Leiblichen Vater vom Erbe ausschließen bei Jugendlichem?

6 Antworten

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Du solltest auf jeden Fall ein Testament errichten. Die folgenden Passagen muss es enthalten, damit du auf der sicheren Seite bist (haben wir auch so gemacht, unser Notar)

Um zu vermeiden dass der Kindsvater/ geschiedene Mann, Herr xx (Name und Anschrift) über den Erbgang an deren gemeinsamen Abkömmlingen Vermögen von ihr erwirbt, ordnet sie folgendes Herausgabevermächtnis an:

Ihr Kind und ggf. ersatzweise dessen Kinder haben alle Vermögensgegenstände, die sie von ihr durch Erbfolge erworben haben, an ihre Abkömmlinge- entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge berechtigt- herauszugeben, sofern bei ihrem Tod solche Gegenstände noch vorhanden sind. Stirbt das Kind seinerseits ohne Abkömmlinge, tritt an seine Stelle (hier kannst du eine andere Person benennen).

Das Anwartschaftsrecht aus diesem Herausgabevermächtnis ist weder vererblich noch übertragbar.

Sollte ihr geschiedener Mann zum Zeitpunkt ihres Todes bereits vorverstorben sein, so ist die Anordnung des Herausgabevermächtnisses gegenstandslos.

Für den Fall, dass das Kind von (hier dein Name) bei ihrem Tode zwar volljährig sein sollte, das 21. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, wird
Nachlassverwaltung für den Nacherbfall durch den Testamentsvollstrecker
angeordnet.

Zum Testamentsvollstrecker im Wege der Dauervollstreckung ernennt  XX (hier ihr eigener Name) Herrn/ Frau (hier denjenigen eintragen mit Namen und Anschrift) Er/Sie soll die übliche Vergütung und Ersatz seiner/ihrer Auslagen erhalten.

Bezüglich aller Vermögensgegenstände, die das Kind
(Name deines Kindes) von ihr erwerben, entzieht sie  dem Vater (Name und Adresse)  das elterliche Vermögenssorgerecht. Zur Verwaltung des aus ihrem Nachlass stammenden Vermögens soll XX als Pfleger bestellt werden.

Damit kann dein Ex nichts von eueren Kind erben, falls es nach dir ohne eigene Kinder sterben sollte.

Und den Entzug der Vermögenssorge, falls du vor seiner Volljährigkeit sterben solltest, hebelst du mit dem letzten Absatz verläßlich aus. DU kannst nämlich frei entscheiden, wer sich um DEINEN Nachlass kümmern soll bis dein Junior es selbst kann. Und da kannst du jedes Alter einsetzen. Wir haben 21 genommen, weil wir denken 18 ist noch immer nicht so ganz "erwachsen"- 21 ist schon ein bisschen reifer.

Zunächst mal: Was du da dir vorstellst, ist natürlich der schlimmste aller Fälle! Ihr seid ja noch jung!

Dass du dir Sorgen machst, ist aber verständlich.

Dein Sohn beerbt dich, das ist klar. Solange er nicht volljährig ist und das gemeinsame Sorgerecht besteht, sehe ich nicht, wie man umgehen kann, dass der Vater es auch ausübt. Dein Sohn könnte sich eventuell dann ans Jugendamt wenden. 

Aber dein Sohn kann auch als Minderjähriger natürlich ein Testament machen, welches das Erbe des Vaters auf den Pflichtteil beschränkt. Alleine die Tatsache, dass er sich nicht kümmert, bedingt meines Wissens nicht den Verlust des Pflichtteilsanspruches.

Beachtet auch, dass umgekehrt natürlich nach dem Tod des Vaters dein Sohn ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch hat!

Norina78 
Fragesteller
 13.10.2017, 09:55

Danke für die Antwort! Natürlich ist es der schlimmste Fall der Fälle - aber bedenken sollte man es eben....

Kann ich jemanden bestimmen, der das Geld für ihn verwaltet, damit es nicht sein Vater in die Hände bekommt?

Ja, man kann per handschriftlichen Testament einen Verwalter einsetzen. Wichtig ist es dabei die Vergütung des Verwalters festzulegen.

Wenn er Geld erbt und verstirbt minderjährig, wäre ja sein Vater sein Erbe. Kann man das verhindern?

Das wäre über die Anordnung einer bedingten Nacherbfolge möglich. D.h. man setzt für den Fall, das der Sohn vor den 19. Geburtstag versirbt einen Nacherben ein. Sollte er den 19. Geburtstag erreichen wird der Sohn vom Vor- zum Vollerben.

Der Sohn hat dann ein Jahr zeit selbst ein Handschriftliches Testament zu verfassen.

Natürlich kann man auch ein notarielles Testament machen. Dies kostet natürlich und ist dann sinnvoll, wenn man tatsächlich mit den Tod in nächster Zeit rechnet.

Du könntest auf jeden Fall im Testament festlegen, wer bis zur Volljährigkeit deines Sohnes das Vermögen als Treuhänder verwalten soll. Dann hat der Vater keinen Zugriff. Dein Sohn könnte auch ein Testament machen in dem er seinen Vater ausschließt und ggf. alles der Wohlfahr vermacht, dann kann der Vater maximal einen Pflichtteil einklagen, bekommt aber schon mal nicht alles. 

myzyny03  13.10.2017, 09:15

Ich bin mir nicht sicher, ob sie alleine einen Treuhänder bestimmen kann, solange das gemeinsame Sorgerecht besteht. Ich denke mal, eher nicht!

JayCeD  13.10.2017, 09:19
@myzyny03

Sie kann doch bestimmen was mit Ihrem Geld gesehen soll und wer es dann erstmal verwaltet. Der Vater kann dann als Sorgeberechtigter nur zum Träuhänder gehen und sagen "Das Kind braucht neue Kleidung und deshalb brauche ich X Euro von dem Treuhandkonto" er kann aber nicht einfach so selber auf das Geld zugreifen.

Hast du einen bestimmten Grund, jetzt schon an dein Ableben zu denken? Es sind nur noch 3 Jahre, bis dein Sohn volljährig ist!

Du könntest bereits jetzt schon eine Schenkung an deinen Sohn machen und das Vermögen auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Dann kommt dein Sohn erst dran, wenn er volljährig ist - niemand sonst.

Norina78 
Fragesteller
 13.10.2017, 09:56

Nein, einen bestimmten Grund nicht -ein Glück! Ich möchte bloß Vorsorge treffen und bin eben stinkesauer, dass dieser Unmensch sich nicht um sein Kind kümmert. Er hat einen feinen Sohn und den hat er eben nicht verdient. Ein Vermögen in dem Sinne existiert nicht, aber eine Lebensversicherung. Diese würde ja ausgezahlt und ich will nicht, dass der da dran kommt.