Azubi - Änderung der Arbeitszeit von heute auf morgen?

3 Antworten

Grundsätzlich ja. Aber es gibt 2 Punkte:

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, so muss dieser zur Änderung der Arbeitszeiten gehört werden, er hat ein Mitspracherecht.

Wie wird es dann in den 1,5 Stunden nachmittags mehr aussehen? Wirst du nur dumm herumsitzen, der Ausbilder nicht mehr anwesend? Dann geht es nicht. Du musst während der Ausbildung die nötigen Inhalte erlernen und ein Ausbilder muss dir auch persönlich zur Verfügung stehen. Wenn du also dauerhaft nun allein die 1,5 Stunden da bist, so verstößt der Betrieb gegen seine Pflichten.

Ja, wir haben ein Betriebsrat.

Nein, dann werde ich ganz normal weiter arbeiten und einen richtigen Ausbilder habe ich nicht, nur Vertraglich jemand aus dem Büro. Ausbilder in dem Fall dann denke ich mein Vorgesetzer (Werkstattleiter) oder ein anderer Geselle würde ich sagen. Einer von den beiden wird immer mit dabei sein, auch wenn ich größtenteils alleine arbeite.

@TheMaggi

Wende dich an die Betriebsrat. Der Ausbilder muss genannt sein, dazu befähigt und eine entsprechende Prüfung abgelegt haben. Irgendein Geselle ist sicherlich nicht ausreichend.

@Jewi14

Nur leider besteht der Betriebsrat aus Mitarbeitern, welche auch zum Familienunternehmen gehören, bzw. verwandt sind oder gut klar kommen und zu allem ja und amen sagen.. der wird mir wohl kaum helfen..

Jemand aus dem Büro ist genannt als Ausbilder mit Ausbilderschein, in der Werkstatt lerne ich aber wenn ich was lerne vom Gesellen oder Werkstattleiter.

@TheMaggi

Wenn bei euch alles schief läuft, solltest du auch mal mit der IHK reden, die kann entsprechende Sanktionen gegen den Betrieb verhängen.

@Jewi14

Habe gerade dort angerufen leider schon niemand mehr zu sprechen. Ich weiß nicht ob ich morgen um 7 anfange oder doch um 8 muss

@TheMaggi

Ich würde die neu angeordnete Arbeitszeit zunächst unter Vorbehalt annehmen, und dann die Anweisung arbeitsrechtlich prüfen lassen.

Das deshalb, damit der Ausbilder nicht mit einem Verstoß gegen sein Weisungsrecht gegen Dich vorgehen kann!

Insbesondere für die verlängerte Pause (die ja plötzlich über der Mindestpausenregelung gemäß dem ArbZG liegt), muss der Ausbilder sehr gute betriebliche Gründe vorweisen!

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, so muss dieser zur Änderung der Arbeitszeiten gehört werden, er hat ein Mitspracherecht.

Das ist in diesem Fall nicht richtig! Hier hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht.

Das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § 87 "Mitbestimmungsrechte" (hier Abs. 1 Nr 2 "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage") betrifft keine Einzelmaßnahmen, sofern sie nicht auch Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer hat oder sofern die Maßnahme nicht auch durchgeführt würde, würde man den betroffenen Arbeitnehmer "austauschen".

@Familiengerd

Zu meinem Verständnis: Das wäre so, wäre der Fragesteller der einzige Azubi, stimmt´s? Wenn es mehrere Azubis betreffen würde, würde dann der 87er doch wohl greifen.

Andererseits: Wenn es so wäre, dass mehrere Azubis vorhanden wären, könnte der AG die Arbeits-/Pausenzeiten ja nicht nur für den Fragesteller ändern - es sei denn, die Änderung wäre positions-/arbeitsplatzbezogen notwendig.

@verreisterNutzer

Wenn das eine alle Azubis betreffende Regelung wäre, dann allerdings hätte der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Wenn es aber eine Einzelregelung aufgrund der ganz individuellen Voraussetzungen ist, besteht keines.

Wenn in deinem Vertrag die Arbeitszeit schriftlich festgelegt ist, dann gilt das. Wenn da nichts steht, ist es im Ermessen des Arbeitgebers. 8 bis 17 tut doch nicht weh, und die gesetzlichen Pausen hast du auch.

Arbeitgeber / Arbeitnehmer. Du bist Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber macht das was er will.

ich bezweifel trotzdem, dass er das von heute auf morgen einfach machen kann.

Hast Du nicht selbst das Gefühl, dass eine solche Aussage einfach nur Schwachsinn ist??

Warum sollte es schwachsinn sein? Sie ist Azubi und wird ausgebeutet. Es ist ihr recht zu wissen was Kapitalismus ist, damit Sie mal darüber nachdenken kann. Schwachsinnig ist es: "wenn man versuchst Leute in schutz zu nehmen, die Blutsauger sind." Du hast probleme, nicht ich. Wenn du ein Kapitalist bist, dann wundert es mich nicht, wenn du so schreibst. Andersfalls müssen Sie schnellstmöglich ihre entscheiden ändern. Immer wenn ein Kind in Afrika
Stirb, sind SIE mittäter, weil Sie diese Gauner unterstützen.

@Revolution1987

Schwachsinnig ist es: "wenn man versuchst Leute in schutz zu nehmen, die Blutsauger sind." 

Jetzt wird es aber vollends ideologischer Quatsch - um es einmal extrem zurückhaltend zu formulieren.!

Weder unterstütze ich als Gewerkschaftsmitglied noch als langjähriges Betriebsratmitglied "Kapitalismus" und "diese Gauner", noch nehme ich "Blutsauer" in Schutz!

Selbstverständlich gibt es ein unüberbrückbares Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; das heißt aber noch lange nicht - auch in einem "kapitalistischen" System - dass ein Arbeitgeber machen kann, was er will (wie Du es behauptest)!

Das hat außerdem mit "Kapitalismus" (den von mir geschätzten Marx und Engels zum Trotz) überhaupt nichts zu tun.

Im Übrigen hast Du Deine "geistreiche" Antwort ungeschickterweise so formuliert, dass der Eindruck entsteht, als meintest Du , der Arbeitgeber könne/dürfe machen. was er wolle.