Vattenfall / Intrum - Zahlungsaufforderung, gütlig?

2 Antworten

Ich denke du solltest den Forderungen immer widersprechen. Ich würde allerdings nicht mehr anrufen oder so. Du hast alles gesagt was es zu sagen gibt. Wenn die Firma eine andere Meinung hat steht es ihr frei das einzuklagen. Dann Anwalt nehmen und warten was passiert

Zum einen hat der Aufkäufer einer Firma (in so einem Fall) die laufenden Verträge zu übernehmen. Die kann er nicht einseitig ändern.

Zum anderen kann von den neuen Besitzern gar niemand wissen, ob der Sachbearbeiter das Jahre bevor die neue Firma da das Sagen hatten, durfte oder nicht.

Die eine Frage bleibt? Warum kam es zu einer Zwangsvollstreckung? Denn da hat der Mitarbeiter recht, die gäbe es nur mit einem Titel. Und wenn sie den haben, dann haben sie den. Punkt. Wurde damals vielleicht versäumt, dem Mahnbescheid zu widersprechen? Das wäre schlecht und könnte Euch Geld kosten. Ob man gegen einen bereits seit Jahren bestehenden Titel angehen kann, weiß ich nicht. Mag ich aber mal bezweifeln.