Dienstleistungsvertrag vom Unternehmen nicht unterschrieben, ist er rechtskräftig?

3 Antworten

Wenn B das Angebot sogar unterschrieben hat, dann liegt ganz klar eine Annahme des Angebots vor - also eine nachweisbare Willenserklärung von B.

Diese kann B nicht mehr einseitig aufkündigen, es sei denn ein Rücktrittsrecht wäre ausdrücklich vereinbart worden.

Unterschriften sind nicht erforderlich.

Da weder Angebot noch Vertrag von A rechtskraeftig unterschrieben wurden, ist erstmal gar kein Vertrag zustande gekommen. Wenn nun die Dienstleistung dennoch erbracht und auch entlohnt wurde, koennte man von einem stillschweigenden Zustandekommen eines Vertrages sprechen. In diesem Fall koennte er den Vertrag nur kuendigen, aber nicht fuer ungueltig erklaeren.

Falsch. Ein Vertrag bedarf normalerweise nicht der Schriftform.

@Georg63

Habe ich auch nicht behauptet. Aber es lag ja gar kein gueltiges Angebot vor, also gab es auch keinen Vertrag.

@ALEMAN2015

Für einen gültigen Vertrag muss man nicht zwingend vorher ein Angebot abgeben. Ein Vertrag kann komplett ohne Angebot gültig sein. Der Vertrag darf auch in geregelten Maßen vom Angebot abweichen. Nur bei Problemen und in Beweisfragen ist es einfacher, wenn alle in einem beidseitig akzeptierten Angebot bzw. Folgevertrag nachgucken können. Da ist es dann problembehaftet, wenn es mündliche Absprachen gibt, die weder in Vertrag/Angebot auftauchen.

Das Angebot ist eine bindende Kostenprognose. Die kann aber von der Realität eingeholt werden. Daher sind Abweichungen akzeptabel.

Ein Vertrag ist ein Vertrag - mit oder ohne Angebot vorab.

rechtskraeftig unterschrieben

Das Wort "rechtskräftig" ergibt in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Sinn. Und Georg63 hat vollkommen Recht, wenn er darauf verweist, dass ein Vertrag nicht der Schriftform bedarf.

Es gibt unter Geschäftsleuten auch den Handschlag als Vertrag oder den mündlichen Vertrag. Ein gültiger Vertrag bedarf nicht der Schriftform.

Wenn sich jemand als Mitarbeiter einer Firma zu erkennen gibt und in dessen Namen Geschäfte ausführt ist er der offizielle Erfüllungsgehilfe. Besonders, wenn infolge Geschäfte gelaufen sind. Der Widerspruch hätte zeitnah passieren müssen.

Vor Gericht ist aber die Existenz eines Vertrages einfacher zu beweisen, wenn er in gültiger Schriftform vorliegt. Andere Vertragsformen haben haber auch ihre Berechtigung. Ein Nachweis von Geschäftsbeziehungen sind auch nachgewiesene Zahlungen.

Von wem wurde der Vertrag beigebracht? Ist es der Standartvertrag von U A? Bekommt man ihn nur dort?

Es hat eine gültige Geschäftsbeziehung aufgrund von Vertrag C gegeben. Wenn er nicht vorliegt, dann gilt automatisch das HGB. Ohne Berufung auf C ist es in vollem Umfang gültig.

Von einem seriösen Geschäftspartner kann man auch nachträglich die Ausstellung einer Kopie von gemeinsamen Geschäftsunterlagen verlagen.


Es kann ja wohl nicht sein, das ein x-beliebiger Mitarbeiter einer Firma rechtsgueltige Vertraege abschliesen kann.

@ALEMAN2015

Wenn er es nicht darf, dann nennt man es Betrug. Das ist wieder ein anderes Thema. Betrug liegt aber nicht vor, wenn infolge Geschäfte gelaufen sind oder zeitnah von anderen Entscheidungsträgern der Firma widersprochen wurde.

Das lässt sich doch ganz einfach klären. Wie steht denn die Firma dazu? Wenn jemand im Namen der Firma auftritt und nicht darf, dann sollten die sich dazu äußern. Dann wären sie beide Opfer. Die Firma ist aber erst einmal an das Geschäft gebunden, bis der Betrugsfall geklärt ist. Dann hat die Firma Schadensersatzanspruch an den Täter zu stellen. Das ist dann eine Sache zwischen denen. Wenn das Geschäft nicht allzu abstruse ist, dann erfüllen sie in der Regel den Vertrag, weil sie sich gebunden fühlen. Was zu meiner Frage zurückführt. Ist es ein Originalvertrag?

Es gibt immer wieder das Mißverständnis, dass Laien glauben nur schriftliche Verträge sind bindend. Auch mündliche Verträge bzw. Handschläge sind Verträge. Beweis: Geschäfte sind gelaufen

@Realisti

Wenn immer nur der Geschäftsführer bindende Verträge abschließen können und nicht die unteren Ränge, dann kommt der arme Mann gar nicht mehr zu seiner Arbeit. Jeder Mitarbeiter der Firma kann im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse rechtsgültige Verträge abschließen.

Das fängt schon bei dem Fahrer an, der einen Wagen in die Werkstatt bringt oder bei dem Azubi der Material einkauft.

Das braucht der Geschäftspartner nicht immer hinterfragen. Besonders, wenn die Geschäftesbeziehungen auf dem Original-Briefbogen bzw. mit den Original-Unterlagen passieren, ist dies völlig unüblich. Dazu kommt ja noch die persönliche Anwesenheit in den gegenseitigen Geschäftsräumen und der andauernde Kontakt sowie der Leistungs- und Geldfluss. Alles geregelt im HGB bzw. BGB. Kann man alles nachlesen.

@Realisti

In diesen Faellen muessten als Vorraussetzung fuer einen Vertrag die Bedingungen fuer eine Anscheinsvollmacht vorliegen. Dies scheint mir nach der Schilderung des Fragestellers aber nicht der Fall zu sein.

@ALEMAN2015

Er hat den Fall auch tendenziös geschildert. Wenn man die Fakten abzieht bleibt der heftige Wunsch der Vertrag möge nicht zustande gekommen sein.

Ich finde es ist ein eindeutiger Vertrag, völlig unabhängig von dem Angebot. Es scheinen bezahlte Geschäfte bzw. Dienstleistungen gelaufen zu sein. Er möchte aber aus diesem Vertrag raus, da die Angebotsbedingungen nicht mehr gefallen.