Vereinsaustritt durch Änderung

5 Antworten

Grundsätzlich kann man jederzeit aus einem Verein austreten. Einen Grund braucht man dafür nicht anzugeben.

Wenn man allerdings fristlos austreten möchte, obwohl die Satzung einen Austrittszeitpunkt und/oder eine Austrittsfrist vorschreibt, dann braucht man einen sogenannten "wichtigen Grund". Dass ein verändertes Sportangebot einen solchen "wichtigen Grund" darstellt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Du wirst also fristgerecht austreten müssen. Lies dazu in der Satzung nach, ob es zusätzlich zu dem Austrittszeitpunkt auch eine Kündigungsfrist gibt, die einzuhalten ist. Oft ist es so, dass der Austritt 3 Monate vor dem Austrittszeitpunkt erklärt werden muss. Wenn der satzungsmäßige Austrittszeitpunkt das Jahresende ist, dann müsste in einem solchen Fall die Kündigung spätestens am 30.09. beim Verein eingehen.

Eine Form für die Austrittserklärung ist übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann auch durch die Satzung nicht wirksam vorgeschrieben werden. Einige Satzungen schreiben dennoch die schriftliche Form vor, was jedoch nicht dazu führt, dass eine Austrittserklärung in anderer Form (z.B. mündlich, telefonisch, Email) unwirksam wäre. Allerdings muss der Erklärende ggf. den fristgerechten Zugang der Erklärung beim Verein nachweisen können.

alklo13 
Fragesteller
 02.09.2013, 16:00

Danke, eine sehr ausführliche Antwort, dann werde ich das mal machen.

Eine Vereinsgebühr zahlst du normalerweise nicht für die Ausübung einer bestimmten Sportart. Die Mitgliedgebühr ist davon unabhängig. Die Mitgliedschaft kannst du nur zum Ablauf des entsprechenden Jahres mit der vereinbarten Frist kündigen.

Kündigen kannst du deine Mitgliedschaft jederzeit, dazu ist nicht mal ein Grund notwendig. Oder meintest du das anders?

alklo13 
Fragesteller
 02.09.2013, 10:57

In der Satzung steht, das erst am Ende des Jahres aus dem Verein ausgetreten werden kann. Nun, ist ja aber auch nicht mehr lange hin...

DerHans  02.09.2013, 14:24
@alklo13 Dann lies mal weiter

Dur wirst die SCHRIFTLICHE Kündigung spätestens am 30.9. einreichen müssen.

Eine fristlose Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage wäre ggfs.- denkbar.

alklo13 
Fragesteller
 02.09.2013, 10:24

Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage ist es leider nicht ganz...

schelm1  02.09.2013, 12:14
@alklo13

Dann kannst Du auch nur fristgerecht kündigen! - Am 31.12.2013 wäre Schluß!?!

DerHans  02.09.2013, 14:21

Die wäre aber nur gegeben, wenn der Verein sein Tätigkeit ganz aufgibt.

lies mal die satzung. dort sollte sowas enthalten sein.