Zahlungsaufforderung trotz gekündigten Vertrag?

5 Antworten

Kannst Du denn in irgend einer Form nachweisen, dass Du gekündigt hast? Im Idealfall schickt man so eine Kündigung per Einschreiben und hat dann wenigstens irgend etwas in der Hand.

Ich würde den Sachverhalt mal kurzfristig mit dem Verein klären.

Hast du einen Zugangsnachweis? Hast du die Kuendigungsfrist eingehalten?

Dass keine Zahlungserinnerung oder Mahnung bei dir eingegangen ist (was bei einem Dauerschuldverhaeltnis aber gar nicht erforderlich ist), koennte daran liegen, dass deinem Vertragspartner deine neue Anschrift nicht bekannt war.

Zugansnachweis habe ich nicht. Ich habe aber mit dem Betreiber kurz vorher darüber gesprochen. Und ihm bei der Gelegenheit meine neue Adresse mitgeteilt. Ich habe aber niemals etwas von ihm gehört 0_o

@Milatus

Also kannst du schon mal nicht nachweisen, dass du ueberhaupt gekuendigt hast.

Wie bereits geschrieben, bedarf es bei einem Dauerschuldverhaeltnis keiner Mahnung. Die einen Zahlungsverzug begruendende Faelligkeit ergibt sich dann bereits aus dem Vertrag.

Hast du dir eine kündigungsbestätigung geben lassen? Ansonsten wird's schlecht zu beweisen, dass du wirklich gekündigt hast.

Nein. Habe keine Kündigungsbestätigung erhalten. :/

Es besteht kein Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.

Wichtig ist der Zugangsnachweis, den der Absender erbringen muss.

Ruf da beim Verein an und kläre das.

Bezahl aber auf keinen Fall.

Wie gehe ich jetzt am geschicktesten dagegen vor?

Grundsätzlich: Ein Umzug räumt dir rein gesetzlich kein Sonderkündigungsrecht ein. Nur wenn die AGB des Dojos dir für den Fall ein solches einräumen, hast du eins.

Es geht aus deiner Frage auch nicht hervor

  • ob es sich überhaupt um eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Umzugs handelte
  • oder um eine ordentliche zum normalen Laufzeitende
  • ob du nachweisen kannst, dass dem Dojo die Kündigung zugegangen ist, denn diesen Nachweis schuldest du als Absender.

Schön wäre es auch wenn du die Kosten exakt aufschlüssen würdest, nach

  • Hauptforderung
  • Zinsen
  • Gläubigerkosten
  • Inkassokosten (mit Gebührenverzeichnis, wie 2300 VV RVG)
Ist das nicht ein Datenschutz Verstoß?

Nein ist es nicht, da jeder Gläubiger grundsätzlich das Recht hat sich Rechtsberatung einzuholen.