Verbreitung von Pornografie Urteil?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es sich hier über über eine Straftat handelt, § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, wird das ganze auf dem Öffentlich Rechtlichem Wege verfolgt werden müssen. Ich kann dir in sofern nur anraten, dass Ihr eine Aussage vorerst verweigert und einen Anwalt hinzuzieht, weil das ist etwas, wozu man unüberlegt ohne Rechtsbeistand keine Aussage treffen sollte. Die Mindeststrafe für Erwachsene liegt bei mind. 3 Monaten Freiheitsstrafe. Da du jedoch unter Jugendrecht verurteilt werden würdest, ist die Strafe nicht abzusehen, aber ich gehe von keiner Freiheitsstrafe aus, wenn du noch nicht polizeilich bekannt bist. Des Weiteren wird es, wenn es Beweise gibt, zu einem Gerichtsverfahren kommen müssen, da es eine Straftat war. Ich möchte dir keine Angst machen, aber Sorgen sollten da schon angebracht sein. Am besten, wie bereits erwähnt, solltet ihr euch einen Rechtsbeistand suchen und bevor ihr mit diesem geredet habt, keine Aussagen bei der Polizei treffen.

loni1218 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:17

Mhm ok danke aber der Polizist meinte morgen vorbei zu kommen um mich bei ihm zu entschuldigen und sagen dass ich sowas nicht mehr mache soll ich zustimmen oder erstmal warten ich weiss nicht was ich machen soll?

und er meinte ich kann mir einen Rechtsanwalt mitnehmen

EureFrage  26.11.2019, 15:22
@loni1218

Ich kann die Situation leider nicht beurteilen und was ist das für ein Polizist, welcher möchte, dass du dich für eine Straftat entschuldigst. Bei wem sollst du dich denn entschuldigen? Holt euch einen Rechtsanwalt und legt ihm alle Fakten dar und nein, ich würde da keinesfalls zustimmen.

loni1218 
Fragesteller
 26.11.2019, 15:34
@EureFrage

Ok gut und bekomm ich ein Eintrag ins Führungszeugnis? und was muss man da so vor gericht machen ich hab keine ahnung??

EureFrage  26.11.2019, 15:47
@loni1218

Frag am besten deinen Anwalt. Aber das ganze wird vor Gericht gehen müssen, wenn die Kripo das Video hat.

Deine Eltern können nicht für etwas bestraft werden, das sie nicht begangen haben. Vergiss die gelben Baustellenschilder mit der Aufschrift "Eltern haften für Ihre Kinder" diese Schilder dienen ausschließlich der Abschreckung, haben aber keinerlei rechtliche Grundlage.

Das Thema ist wohl noch ziemlich frisch in der deutschen Justiz, dass Jugendliche vollkommen unbewusst Kinderpornografie verbreiten, daher ist vom erhobenen Zeigefinger des Richters bis zur Jugendstrafe alles drin. Als einsichtiger und bereunder Ersttäter/in darfst du aber auf ein mildes Urteil hoffen.

Mit14 bist du strafmündig. Deine Eltern sind also erstmal raus.

Das Strafmaß hängt von den Umständen ab. Das kann dir hier niemand vorhersagen.

verreisterNutzer  26.11.2019, 15:16

Die Eltern waren auch schon vorher raus.....

Niemand haftet in Deutschland für etwas das ein anderer getan hat.

Eltern können wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht belangt werden, aber nicht für Straftaten und nicht mal für Ordnungswidrigkeiten die ihre Kinder begangen haben. Das Alter der Kinder spielt dabei nicht mal eine Rolle

EureFrage  26.11.2019, 15:30
@verreisterNutzer

Vielen Dank für die Klarstellung, so musste ich es nicht.

Rede mit deinen Eltern. Die sollten eher einen Anwalt beauftragen. Alle Fragen kann dann dieser beantworten.

Erstens, du zeigst nur Reue, weil du erwischt worden bist und das ist auch gut so, dass man dich erwischt hat.

Zweites, es wird wahrscheinlich einen Eintrag in dein Führungszeugnis geben, wie es von der Strafe aussieht werden die dir sagen, denn dafür ist ja der Termin. :)

Gurkenbruder  26.11.2019, 15:09

Als Moderator so einen Unsinn zu verbreiten ist schon gewagt.

  1. Die Polizei bestimmt die Strafe nicht, sondern der Richter (es wurde aber nichtmal Anklage erhoben)
  2. Für einen Führungszeugniseintrag müsste er eine Jugendstrafe > 2 Jahren kassieren. Ist sogut wie ausgeschlossen
nosaj  26.11.2019, 15:13
@Gurkenbruder

Natürlich urteilt ein Richter, aber aufgrund des Gespräches kann man es tw. Schon abwägen, da ja das Strafmaß durchaus im StGB steht.

EureFrage  26.11.2019, 15:12

Das ist ja wohl mal lächerlich. Ein Eintrag in's Führungszeugnis ohne einem Gerichtsverfahren? Ich weiß nicht wo, aber hier in Deutschland geht das ganz sicher nicht. Das sind formalrechtliche Wege, welche eingehalten werden müssen.

nosaj  26.11.2019, 15:13
@EureFrage

Das does vor Gericht geht, sollte eigentlich klar sein.