Pferd auf Ratenzahlung verkauft. Kündigung des Vertrages durch Verkäufer, muss ich die bisher geleisteten Raten zurückzahlen?

3 Antworten

Da Du den Vertrag wohl nicht widerrufen kannst, würde ich mich an den              " Tierschutz  " wenden.

Wenn Du den Kauf rückabwickeln würdest, müsstest Du die bisher erhaltenen Raten zurückzahlen.

Dann müsstest Du, wahrscheinlich auf dem Rechtsweg die Dir entstehenden Kosten, die für die Widerherstellung des Gesundheitszustandes des Tieres notwendig sind, einfordern.

Ich wage zu bezweifeln, dass derartige Bedigungen in einem Kaufvertrag wirksam vereinbart sind noch eurer Teilzahlungsgeschäft verlängerbar wäre.

Und natürlich kann man einen Kaufvertrag nicht rückgängig machen, wenn die Raten pünktlich eingehen.

Was ist denn hier tatsächlich vereinbart?

Dass du nicht das Pferd und den ratenweise schon abbezahlten Kaufpreis behalten kannst, versteht sich wohl von selbst.

G imager761


Soflyly 
Fragesteller
 15.05.2016, 20:18

Die Raten sind ja nicht pünktlich gezahlt worden. Aufgrund dessen haben wir die Laufzeit verlängert, weil mir versichert wurde, dass das Pferd ordentlich versorgt wird, was aber, wie sich jetzt herausgestellt hat, nicht der Fall ist.

imager761  15.05.2016, 20:36
@Soflyly

Noch einmal: Ein Zahlungverzug berechtigt dich als Gläubiger zum Vertragsrücktritt (Wandelung), also Herausgabe der erhaltenen Raten gegen Herausgabe des Tiers Zug um Zug.

Zusicherungen, wie der Eigentümer mit seinem (!) Kaufgegegenstand umzugehen gedenkt, nicht.

Und die notwendigen Arztkosten ersetzt dir niemand, wenn es erneut in dein Eigentum überging.

pony  15.05.2016, 21:40
@imager761

doch - in dem fall schon. 

weil die nicht ordnungsgemässe haltung und versorgung eine wertminderung darstellt - und demjenigen, der diesen "schaden" angerichtet hat, schadensersatz leisten muss.

das geschieht gewöhnlich beim pferd durch eine wertminderung, also einbehalten eines teils des bereits gezahlten geldes.

das pferd ist ja derzeit nicht zum gleichen preis verkäuflich.

ausschlaggebend dafür ist natürlich ein gutachten. am besten durch den tierarzt, der die AKU gemacht hat, weil das der einzige sachverständige sein dürfte, der einen wertunterschied aufgrund falscher "behandlung des gegenstandes" beurteilen kann.

imager761  22.05.2016, 08:07
@pony

Falsch. Der Neueigentümer kann das Pferd in dem Pflegezustand halten, wie er das möchte, sofern dem kein tierschutzrechtlicher Verstoß entgegenstünde.

Und selbst der würde den Kaufvertrag nicht wandeln, also dem Verkäufer seine ehemaligen Eigemtumsrechte rückübertragen.

Der Verkäufer kann rechtswirksam keine derartigen Bedingungen vorgeben. Sie sind schlicht nichtig, gelten also als von Anfang an als nicht vereinbart.

Dass der Wert des Kaufgegenstandes gemindert ist, hat den Verkäufer nicht zu interessieren: Er hat das Pferd zu einem vereinbarten Preis verkauft und keinerlei Rückkaufoptionen :-O

Habt ihr denn im Vertrag nicht geschrien was passiert wenn der Käufer seinen Teil nicht einhält? Wenn nein würde ich das Geld erstmal behalten und das Geld für das Pferd ausgeben und ihm die Rechnungen vorlegen.

Soflyly 
Fragesteller
 15.05.2016, 20:05

Zu Teil, ja. Allerdings nur, dass wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten komplett oder teilweise in Verzug geriet, ich das Pferd ohne Fristsetzung zurücknehmen kann. 

Allerdings sind keine Konsequenzen für falsche oder schlechte Haltung vermerkt.

In dem Schriftstück über die Vertragsverlängerung steht allerdings, dass de Vorrausetzung für die Änderung die optimale Versorgung des Pferdes ist, welche definitiv nicht gegeben ist.

CheGuevara5  16.05.2016, 11:18

Hm ich denke das Pferd hat jetzt oberste Priorität Mache von den raten alle nötigen Ausgaben und der Käufer Soll das Geld dann wenn er will versuchen von dir einzuklagen wird er bestimmt nicht machen weil er sich wegen dem Pferd schämt