verdienst einer verwaltungsangestellten im altenheim?
hallo ihr lieben, ich habe ab mitte des jahres die möglichkeit, vollzeit an der zentrale in einem altenheim zu arbeiten. derzeit bin ich in einem krankenhaus an der zentrale tätig. zählt das mit zur verwaltungsarbeit? wenn ja, wieviel werde ich dort ca. verdienen (brutto)? habt ihr tabellen, bei denen ich nachschauen kann. leider stoße ich immer wieder auf die tabelle vom öffentlichen dienst, werde daraus allerdings leider nicht schlau. ich bin auch keine gelernte verwaltungsfachangestellte. habe eine ausbildung zur hotelfachfrau ;) es wäre sehr freundlich, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. liebe grüße...eure deta
2 Antworten
Hängt ganz davon ab, ob du auch nach TARIF bezahlt wirst... Also eigentlich müsstest du ja nach dem TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) bezahlt werden! Wenn das natürlich ein privates Altenheim ist und die das einfach mal "Verwaltungsangestellte" oder so nennen hätte das nix mit dem öffentlichen Dienst zu tun!
Dann kommt es auch darauf an, wie lange du schon im öffentlichen Dienst arbeitest, also ob du Erfahrung in diesem Bereich hast und OB DIR DIESE ZEIT ANGERECHNET WIRD!
Das solltest du einfach mal erfragen... Immerhin wurde dir die Stelle ja offenbar angeboten. Frag doch mal nach welchem Tarif du bezahlt wirst, ob nach TVöD oder sonst was... Und ob deine Tätigkeiten im Krankenhaus angerechnet werden, weil du ja dadurch schon Berufserfahrung hast!
Es ist übrigends ganz normal, wenn man im Bewerbungsgespräch auch darüber redet, wie viel man überhaupt verdienen wird. Frag doch einfach mal nach wie sie dich einstufen, ob deine Berufserfahrung angerechnet wird und was da nun Brutto rauskommen wird.
Ohne diese ganzen Infos kann man hier nicht viel sagen, denn das ist einfach von zu vielen Faktoren abhängig! Nach TVöD kann man sagen es wird zwischen 1900 und 2400€ Brutto schwanken.
Aber mein Tipp: Ruf einfach mal an und frag nach :-)
liegt am Betreiber des Heimes.
Gibt es dafür denn keine vorgeschriebenen tabellen, an denen man sich orientieren kann? fallen kirchliche pflegeeinrichtungen denn nicht in den bereich "öffentlicher dienst"?