Freiwillige Zulage wurde bei Krankheit gestrichen?

5 Antworten

Wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, zu der er also nicht aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung und auch nicht eines Tarifvertrags verpflichtet ist, kann er - in einem gewissen Rahmen - in einem Arbeitsvertrag die Bedingungen formulieren, unter denen er diese Leistung überhaupt gewähren will.

"Erkrankung" ist - neben anderen - ein auf die Person des Arbeitnehmers bezogener Umstand, also personenbedingt.

Allerdings könnte fraglich sein, ob eine solch allgemeine Formulierung wie "personenbedingte Gründe" ausreicht, dass sie es dem Arbeitgeber erlauben würde, eine Leistung mit dieser Begründung ("personenbedingt") zu verweigern, da dieser Begriff so allgemein ist, dass der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, welche Gründe genau denn nun zur Leistungsverweigerung vom Arbeitgeber herangezogen werden können.

Es wäre also denkbar, dass diese Klausel wegen ihrer Unbestimmtheit und Allgemeinheit einer Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 307 "Inhaltskontrolle" nicht standhält, damit insgesamt unwirksam wäre und Du also trotz der Erkrankung Anspruch auf die Zulage hättest.

Eine solche Prüfung kann allerdings nur ein Anwalt vornehmen (sie ist hier nicht zu leisten!); ob bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Richter dem dann auch folgen würde, ist wieder eine ganz andere Frage.

Hinterfragt werden muss auch, ob sich eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit überhaupt "lohnen" würde.

Tja, krank sein ist eben auf deine Person bezogen...dürfen sie also. Falls ihr einen Betriebsrat hat, den könntest du mal fragen...

Familiengerd  28.12.2016, 12:57

Tja, krank sein ist eben auf deine Person bezogen...dürfen sie also.

So klar ist das längst nicht!

Doktorfruehling  28.12.2016, 13:54

Hast wieder deine Peitschen ausgepackt

Familiengerd  28.12.2016, 14:14
@Doktorfruehling

Rede keinen solchen Unsinn bei einer simplen Feststellung!

Wenn du nicht unter erschwerten Bedingungen arbeitest, ist bei den Nachzuschlaegen genau das gleiche.

Familiengerd  28.12.2016, 12:59

Was hat das ("erschwerte Bedingungen" und "Nachtzuschläge")jetzt mit der Frage zu tun?

Doktorfruehling  28.12.2016, 13:06

Sollte wohl davon abhängig sein

Familiengerd  28.12.2016, 13:11
@Doktorfruehling

WAS sollte (?) WOVON abhängig sein?

Hier ist ganz allgemein - ob zulässig oder nicht, ist eine andere Frage - von "personenbedingten Gründen" die Rede, und mit denen haben "erschwerte Bedingungen" nichts zu tun.

Doktorfruehling  28.12.2016, 13:53

Es diente der Veranschaulichung. Ich entschuldige mich demütigst.

Familiengerd  28.12.2016, 14:16
@Doktorfruehling

Was hast Du denn hier womit "veranschaulicht" (ich wiederhole mich!)?

Doktorfruehling  28.12.2016, 14:43

Das einem die Zuschlaege in der Regel Nicht zustehen bei Abwesenheit. Welche genau und unter welchen Bedingungen hat der Fragesteller nicht bezeichnet . Und nun ist gut.

Familiengerd  28.12.2016, 17:16
@Doktorfruehling

Warum geschieht das Antworten nicht gleich mit vernünftigen, verständlichen Formulierungen?!?!

Doktorfruehling  28.12.2016, 17:38

der Inhalt ist gleich

Da freiwillig, ja, die dürfen das!

Das steck schon im Wort "freiwillig" drin!

Ob die Klausel insgesamt wirksam ist, kann nicht beurteilt werden!

Familiengerd  28.12.2016, 12:56

"Freiwillig" bedeutet einzig und alleine, dass der Arbeitgeber nicht durch ein Gesetz zu einer Leistung verpflichtet ist und dass er in einem gewissen Rahmen die Bedingungen formulieren kann, unter denen er diese Leistung erbringen will.

Unter dieser Voraussetzung bedeutet "freiwillig" nicht, dass er dabei schalten und walten kann, wie es ihm beliebt.

Ob eine allgemeine, pauschale Formulierung wie "personenbedingte Gründe" als Klausel ausreicht, eine Leistung wegen Erkrankung zu verweigern, ist eine ganz andere Frage - und hier völlig offen.

alarm67  28.12.2016, 13:03
@Familiengerd

Eben! Wir kennen nicht ein Wort der Klausel!

Familiengerd  28.12.2016, 13:09
@alarm67

Das ist wohl wahr.

Und eben deswegen habe ich die Argumentation in meiner eigenen Antwort ja auch recht allgemein gehalten.

alarm67  28.12.2016, 13:16
@Familiengerd

Und deshalb habe ich meine Antwort mit meinem letzten Satz eingeschränkt!

Wenn Du AU bist und der Arbeit fern bleibst, ist dies ein personenbezogener Grund. Du kannst ja keine Leistung bringen ;)

Familiengerd  28.12.2016, 13:01

Du kannst ja keine Leistung bringen

Das kann man im Urlaub und bei Erkrankung generell auch nicht - und wird trotzdem bezahlt.

Und dass Erkrankung ein personenbezogener Umstand ist, besagt noch nichts darüber, ob der Arbeitgeber dann die Leistung verweigern darf.

Wiesel1978  28.12.2016, 17:22

Wieso antwortest Du auf eine Antwort und nicht auf eine Frage ? ;)

Familiengerd  28.12.2016, 18:07
@Wiesel1978

Auf die Frage selbst habe ich vor mehreren Stunden bereits ausführlich (!!) geantwortet.

Im Übrigen spielt das keine Rolle für meine "Möglichkeit", eine Antwort zu kommentieren!