sie hatten Jacken an so das bis auf ne Prellung nichts weiter passiert ist.