Diebstahl und Bewerbung als Polizeibeamter

8 Antworten

Hallo aischekekz,

... wenn Du auf polizei.de gehst, das Wappen des Bundeslandes anklickst, in welchem Du wohnst, kannst Du anschließend auf der Polizeiwebsite "Der Polizeiberuf" (oder ähnlich) die Voraussetzungen, die ein Bewerber benötigt, nachlesen.

Auszugsweise die aus Hessen lauten ...

Voraussetzungen für den Polizeiberuf:

  1. Abitur, Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder ein entsprechender Bildungsabschluss
  2. Polizeidiensttauglichkeit
  3. Mindestgröße 160 cm
  4. Höchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für SaZ12).
  5. Jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung
  6. Gerichtlich nicht bestraft
  7. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

(Quelle: http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm)

Wie Du siehst, ist eine Grundvoraussetzung "Gerichtlich nicht bestraft" sein. Sollte am Ende Deines Verfahrens nämlich eine Verurteilung stehen, erfüllst Du einer der Voraussetzungen nicht und wirst noch nicht mal zur Einstellungsprüfung zugelassen.

Besteht keine Verurteilung, sondern eine Verfahrenseinstellung, dann kann es trotzdem passieren, dass Du - aufgrund des noch existenten Erfassungseintrages im Polizeisystem - zur Einstellungsprüfung nicht zugelassen wirst. Das letzte Wort hierzu hat allerdings der Einstellungsberater, den Du vor einer Bewerbung persönlich oder telefonisch kontaktieren solltest.

IdS

MrDirekt

Durch den Diebstahl hast Du gezeigt, dass in dir eine kriminelle Energie schlummert. Wie soll das denn erst werden, wenn Du einen Lastwagen voller Laptops beschlagnahmst und diese nun zählen sollst? Arbeite lieber dort, wo es keine solchen Versuchungen gibt. So sollte auch kein merkwürdig veranlagter Mensch Pfarrer werden. Leider passiert das dennoch.

Normal nicht, wenn Du sonst sauber bist / warst. Aber das ist heutzutage auch egal. Neben dem offizellen Führungszeugis erscheint das Verfahren in vielen Datenbanken. Und die Einstellungsbehörde sieht das sicher alles.

Hm das kann durchaus n ganz schlechten eindruck hinterlassen die anzeige wird nich fallen gelassen das glaub ma ja nich es wird vermerkt das du ma geklaut hast auch wenn du gemeinnützige arbeit geleistet hast und wenn die das sehen bei der polizei und die werden das überprüfen dann kannst du mit na absage rechnen leider is eig auch deine eigene schuld gewesen du musst ja nich stehlen bei der Polizei wird unglaublich auf das führungszeugnis geachtet und da stehts drin verlass dich drauf aber vll hast du ja doch ne chance alles gute

LG Kati

Wenn das jetzt eine Jugendsündem wäre. sprich: schon eingie Jahre her..

Aber im selben Jahr? Probieren geht über studieren, aber ich glaube das das ganz schön Probleme machen wird. Und du musst jede3s laufende Ermittlungsverfahren angeben.