Änderung des Bebauungsplans...

2 Antworten

Aufgrund der Angaben gehe ich davon aus, dass es sich um ein Änderungsverfahren und nicht um eine Befreiung handelt.

Dann wir auch ein entsprechendes Verfahren durchgeführt, in dem jedermann im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgeben und wie in diesem Fall auf die mögliche Beeinträchtigung privater Belange hinweisen kann (Bekanntmachung im örtlichen Bekanntmachungsblatt, manchmal auch im Internet). Die Gemeinde beschließt dann über die Berücksichtigung dieser Stellungnahme im Rahmen der Abwägung. Falls einem das Ergebnis nicht passt, kann man dann im Rahmen der Jahresfrist (Regel) einen Normenkontrollantrag beim zust. Verwaltungsgericht stellen. Dies geht aber nur, wenn man in der o.g. Frist der öffentlichen Auslegung auch eine Stellungnahme abgegeben hat (sog. Präklusion). 

Man kann aber auch gegen eine erteilte Baugenehmigung im Rahmen der Anfechtungsklage vorgehen, jedoch dürfte bei geändertem Bebauunsplan keine Baugenehmigung notwendig sein, sondern lediglich eine Genehmigungsfreistellung.

Falls es sich nicht um eine B-Plan-Änderung, sondern doch um eine Befreiung von den Festsetzungen handelt, dann geht dies nur unter "Würdigung der nachbarlichen Interessen", sprich ihr werdet normalerweise gefragt, so dass ihr eure Unterschrift leisten oder verweigern könnt.

Tipp: frühzeitig Rechtsbeistand bei einem Fachanwalt einholen!!!!

Gruß

C

Ich habe fast das gleiche Problem.

Mein Niedrigenergiehaus soll durch ein Neubau im Winter beschattet werden!!!! Dies geht nur, weil der B-Plan geändert werden soll. Der alte gab das nicht her, deshalb habe ich das Grundstück gekauft!

Bitte auch um Hilfe, Danke