Wer kennt sich im Erbrecht aus?

6 Antworten

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Wenn die Oma verstorben ist und Ihr Vater zum Zeitpunkt des Todes noch gelebt hat, so ist er auf Grund der Verfügung von Todes wegen Erbe geworden. Das ganze Erbe stand Ihrem Vater zu. Da Ihr Vater auch verstorben ist und ebenfalls eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, ist Ihr Bruder Alleinerbe. Ihnen steht, wie gesagt, ein Pflichtteil zu. Das ist egal, wann das Testament geschrieben worden ist. Es kommt immer darauf an, welches Vermögen Ihr Vater zum Zeitpunkt seines Todes hatte (dazu gehört auch das Vermögen der Oma). Das Testament, was Sie gefunden haben ist handschriftlich? Beim Testament besteht die Möglichkeit es handschriftlich zu erfassen oder vor einem Notar beurkunden zu lassen. Ist es ein handschriftliches Testament, müssen Sie das Testament umgehend dem zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnort des Erblassers) einreichen. Sie sind dazu verpflichtet! Sollten Zweifel am Testament bestehen, besteht die Möglichkeit, das Testament anfechten zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ok Danke...ja es ist handschriftlich verfasst

@Dizzy666

Dann muss es beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Dort können Sie auch Ihre Zweifel nennen und anfragen bzgl. der Anfechtung

Du brauchst einen Anwalt. Falls du gepflegt hast, steht dir auch mehr als der Pflichtteil zu. Kommt darauf an, ob eine Pflegestufe vorhanden war. Derjenige der die älteren Leutchen versorgt kann mehr vom Erbe bekommen, § 2057a BGB. Alleine kannst du das nicht schaffen. Die Bestattung muss aufgeteilt werden. Habe wegen einer Erbauseinandersetzung eine Klage am Hals, weil ich das ohne Anwalt durchziehen wollte. Geht kaum, es ist so umfangreich, als Laie kommt man hier nicht weiter. Viel Glück

Ja.....wem sagst du das. Ich hab mich bis jetzt um die Beerdigungen und alles was dazu gehört hat gekümmert.Das Geld dafür haben meine Großeltern und auch mein Vater schon vor Jahren mal in der Wohnung jeweils in einen Umschlag getan. Ich wusste wo diese im Falle eines Falles liegen, da ich de Ältere bin.

Grundsätzlich wird auch der Nachlass der Oma mitvererbt. Um das genau zu sagen, müsste man das notarielle Testament kennen. Im Wortlaut. Aber wenn er deinen Bruder darin zum Alleinerben eingesetzt hat, dann gibt es daran nichts zu rütteln. Dir steht aber natürlich der Pflichtteil zu.

Ich bezweifel überhaupt dass mein Vater das geschrieben hat. denn manche Wörter sind ganz anders von der Schrift her. Ist alles eigenartig zusammen gesetzte Wörter und irgendwo taucht mal das Wort mein Sohn und komplette Besittztümer mit auf. Aber der Rest ist ganz komisch geschrieben. Sollte ich mir da lieber einen Anwalt nehmen? Denn ich hab jetzt für Einwände 2 Wochen Zeit, und da ich es anzweifle...ach ich verzweifle noch

@Dizzy666

Du hast doch gesagt, es hätte die notarielle Form. Dann wird schon alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Bei notariellen Testamenten wäre ein handschriftlich verfasster Text sehr unüblich. Geht es überhaupt um Deutschland? Wenn es handschriftlich ist, dann kann man natürlich ein Schriftgutachten in Auftrag geben. Den Weg würde ich aber nur gehen, wenn man sich fast vollständig sicher ist.

@Ronox

Ja das bin ich mir...zu tausend prozent. Wo kann man so ein Gutachten machen lassen?

@Dizzy666

Ich hab auch gesehen jetzt dass der Stempel der darauf ist nur vom Nachlassgericht letzten Monats ist und nicht vom Notar.Würde es dir auch mal schicken per Mail oder so.Da sieht man wie unterschiedlich die Buchstaben geschrieben sei.

@Dizzy666

Dir ist eindringlich zu raten, alsbald einen Rechtsanwalt (möglichst Fachanwalt für Erbrecht) aufzusuchen, ihm das von dir beanstandete Testament vorzulegen und ihn um Prüfung der Rechtslage zu bitten. Er wird dir dann sagen, ob es Gründe dafür gibt, das Testament z.B. wegen Fälschung oder weil es nicht von deinem Vater geschrieben ist, anzufechten. Sollte es anfechtbar sein und sodann die gesetzliche Erbfolge wirksam werden, würdest du und dein Bruder je zu 1/2 Erben werden. Ist das Testament aber echt und wirksam, könntest Du 1/4 des Wertes des Nachlasses von deinem Bruder in Geld als Pflichtteil verlangen. Vielleicht wäre es sogar von Vorteil für dich, nur den Pflichtteil zu verlangen. Denn dieser müsste dir in Geld gezahlt werden und du hättest mit den ganzen, oft belastenden Arbeiten in Bezug auf die Verwaltung pp. des Nachlasses nichts zu tun; das wäre dann allein Sache deines Bruders. Auch diese Frage mit dem Rechtsanwalt erörtern.

Nein. Es geht um das ganze Erbe. Um seine Besitztümer zum Zeitpunkt seines Todes

Dir steht der Pflichtteil zu

Da aber das Erbe meiner Oma noch nicht beschlossen wurde bis jetzt und die Verhandlung darüber noch nicht einmal begann, war ja dieses Oma-Erbe zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters noch nicht beschlossen.Jetzt bekommt nun halt mein Bruder alles von meinem Vater.

Und irgendwann wird erst beim Nachlassgericht festgelegt und offen gelegt was meine Oma vererbt.Und da ja mein Vater tod ist und nix Erben kann also ,bekommen ja die Enkel theoretisch.Und da müsste doch evtl dann auch gleich aufgeteilt werden.also ich und meinem Bruder jeweils die Hälfte! oder?

@Dizzy666

Deine Oma starb vor deinem Vater. Also hat dein Vater die Oma beerbt.

Es ist egal, was zu diesem Zeitpunkt beschlossen aufgeteilt oder sonst was war!

Oma starb, Besitz geht komplett an ihren Sohn - also dein Vater.

Du kriegst vom gesamten Vermögen nur den Pflichtteil.

Echt jetzt? Abet als der des schrien wusste ja niemand dass meine Oma ihm was vererbt noch vorher.

@Dizzy666

Das ist egal.

Selbst wenn er in der Zwischenzeit im Lotto 5 Mio gewonnen hätte.

Das Testament ist gültig

Mein Mann und ich haben unser Testament vom 22 Jahren kurz nach der Heirat gemacht. Das ist heute noch gültig

Fuck eh...und ich hab beide noch halb mit gepflegt. Sonst war keiner für die da, aber nun steh ich da...Mein Bruder hat sich kaum sehen lassen und das Grabzeug hab ich auch organisieren dürfen mit. Na toll...