Vater nicht kennengelernt - Erbrecht?

8 Antworten

Du bist normal wie die anderen Kinder auch erbberechtigt, nur müsstest Du mitkriegen, dass er tot ist, um Deinen Anspruch anzumelden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung

du bist sein Kind; damit volles Erbrecht - er hat noch 2 Kinder - damit verteilt sich das Erbe auf euch 3 - ist er noch verheiratet, bekommt die Ehefrau 50% und die Kinder teilen sich den Rest. 

webya  20.03.2017, 08:17

wenn es kein Testament gibt.

peterobm  20.03.2017, 08:46
@webya

mit Testament und nicht erwähnt - Pflichtteil - die Hälfte dessen was normal fällig wäre

Alle kinder sind erbberechtigt. Dir steht ein pflichtteil zu. Wenn er allerdings vorher mittels schenkung immobilien oder gelder auf andere personen überträgt, bzw gelder kann man zu lebzeiten ja immer mal anderen personen geben, das zählt dann nicht in die erbmasse. Es zählt nur zum erbe was in die erbmasse einfließt. Verlasse dich also nicht darauf dass du von einem typen der nichts auf seine kinder gibt, keinen unterhalt zahlt oder kontakt hat, ein erbe bekommen wirst. Für so einen dürfen kinder höchstens im alter als pflegebedürftiger noch zahlen. Geht meinem mann gleich, er hat seinen vater noch nie gesehen, er will auch weiterhin keinen kontakt, aber wir müssen für ihn blechen, obwohl er früher nie unterhalt zahlte.

Beim Erbrecht spielt nur die Abstammung, Adoptionen und letztwillige Verfügungen eine Rolle. Insoweit sind sie gesetzlicher Erbe.

Um das Erbrecht geltend machen zu können muß die Vaterschaft aber anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Dazu darf keine andere Vaterschaft bestehen und der fehlende Kontakt und Unterhaltszahlungen können zum Problem werden, sobald die Mutter verstoben ist oder nicht mitwirken will.